Beschlussvorlage - B/17/0018-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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24.11.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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25.11.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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26.11.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Beschlussfassung
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30.11.2020
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Geplant
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für das Jahr 2021 zu und bittet die Verwaltung, unverzüglich die OGM GmbH mit der Vergabe der Leistungen zu beauftragen.
Im Rahmen des Gesamtbudgets von 810.000 EUR sind bei NKF-Auftrag 220013010190 / Grünplanung, Grün- u. Kleingartenanlagen, Sachkonto 529100 / sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 EUR zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorgesehen - vorbehaltlich der Bestätigung der Haushaltssatzung nebst Anlagen durch den Oberbürgermeister und der finalen Verabschiedung des Haushaltes im Rat der Stadt am 08.02.2021.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. M/16/4278-01 - Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2019
Drucksache Nr. B/16/5135-01 - Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2020
Konsequenzen
a) Finanzielle ja [ x ]
Die für die vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners anfallenden Kosten können noch nicht beziffert werden. Nach Beschlussfassung durch den Umweltausschuss wird die OGM GmbH die Leistungen ausschreiben, erst danach stehen die tatsächlichen Kosten fest. Die Verwaltung hat hierfür in den Anmeldungen für die Haushaltsplanung 2021 Ausgaben in Höhe von 120.000 Euro (inklusive Biozideinsatz, Absaugen der Nester, Schilder, Absperrmaterial) veranschlagt. Bei einem Biozidverzicht wäre mit einer Verdopplung der Kosten zu rechnen.
Sachverhalt
Begründung
In den Jahren 2018 bis 2020 kam es in Oberhausen zu einem massenhaften Vorkommen des Eichenprozessionsspinners (EPS). Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Beeinträchtigungen (Haut- und Atemwegsreizungen), die von den Brennhaaren der Raupen ausgehen, war es erforderlich, in 2018 für ca. 80.000 €, in 2019 für ca. 110.000 € und in 2020 für ca. 81.000 € Bekämpfungsmaßnahmen an betroffenen städtischen Bäumen vorzunehmen. Da zu erwarten ist, dass der Befall auch im nächsten Jahr wieder sehr stark sein wird, sind für das Jahr 2021 erneut umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.
Um die Gefahr eines Massenbefalls einzudämmen und gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bevölkerung deutlich zu reduzieren, wird seit 2018 der frühzeitige Einsatz eines Biozids vorgenommen. Der Umweltausschuss hat die erforderlichen Maßnahmen beschlossen (siehe M/16/4278-01 - Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2019 und B/16/5135-01 - Eichenprozessionsspinner - Geplante Maßnahmen für 2020). Das Biozid greift in die Entwicklung der Larven ein. Durch das Fressen der behandelten Blätter nehmen die Raupen das Biozid auf, es kommt zu einem Fraß- und Entwicklungsstopp, der die Entwicklung der Brennhaare verhindert und schlussendlich zum Tod der Raupe führt. Das bisher genutzte Mittel Neem Protect wirkt auf alle pflanzenfressenden Insekten, ist aber nicht bienengefährlich.
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in 2020
Im Frühjahr 2020 wurde nach einem Monitoring zur Feststellung des Befalls an den im Jahr 2019 befallenen Bäumen eine vorerst einmalige, umfassende und frühzeitige prophylaktische Bekämpfung des EPS durchgeführt (s. Karte im Anhang). Dabei wurden 1.512 städtische Bäume, die sowohl in Grünanlagen als auch an Straßen stehen, mit dem Biozid Neem Protect besprüht. Dies führte dazu, dass nur noch an insgesamt 218 Bäumen Nester des EPS mechanisch abgesaugt werden mussten. Für das Absaugen entstanden Kosten von 115 Euro pro Baum, für das Besprühen mit dem Biozid Kosten von ca. 14 Euro pro Baum. Die Kosten für die direkten Bekämpfungsmaßnahmen belaufen sich somit auf rund 46.000 Euro.
Des Weiteren wurden im Frühjahr punktuell verschiedene selektive Fallentypen im Stadtgebiet von Oberhausen aufgehängt, darunter 23 mechanische Raupenfallen zum Fang der Raupen und 24 Pheromon-Fallen zur Kontrolle und Eindämmung der Falterpopulationen. Außerdem wurden 40 Nisthilfen speziell für Meisen an drei Standorten im Stadtgebiet aufgehängt, um eine natürliche Prädation (Fraß der EPS-Raupen durch Vögel) zu fördern. Hierbei haben sich vor allem die mechanischen Fallen als wirksam erwiesen (17 von 22 Fallen belegt), auch die Nisthilfen wurden gut durch Vögel angenommen (im ersten Jahr waren bereits 17 von 40 Nistkästen belegt). Die Pheromon-Fallen waren dagegen nur mäßig fängig (5 von 24 Fallen belegt).
