Beschlussvorlage - B/17/0092-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Weil vor der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, die auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt stattfindet, keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch Ausschüsse nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch Ausschüsse wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Betriebskostenzuschuss an die OWT für das Maßnahmenpaket „Corona-Sofortprogramm Oberhausen-Tourismus 2020/2021“ für das Jahr 2020 um 38.600,- EUR und für das Jahr 2021 um 57.800,- EUR zu erhöhen.
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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache A/16/1805.01 / 04.07.2016

Drucksache B/16/2948-01 / 27.11.2017

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Grundsätzlich hat die Corona-Krise keine Branche früher, stärker und perspektivisch auch nachhaltiger in ihren Grundfesten erschüttert als die Freizeit- und Tourismuswirtschaft. Die OWT GmbH ist davon – unmittelbar und mittelbar – gleich doppelt betroffen:

  1. Die Entwicklung in der Tourismussparte wird aktuell von massiven Einnahmeausfällen durch Corona-Pandemie bestimmt, die mindestens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 Umsätze und Erträge nachhaltig negativ beeinflussen werden.

2. Als Tourismusmarketing-Organisation muss die OWT GmbH gerade jetzt im Interesse des Standortes und seiner touristischen Leistungsanbieter geeignete zusätzliche Maßnahmen initiieren und koordinieren, damit die Krise und ihre Folgen bestmöglich überwunden werden können.

Erschwerend kommt für Oberhausen in der aktuellen Situation hinzu, dass sich verdichtete städtische Destinationen gegenüber dem ländlichen Raum und klassischen Rad-, Wander- oder Strandurlaubszielen aktiver um inländische Gäste bemühen müssen. Dies gilt für Oberhausen umso mehr, da sich auch das hier normalerweise prägende Event- und Live-Entertainment-Geschäft nicht nur wegen der Corona-Pandemie weiterhin schwierig bis unmöglich gestalten wird und nach der Schließung des Metronom-Theaters ohnehin mit einem Verlust von bis zu zehn Prozent des Übernachtungsgeschäfts zu rechnen war. Auch im noch stärker umkämpften Geschäftsreisesegment ist bis auf weiteres nicht mit einer Belebung zu rechnen.

Die Folgen der Krise – in einzelnen Betrieben bis zur Existenzgefährdung – dürfen nicht dazu führen, dass Oberhausen binnen einiger Monate seine über ein Vierteljahrhundert  erarbeitete Position als junge, städtische Reisedestination mit überdurchschnittlich dynamischer Entwicklung einbüßt. Vor diesem Hintergrund bemüht sich die OWT schon seit Beginn der Corona-Krise um geeignete Maßnahmen zur Stützung und Unterstützung der angeschlagenen Tourismus- und Freizeitwirtschaft vor Ort. Dies geschieht teilweise unter erheblichem Einsatz eigener, beschränkter Mittel. Beispielhaft sei hier das Portal www.wir-sind-oberhausen.de zur Unterstützung von Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbranche in der besonders schlimmen Zeit des ersten Lockdown mit einem fünfstelligen Aufwand genannt. Aktuell wurde das Portal im November mit Blick auf die neuerlichen Einschränkungen für Gastronomie, Hotellerie und Besucherattraktionen komplett überarbeitet.

Die OWT GmbH hat eine ganze Reihe von Maßnahmen und Projekten erarbeitet und finanziell beziffert, die diese zur Unterstützung und im Interesse der gesamten Destination Oberhausen für sinnvoll erachtet. Zu den Maßnahmen gehören auch Bereiche wie das „Stadtmagazin Oh!“, in denen die Corona-bedingten Einbußen so gravierend sind, dass ohne zusätzliche Unterstützung der Stadt aus wirtschaftlichen Gründen über eine Einstellung nachgedacht werden müsste.

 

Das Maßnahmenpaket umfasst hierbei folgende Handlungsfelder (exemplarische Darstellung):

 

  1. Digitalisierung (z.B. Einrichtung eines Online-Shops, Anschluss an das Buchungssystem der Ruhr.Tourismus und ihrer Partner, Entwicklung/Erweiterung der Geocaching-App)
    Volumen: rd. 29 TEUR
  2. Masterplan Tourismus: (Fortschreibung bzgl. Corona, Entwicklung einer touristischen Wort-Bild-Marke)
    Volumen: rd. 9 TEUR
  3. Veranstaltungen/Messen/Seminarangebote der OWT für örtliche Partner aus Hotellerie, Gastronomie und Freizeitwirtschaft
    Volumen: rd. 27 TEUR
  4. verstärkte Medienarbeit (Social Media; Print)
    Volumen: rd. 25 TEUR
  5. Tourismusmarketing (Redaktion Oberhausen-Reiseführer, Einnahmeverluste bei Reisemagazin und Gastgeberverzeichnis)
    Volumen: rd. 6 TEUR


