Beschlussvorlage - B/17/0065-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Neufassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 für das Stadterneuerungsprojekt „Lebendige Zentren Oberhausen Innenstadt-Sterkrade“.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/2413-01, Ratsbeschluss vom 22.05.2017 über die Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Programmgebiet Oberhausen Sterkrade

 

Drucksache Nr. B/16/0120-01, Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld vom 15.09.2014 über die Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren im Sinne des § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch und des „Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtbezirkszentrum Oberhausen-Sterkrade als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Drucksache B/16/1159-01 „Festlegung der Konkretisierung des integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade als Handlungsrahmen im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Entscheidung über die Vergrößerung des Projektgebietes“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige  Keine

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15. September 2014 die Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren im Sinne des § 171 b (1) Baugesetzbuch und das „Integrierte Handlungskonzept für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade“ als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage beschlossen. Im Integrierten Handlungskonzept ist als IHK-Teilmaßnahme Nr. B6 der Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 aufgeführt.

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade hat in der Sitzung am 22.05.2017 die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Oberhausen Innenstadt-Sterkrade“ beschlossen.

 

Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen aktiven Multiplikatoren und Akteuren unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen. Projekte, die im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzt werden, zielen im Wesentlichen darauf ab, die Teilmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Oberhausen Sterkrades sinnvoll zu ergänzen und in besonderem Maße die Mitwirkung der Stadtteilakteure sowie der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstützen. Im Wesentlichen verfolgt der Verfügungsfonds Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 folgende Ziele:

 

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel,
  • Belebung und Stärkung der Innenstadt,
  • Belebung des Einzelhandels und Stärkung der lokalen Ökonomie,
  • Qualitätssicherung und Aufwertung von Wohn- und Arbeitsumfeld,
  • Schaffung von Identität und Imagebildung,
  • Stärkung der Stadtteilkultur,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt von Sterkrade.

 

 

Konkret sind unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte folgende Punkte in der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 14 neu zu fassen:

 

  • Aufgrund der im Jahr 2020 geänderten Programmstruktur der Städtebauförderung soll in der Richtlinie die aktuelle Programmbezeichnung „Lebendige Zentren Oberhausen Innenstadt-Sterkrade“ Verwendung finden und somit die bisherige Bezeichnung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Oberhausen Innenstadt-Sterkrade“ ersetzen.
  • Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass sich der bisherige notwendige einheitliche Beschluss des Vergabegremiums (vgl. Richtlinie, Pkt. 5 Art und Höhe der Förderung (Satz 6) bei einem Antrag an den Verfügungsfonds oberhalb der Wertgrenze von 10.000,- EUR als nicht praktikabel erwies, da unterschiedliche Interessen dazu führen konnten, ein Projekt komplett zu blockieren. Aus diesem Grund soll zukünftig ein mehrheitliches Votum des Vergabegremiums ausreichen, um den entsprechenden Verfügungsfondsantrag oberhalb der Wertgrenze von 10.000,- EUR zu bewilligen. Durch diese Änderung ist der unter Punkt 7 „Vergabegremium“ aufgeführte Satz zu streichen: „Bei Ausnahmen nach Ziffer 5 Satz 6 dieser Richtlinie ist eine einstimmige Entscheidung der stimmberechtigten Beiratsmitglieder erforderlich.“

 

  • Um die Antragstellung für den/die Antragsteller/in zu vereinfachen, soll zukünftig erst ab einem Betrag von 1.000,- EUR (netto) das Erfordernis bestehen, drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese Änderung entspricht den vergaberechtlichen Vorgaben.

 

Eine Gegenüberstellung der einzelnen Änderungspunkte der bisher gültigen Richtlinie und der Neufassung ist als Anlage 1 beigefügt. Die vollständige Neufassung der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 14 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

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