Von den im Jahr 2020 besprühten Bäumen wiesen lediglich 119 nach der Behandlung trotzdem einen Befall auf, was einem Wirkungsgrad von über 90 Prozent entspricht. Insofern war der Biozideinsatz von 2020 durchaus erfolgreich
Strategie für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in 2021
Es ist damit zu rechnen, dass auch im Jahr 2021 und den darauffolgenden Jahren ein starker Befall des EPS auftreten wird, bspw. bedingt durch die Klimaerwärmung. Demnach sind weiterhin Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Abwendung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung notwendig.
Generell ist der EPS mit seinen Auswirkungen eine Naturerscheinung und auch als solche einzuordnen. Der Landesbetrieb Wald und Holz bewertet den EPS als waldtypische Gefahr, für die keine besondere Bekämpfung vorgenommen wird. Der beste Schutz ist das weiträumige Fernbleiben von befallenen Eichen. Dies ist in hochfrequentierten Bereichen wie z. B. Straßenräumen, KITAs, Schulen etc. oftmals nicht möglich.
Die Verwaltung schlägt daher folgendes Maßnahmenkonzept für 2021 vor:
- Im Frühjahr 2021 sollen ca. 1500 städtische Eichen mit einem Biozid behandelt werden. Dabei handelt es sich vorrangig um Straßenbäume sowie um Bäume an Spielplätzen, Schulen und KITAs. Anstelle des bisher verwendeten Biozids Neem Protect soll aufgrund der selektiveren Wirkung das Mittel Foray ES zum Einsatz kommen (Erläuterung siehe unten).
- In Waldbereichen und Parkbereichen wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz (Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete) kein Biozideinsatz erfolgen.
- Befallene Bäume an hoch frequentierten Wegen in Parkanlagen werden abgesperrt und die Nester abgesaugt.
- Im Wald werden keine Maßnahmen durchgeführt.
- Des Weiteren soll aufgrund der sehr guten Erfahrungen aus dem Jahr 2020 das Aufhängen von mechanischen Raupenfallen und Meisen-Nisthilfen fortgesetzt und ausgeweitet werden.
- Zur effektiven Bearbeitung eingehender Meldungen über EPS-Vorkommen wird die in 2020 eingeführte zentrale Erfassung über die Service-Hotline 0208 825-7777 oder die E-Mail-Adresse eps@oberhausen.de fortgesetzt.
- Es muss damit gerechnet werden, dass es in der Zeit von Mai bis Juli zu vorübergehenden Sperrungen von Wegen in Parkanlagen kommen kann. An den Eingängen der Waldgebiete und Parkanlagen sollen Schilder mit dem Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ aufgestellt werden.
Die OGM GmbH wird mit dem prophylaktischen Einsatz des Biozids, dem Entfernen von EPS-Nestern an befallenen Eichen sowie dem Aufhängen und der Kontrolle der mechanischen Raupenfallen beauftragt. Die Ausführung erfolgt durch externe Fachfirmen.
Im Folgenden werden die Beweggründe näher erläutert, aufgrund derer die Verwaltung diese Bekämpfungsstrategie vorschlägt, und die konkreten Maßnahmen vorgestellt:
Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes ist ein Biozideinsatz grundsätzlich als kritisch zu betrachten, da die Mittel zur Bekämpfung des EPS (Neem Protect, Foray ES) nicht nur Raupen des EPS schädigen, sondern auch andere Insektenarten. Das Biozid Foray Es weist dabei jedoch eine selektivere Wirkung als das bisher eingesetzte Biozid Neem Protect auf, da es nur freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Noctuidae (Eulenfalter) schädigt und keine anderen Insektenarten. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass bei der Bekämpfung geschützte Tierarten getötet werden, was nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Vollständigkeitshalber sei jedoch erwähnt, dass ein solcher Verstoß aus Gründen des Gesundheitsschutzes ausnahmsweise zulässig wäre, da aus Sicht der Verwaltung keine zumutbare Alternative zur Biozidanwendung besteht.
Eine Alternative wäre grundsätzlich die rein mechanische Bekämpfung mittels Absaugen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn nicht wie in Oberhausen ein mehrjähriger und starker Befall an zahlreichen hoch frequentierten Standorten im gesamten Stadtgebiet vorliegt. Bei sehr großen Vorkommen des Eichenprozessionsspinners kommt die mechanische Bekämpfung an die Grenzen ihrer Leistbarkeit, und eine zeitnahe Entnahme der gemeldeten bzw. gesichteten Nester kann nicht mehr sichergestellt werden. Eine rein mechanische Entnahme stellt daher auch für das Jahr 2021 keine zumutbare Alternative für das Oberhausener Stadtgebiet dar, sodass der erneute Einsatz eines Biozids vorgeschlagen wird.
