Berichtsvorlage - M/17/0049-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Aktueller Sachstand zu den Lärmsanierungsmaßnahmen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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09.12.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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24.11.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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25.11.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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30.11.2020
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Bereit
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.12.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Um den Schienenverkehrslärm entlang hochbelasteter Streckenabschnitte im bestehenden Netz deutlich zu reduzieren, hat der Bund 1999 das freiwillige Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgelegt. Seitdem werden jährlich Finanzmittel für die Umsetzung des Programms in den Bundeshaushalt eingestellt. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes handelt, kann die Deutsche Bahn die daraus finanzierten Maßnahmen nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel umsetzen.
Die Regeln für die Umsetzung sind in der „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene“ des Bundesverkehrsministeriums festgelegt, die zuletzt zum 1. Januar 2019 aktualisiert wurde.
Über die in Oberhausen geplanten Lärmschutzmaßnahmen wurde zuletzt im Juni 2018 im Umweltausschuss, in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und im Planungsausschuss berichtet (M/16/3600-01). Durch die 2019 erfolgte Aktualisierung der Förderrichtlinie kommt es bei den Planungen der DB Netz AG für Oberhausen zu Änderungen, die gegenüber der im Jahr 2018 vorgestellten Konzeption zu einem deutlich höheren Maß an aktivem und passivem Lärmschutz führen.
Durch die Aktualisierung kam es u. a. zu folgenden Änderungen bzw. Neuerungen bei der Förderrichtlinie:
- „1974-Regelung“
Bei der Ermittlung des Lärmsanierungsbedarfs ist nicht mehr das Jahr 1974 als maßgebliches Baujahr ausschlaggebend, sondern es werden nun alle Gebäude berücksichtigt, die vor dem 1. Januar 2015 fertiggestellt worden sind. Gleiches gilt für Wohngebäude auf Flächen, die vor diesem Zeitpunkt zur Nutzung mit Wohnbebauung in einem Bebauungsplan ausgewiesen worden sind. Somit sind deutlich mehr Gebäude förderberechtigt.
- Nutzen je dB(A) Pegelminderung pro Einwohner und Jahr
Bei der Ermittlung der Nutzen-Kosten-Bewertung der einzelnen Lärmschutzmaßnahmen wird für den Nutzen je dB(A) Pegelminderung pro Einwohner und Jahr nun ein Betrag von 66,00 Euro angesetzt. Der Betrag wurde um 11,00 Euro angehoben, und es können dadurch deutlich höhere Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen angesetzt werden.
- Förderfähigkeit von innovativen Lärmschutzmaßnahmen
In den Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurden innovative Maßnahmen aufgenommen, z.B. niedrige Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer und Schienenschmiereinrichtungen. Die Auswahl an möglichen Lärmschutzmaßnahmen wurde somit erhöht.
- Möglichkeit der Vorfinanzierung von passivem Lärmschutz
Die Möglichkeit der nachträglichen Kostenerstattung für vorweggenommene passive Lärmschutzmaßnahmen an Wohngebäuden wurde wieder aufgenommen. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer können damit im Vorgriff auf eine zukünftige Lärmsanierung eines Streckenabschnitts durch den Betreiber der Infrastruktur an ihrem Wohneigentum passive Schallschutzmaßnahmen vornehmen und sich die Kosten zu einem späteren Zeitpunkt erstatten lassen. Durch eine bereits im Vorfeld getätigte Lärmschutzmaßnahme entsteht für den jeweiligen Eigentümer kein Nachteil.
Die Auslösewerte für die Lärmsanierung wurden jedoch nicht verändert. In Wohngebieten können beispielsweise bei Überschreitung der Immissionspegel von 67 dB(A) am Tag bzw. 57 dB(A) in der Nacht Lärmschutzmaßnahmen gefördert werden.
Die schalltechnische Untersuchung für den Bereich der Stadt Oberhausen wird im Hinblick auf die Änderungen und Neuerungen durch die DB Netz AG angepasst.