Die Mittel, die für das Corona-Sofortprogramm Oberhausen-Tourismus 2020/2021 benötigt werden, werden insgesamt mit rd. 96 TEUR beziffert. Hierbei entfallen 40 Prozent der Summe (38.600,- EUR) auf das laufende Jahr und 60 Prozent des Maßnahmenpaketes (57.800,-) auf 2021.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 u.a. auch die Zuschusszahlungen der Stadt an die OWT GmbH für die Jahre 2016 bis 2020 beschlossen. In 2016 orientierte sich der städtische Zuschuss an dem für dieses Jahr kalkulierten Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.090 TEUR. In den Folgejahren 2017 bis 2020 wurde eine einprozentige jährliche Steigerungsrate eingearbeitet. Demnach hätte der Zuschuss für das Jahr 2020 1.134 TEUR betragen.

 

In seiner Sitzung am 27.11.2017 hat der Rat der Stadt allerdings beschlossen, den an die OWT zu zahlenden Zuschuss ab dem Geschäftsjahr 2017 um 50 TEUR zu kürzen. Für das Jahr 2020 ist demnach ein maximaler städtischer Zuschussbedarf in Höhe von 1.084 TEUR im Haushalt veranschlagt worden. Hintergrund der Kürzung war, dass das Konsolidierungsvolumen der HSP-Maßnahme 143 („Einführung einer Kulturförderabgabe für Privatreisende“) ab 2017 auf 220 TEUR jährlich gesenkt wurde und anstelle der Einführung einer Kulturförderabgabe durch Erlass einer Abgabesatzung freiwillige Zahlungen der örtlichen Hotelbetreiber an die OWT GmbH treten sollten. Aufgrund der freiwilligen Zahlungen zur Förderung des Tourismusmarketing und der Tourismuswerbung wurde für die verbleibende Laufzeit des Stärkungspaktes Stadtfinanzen von 2017 bis einschließlich 2021 der Zuschuss an die OWT um 50 TEUR jährlich gekürzt.

 

Die Kompensation des Restbetrages war im Rahmen der Gesamtkompensation zum Haushaltssanierungsplan 2018 ff. zu erbringen. Damit galt die HSP-Maßnahme 143 als umgesetzt.

Somit wurde ab 2017 der städtische Zuschuss an die OWT GmbH um 50 TEURO jährlich gesenkt. Der geplante Zuschuss an die OWT GmbH beträgt demnach für das Jahr 2020 1.084 TEUR und für das Jahr 2021 1.095 TEUR.

 

Wegen der anhaltenden „Corona-Krise“ entfallen die freiwilligen Zahlungen von Hotelbetreibern an die OWT im Haushaltsjahr 2020. Zur wirtschaftlichen Stabilisation der OWT ist deshalb auf den HSP-Konsolidierungsbeitrag verzichtet und der eingeplante städtische Zuschuss an die OWT überplanmäßig um 50 TEUR erhöht worden.

 

Für die Umsetzung der „Sofortmaßnahmen Neustart Oberhausen-Tourismus“ und des Masterplans Tourismus hat die OWT zur Stärkung des Standortes bereits zusätzliche Personalressourcen in Anspruch genommen. Zur Finanzierung dieses Personalbedarfs sind der OWT Zuschüsse in Höhe von 38 TEUR im Haushaltsjahr 2020 überplanmäßig bereitgestellt worden (für das Haushaltsjahr 2021 wurden hierfür 76 TEUR zusätzlich eingeplant).

 

Die für die Umsetzung des Corona-Sofortprogramms Oberhausen-Tourismus 2020/2021 nunmehr benötigten Sachmittel in Höhe von 38.600 EUR für das Jahr 2020 wären überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die für das Maßnahmenpaket erforderlichen Mittel in Höhe von 57.800,- EUR für das Jahr 2021 wären in den Haushalt 2021 über eine Veränderungsnachweisung einzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der zur Entscheidung vorgelegten Zuschusserhöhung beträgt der an die OWT im Haushaltsjahr 2020 zu leistende städtische Zuschussbetrag insgesamt 1.210 TEUR.

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