Dabei wird, im Gegensatz zu den Vorjahren, erstmals das Biozid Foray ES eingesetzt. Das Mittel besitzt gegenüber dem bisher eingesetzten Biozid Neem Protect eine selektivere Wirkung, da es nur freifressende Schmetterlingsraupen (ausgenommen Noctuidae) schädigt, nicht jedoch andere Insekten. Die Wirksamkeit der Produkte ist vergleichbar hoch. Die Stadt Duisburg bestätigte auf Nachfrage die hohe Wirksamkeit. In der Vergangenheit konnte das Mittel aufgrund fehlender oder ablaufender Genehmigung nicht benutzt werden. Eine langfristige Genehmigung bis November 2028 liegt nun jedoch vor.
Die Anwendung des Biozids findet nach dem Blattaustrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai statt. Eine Wirkung ist auch bei fortgeschrittenen Larvenstadien noch gegeben, jedoch mit geringerer Effektivität. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Entwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei dem Einsatz des Biozids sind auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten.
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen soll im Jahr 2021 das Aufhängen von mechanischen Raupenfallen und Meisen-Nisthilfen fortgesetzt und ausgeweitet werden. In naturnahen Bereichen, in denen keine prophylaktische Bioziodbehandlung vorgenommen wird, werden 2021 zusätzlich insgesamt 50 mechanische Raupenfallen (z. B. Volkspark Sterkrade, Volksgarten Osterfeld) sowie 100 Nisthilfen (z. B. Revierpark Vonderort, Stadtwald Osterfeld, Ruhrpark, Westfriedhof, Nordfriedhof, Forststraße/Hühnerheide) aufgehängt.
Zudem werden 42 Nisthilfen entlang der mit Eichen bestandenen Gewässer (z. B. Tüsselbeck, Handbach, Reinersbach, Alsbach, Nassenkampgraben) durch die WBO angebracht, gesäubert und eine Besatzkontrolle entsprechend des Erfolgs-Monitorings durchgeführt.
Des Weiteren sollen die in den vergangenen Jahren optimierte Öffentlichkeitsarbeit und der Meldeverlauf von EPS-Nestern für die Oberhausener Bevölkerung aufrechterhalten werden. Hierzu zählen insbesondere die zu diesem Zweck installierte zentrale Rufnummer und E-Mail-Adresse.
Die Meldungen von EPS-Nestern an städtischen Eichen sind an die Service-Hotline (Tel.: 0208 825-7777) oder an die E-Mail-Adresse (eps@oberhausen.de) zu richten.
Im Frühjahr wird in Presseartikeln (Zeitung, soziale Netzwerke, Internetseite der Stadt Oberhausen etc.) über den EPS und das Vorgehen im Jahr 2021 informiert. Zusätzlich werden bei Befall Hinweisschilder an Wald- und Parkeingängen aufgestellt. Befallene Bäume und Wege in Parkanlagen werden im Bedarfsfall von Außendienstmitarbeitern mit einem Flatterband abgesperrt. Da in Parkanlagen nur an hoch frequentierten Wegen und Spielplätzen eine mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels Absaugen erfolgt, muss damit gerechnet werden, dass ggf. Veranstaltungen in den Parkanlagen aufgrund des EPS kurzfristig abgesagt oder in eine andere Parkanlage verschoben werden müssen. Es kann auch zu kurzzeitigen Sperrungen von Außenanlagen der Schulen oder KITAs kommen.
Kurzfassung
In Oberhausen kam es in den letzten drei Jahren zu einem Massenvorkommen des Eichenprozessionsspinners. Die Raupen tragen ab einem gewissen Larvenstadium gesundheitsgefährdende Brennhaare, die zu Haut- und Atemwegsreizungen führen können. Der Stadtverwaltung entstanden in 2018 ca. 80.000 Euro, in 2019 ca. 110.000 Euro und in 2020 ca. 81.000 € Kosten für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.
Die Verwaltung plant 2021 einen erneuten Biozideinsatz an ca. 1500 städtischen Bäumen durchzuführen. 2021 wird erstmals ein neues Mittel mit geringeren negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, bei gleicher Wirksamkeit, eingesetzt. Dabei handelt es sich vorrangig um Straßenbäume sowie um Bäume an Spielplätzen, Schulen und KITAs. In Waldbereichen und Parkbereichen wird aufgrund der sensiblen Standorte für den Natur- und Artenschutz (Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete) kein Biozideinsatz erfolgen. Durch den Einsatz des Biozids an hoch frequentierten Standorten soll die Gesundheitsgefährdung für die Oberhausener Bevölkerung deutlich reduziert werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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