Beschlussvorlage - B/17/0058-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Neufassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 für das Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. N/16/1145-01, Ratsbeschluss vom 16.11.2015 „Integriertes Handlungskonzept Osterfeld - Qualifizierung des integrierten Handlungskonzeptes und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld“

 

Drucksache Nr. B/16/3666-01, Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld vom 12.06.2018 über die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebietes „Soziale Stadt Osterfeld“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen. Im Integrierten Handlungskonzept ist als IHK-Teilmaßnahme Nr. 35 der Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 aufgeführt.

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld hat in der Sitzung am 12.06.2018 die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ beschlossen.

 

Mit Hilfe des Verfügungsfonds soll aktiven Multiplikatoren und Akteuren unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen. Projekte, die im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzt werden, zielen im Wesentlichen darauf ab, die Teilmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Oberhausen Osterfeld sinnvoll zu ergänzen und in besonderem Maße die Mitwirkung der Stadtteilakteure sowie der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstützen. Im Wesentlichen verfolgt der Verfügungsfonds Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 folgende Ziele:

 

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel,
  • Belebung und Stärkung der Innenstadt,
  • Belebung des Einzelhandels und Stärkung der lokalen Ökonomie,
  • Qualitätssicherung und Aufwertung von Wohn- und Arbeitsumfeld,
  • Schaffung von Identität und Imagebildung,
  • Stärkung der Stadtteilkultur,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt von Osterfeld.

 

Konkret sind unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte folgende Punkte in der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 14 neu zu fassen:

 

  • Aufgrund der im Jahr 2020 geänderten Programmstruktur der Städtebauförderung soll in der Richtlinie die aktuelle Programmbezeichnung „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ Verwendung finden und somit die bisherige Bezeichnung „Soziale Stadt Oberhausen Osterfeld“ ersetzen.

 

  • Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass sich der bisherige notwendige einheitliche Beschluss des Vergabegremiums (vgl. Richtlinie, Pkt. 4 Art und Höhe der Förderung (Abs. (3)) bei einem Antrag an den Verfügungsfonds oberhalb der Wertgrenze von 5.000,- EUR als nicht praktikabel erwies, da unterschiedliche Interessen dazu führen konnten, ein Projekt komplett zu blockieren. Aus diesem Grund soll zukünftig ein mehrheitliches Votum des Vergabegremiums ausreichen, um den entsprechenden Verfügungsfondsantrag oberhalb der Wertgrenze von 5.000,- EUR zu bewilligen. Auf einen gesonderten Antrag kann verzichtet werden.

 

  • Um die Antragstellung für den/die Antragsteller/in zu vereinfachen, soll zukünftig erst ab einem Betrag von 1.000,- EUR (netto) das Erfordernis bestehen, drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese Änderung entspricht den vergaberechtlichen Vorgaben.

 

Eine Gegenüberstellung der einzelnen Änderungspunkte der bisher gültigen Richtlinie und der Neufassung ist als Anlage 1 beigefügt. Die vollständige Neufassung der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 14 ist als Anlage 2 beigefügt.

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