Beschlussvorlage - B/17/0083-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld wählt

 

Herrn/Frau __________________________________________

 

zur Bezirksbürgermeisterin/zum Bezirksbürgermeister.

 

 

Zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister wird

 

Herrn/Frau __________________________________________

 

gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung ohne Aussprache aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW findet entsprechende Anwendung. Der Bezirksbürgermeister und die Stellvertreter dürfen nicht zugleich Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürgermeisters sein (§ 36 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).

 

§ 67 Abs. 2 GO NRW enthält folgende Regelungen zum Wahlverfahren:

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

 

Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster  noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritte/r Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlperiode aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen.

 

Dies bedeutet,

 

-          dass der/die Bezirksbürgermeister/in und die Stellvertreter/innen in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in Form einer Listenwahl in einem Wahlgang gewählt werden. Die Listenwahl ist geheim.

 

-          Fraktionen und mehrere Fraktionen gemeinsam können Listen mit den von ihnen vorgeschlagenen Bewerbern einreichen.

 

-          Jedes Mitglied der Bezirksvertretung gibt seine Stimme per Stimmzettel für eine dieser Wahlvorschlagslisten ab.

 

-          Für die Verteilung der Stimmzettel vor dem Wahlgang und Feststellung des Wahlergebnisses nach dem Abschluss der Wahlhandlung bestimmt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte eine Auszählungskommission i. S. d. § 22 Abs. 4 i. V. m. § 15 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen).

 

-          Damit die Mitglieder der Bezirksvertretung ihren Stimmzettel unbeobachtet ausfüllen können, wird für den Wahlvorgang ein Wahlschirm und für die Abgabe des Stimmzettels eine Wahlurne bereitgestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Abstimmung am Sitzplatz unzulässig ist.

 

-          Die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen werden nach dem d’Hond’schen Höchstzahlverfahren ermittelt.

 

-          Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt.

 

-          Erster Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

 

-          Zweiter Stellvertreter ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt.

 

-          Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

 

 

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