Berichtsvorlage - M/17/0069-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage:

 

Die kreisfreien Städte sind verpflichtet, die Ergebnisse der örtlichen Planung gem. § 7 APG NRW (ehemals „Alten- und Pflegeplanung“) zusammenzustellen. Die örtliche Planung ist zweijährlich fortzuschreiben (Stichtag: 31.12.2019). Die Planung ist sowohl dem MAGS NRW zu übersenden als auch kostenfrei im Internet und in sonstiger geeigneter Form zu veröffentlichen.

 

Die aktuelle örtliche Planung berücksichtigt den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2024. Daten zur Pflegestatistik basieren auf Auswertungen von Veröffentlichungen der Landesbehörde IT.NRW (Daten-Stichtag: 31.12.2017) sowie Sekundärdaten.

 

Gegenstand der örtlichen Planung ist die Bestandsaufnahme der pflegerischen Angebote sowie die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs (Bedarfsprognose). Aspekte der Teilhabe und altengerechten Quartiersentwicklung sollen berücksichtigt werden. Eine wesentliche Grundlage der Pflegebedarfsprognose ist die Bevölkerungsentwicklung differenziert nach Altersgruppen. Daten zur Bevölkerungsentwicklung wurden vom Bereich 4-5/Statistik (Stichtag 31.12.2019) zur Verfügung gestellt.

 

 

2. Wesentliche Erkenntnisse aus dem beigefügten Bericht sind:

 

2.1 Pflegebedürftige, Pflegebedürftigkeit:

  • Die demografische Entwicklung lässt erwarten, dass der Frauenanteil und der Anteil der Nichtdeutschen bei den Pflegebedürftigen mittelfristig steigen werden, so dass genderspezifische und kulturspezifische Aspekte (Religion, Ernährung, Sprache) beachtet werden müssen.

 

  • Die vorhandenen Fallzahlen und die zu erwartende Entwicklung bei Demenzerkrankten und Jungen Pflegebedürftigen sprechen bereits jetzt für eine Ausweitung des in Oberhausen vorhandenen pflegerischen Angebotes. Hier sind in Beratungsgesprächen durch die Fachverwaltung die Betreiber von Einrichtungen und Investoren aufzuklären, damit auf dem freien Pflegemarkt mehr Plätze geschaffen werden.

 

  • Der Blick auf gleichgeschlechtliche Lebensweisen ist in der Pflege noch relativ neu. Im Rahmen der Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechtes von älteren, pflegebedürftigen Menschen und der sexuellen Orientierung sind hier ebenfalls Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung notwendig. Der Bereich Chancengleichheit ist in diesem Themenfeld tätig.

 

  • Zur Sicherstellung einer qualifizierten pflegerischen Versorgung ist ausreichendes Pflegefachpersonal notwendig (Fachkräftemangel). Pflegeinrichtungen wie Altenheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser sind akut vom Fachkräfte- und Nachwuchsmangel betroffen. Der demografische Wandel wird den Fachkräftemangel noch stärker ausweiten. Die „Initiative Pflegeberufe Oberhausen“ (IPO) ist hier aktiv.

2.2. Pflegerische Infrastruktur:

  • Hinsichtlich der stationären Versorgung Pflegebedürftiger besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf, da die Anzahl der angebotenen stationären Pflegeplätze den Bedarf bis 2024 deckt.

 

  • Bei der Betreuung durch ambulante Dienste handelt es sich um ein Angebot des freien Pflegemarktes, welches sich durch Angebot und Nachfrage regelt. Aufgrund der Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ab 01.01.2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) gibt es zusätzliche Leistungsberechtigte und die Nachfrage ist gestiegen

 

  • Zu dem Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen können mangels geeigneter Daten (z. B. Tagesbelegungszahlen) keine belastbaren Aussagen abgegeben werden. Erfahrungswerte und die Nachfrage (teilweise saisonal, Urlaubszeiten) sprechen für einen zusätzlichen Bedarf. Die solitäre Kurzzeitpflege konnte ausgebaut werden.

 

  • Die Tagespflege konnte in den letzten Jahren erheblich ausgebaut werden. Seit Ende 2016 wurde die Anzahl der Tagespflegeplätze von 117 auf ca. 250 Plätze erhöht. Das Angebot ist fast bedarfsdeckend. Ein weiterer Ausbau ist nur in bestimmten Sozialräumen sinnvoll. Tagespflege entlastet Angehörige und ermöglicht den Pflegebedürftigen einen längeren Verbleib in den eigenen 4 Wänden.

 

  • Bei der Hospiz- und Palliativversorgung ist Oberhausen mit einem stationären Hospiz und zwei ambulanten Hospizen sowie dem Palliativnetzwerk gut aufgestellt.

 

  • Die Wohnberatung hat eine wichtige Bedeutung bei der Sicherstellung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Durch eine präventive und zugehende Beratung kann durch einen altersgerechten Umbau der Wohnung (zumindest barrierearm) ein längerer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit erreicht und eine stationäre Versorgung hinausgezögert oder durch weitere flankierende Pflegeleistungen sogar verhindert werden. Für die Stadt Oberhausen, welche im Rahmen der Sozialhilfe erhebliche Beträge für die „Hilfe zur Pflege“ aufbringt, sollten sich durch den Ausbau einer „zugehenden“ Wohnberatung zusätzlich Einsparpotenziale realisieren lassen.

 

  • Hinsichtlich der Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen und der Angebote des Servicewohnens sind keine statistischen Daten vorhanden, so dass keine Aussagen getroffen werden können. Für die Einrichtung weiterer Demenz-Wohngemeinschaften besteht in Oberhausen erheblicher Bedarf.

 

  • Komplementäre ambulante Dienste (Einkauf, Begleitung, Menü-Bring-Dienste) werden in Oberhausen am freien Pflegemarkt angeboten. Mangels statistischer Daten kann keine Aussage zur Bedarfsdeckung abgegeben werden. Aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung und zunehmender Alterung der Stadtgesellschaft ist mittelfristig bei der Bedarfsprognose von einem steigenden Bedarf auszugehen.

 

  • 82% (76% im Jahr 2015) der Pflegebedürftigen werden in Oberhausen zu Hause von Angehörigen versorgt. Die Angehörigen sind ein wichtiger Garant für das Funktionieren des Pflegesystems. Angehörige sollen in ihrer herausfordernden Tätigkeit unterstützt und entlastet werden. Qualifizierungskurse und Sprechstunden für Angehörige werden angeboten. Die kommunale Pflegeberatung bietet an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet zusätzlich eine mobile Beratung an. Die (neuen) Quartiersbüros unterstützen ebenfalls mit ihrem Beratungsangebot auch die pflegenden Angehörigen.

 

  • Durch die Einrichtung der Quartiersbüros in den Sozialräumen wird die altersgerechte Quartiersentwicklung gefördert und verstetigt. Gelingende Strukturen haben eine erhebliche Bedeutung für die altersgerechte Quartiersentwicklung.

 

Die Daten zur Pflegestatistik wurden am 14.11.2019 in der Sitzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vorgestellt (Mitwirkungsrecht) und erörtert.

 

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Anlagen

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