Änderungen im Lärmsanierungsprogramm für Oberhausener Schienenstrecken
Die Umsetzung der Lärmsanierung wurde durch die DB Netz AG in drei unterschiedliche Projektabschnitte unterteilt, in denen der aktive Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden (LSW) geplant wird. Zu den bereits bestehenden Abschnitten Oberhausen I und Oberhausen II (s. M/16/3600-01) kommt durch die Änderung der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden zusätzlichen LSW noch der Abschnitt Oberhausen III. Demnach wird es im Unterschied zur bisherigen Planung nun auch im Bereich der Grafenbuschsiedlung, an der Hoffmannstraße/Eschenbruchshof und der Parallelstraße/Kluckstraße weitere LSW geben. Die bereits im Abschnitt Oberhausen I geplanten Wände im Bereich Stelte, Landwehr und Rossaintstraße werden in dem Zuge verlängert.
Die Lage der geplanten Lärmschutzwände sowie deren Zuordnung zu den Projektabschnitten I, II und III sind den beiden Lageplänen im Anhang zu entnehmen.
Zusätzlichen passiven Schallschutz wird es in diesen und in den bereits in den Abschnitten I und II geplanten Bereichen für die Gebäude geben, die in der Zeit vom 1. April 1974 und 31. Dezember 2014 fertiggestellt wurden. Gleiches gilt für Bebauungspläne, die in diesem Zeitraum rechtskräftig wurden und Wohnbereiche festsetzen. Voraussetzung für den Anspruch auf passiven Schallschutz ist, dass die Auslösewerte für die Lärmsanierung auch nach der Umsetzung des aktiven Schallschutzes weiterhin überschritten werden.
Zeitplanung
Für den Abschnitt Oberhausen I wird durch die DB Netz AG im Dezember 2020 ein Antrag auf Plangenehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Die Lärmschutzwände aus diesem Abschnitt sollen in den Jahren 2022 und 2023 errichtet werden. Für das Jahr 2024 ist der Bau der Lärmschutzwände aus dem Abschnitt Oberhausen II und Oberhausen III vorgesehen. Zu Oberhausen III zählen auch die Lärmschutzwände 1 (Landwehr), 4 (Stelte) und 9 (Rossaintstraße) aus dem Abschnitt Oberhausen I, für die eine Verlängerung vorgesehen ist. Ein Zeitpunkt für den Antrag auf Plangenehmigung für diesen Abschnitt ist noch nicht bekannt.
In allen Projektabschnitten sind 2 bis 3 m hohe Aluminium-Wände vorgesehen, über deren Farbgestaltung die Stadt Oberhausen entscheiden kann. Die passiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Fenstern, Wandlüftern, Optimierung der Schalldämmung (z.B. Dach) o.ä. werden auf Antrag der Eigentümer mit 75% gefördert.
Herr Dr.-Ing. Reichling von der DB Netz AG wird im Umweltausschuss die aktuellen Entwicklungen und Informationen zum Lärmsanierungsprogramm in Oberhausen in Form eines kurzen Vortrags vorstellen.
Eine Informationsveranstaltung für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner zu den beschriebenen Änderungen im Lärmsanierungsprogramm für die Oberhausener Schienenstrecken war von der DB Netz AG ursprünglich geplant. Auf der Grundlage der derzeitigen Covid 19-Situation kann allerdings noch nicht abgeschätzt werden, zu welchem Zeitpunkt eine solche Veranstaltung stattfinden kann.
Kurzfassung
Die DB Netz AG hat ihre Planungen zur Lärmsanierung in Oberhausen, die im Juni 2018 der Politik und der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind, nach der 2019 erfolgten Änderung der „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene“ an die neue Richtlinie angepasst. In der Folge wird es auf dem Stadtgebiet entlang der bestehenden Schienenstrecken deutlich mehr aktiven und passiven Lärmschutz z. B. in Form von Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern geben. Im Vergleich zu den Planungen vor der Richtlinienänderung sind drei neue Lärmschutzwände sowie die Verlängerung von bereits geplanten Lärmschutzwänden an verschiedenen Stellen geplant. Das Projekt wurde von der DB Netz AG in drei Projektabschnitte unterteilt. Die Umsetzung des ersten Abschnitts ist für die Jahre 2022 und 2023 geplant und somit zwei Jahre später als zunächst vorgesehen. Die Abschnitte Oberhausen II und III sollen im Jahr 2024 folgen. Herr Dr.-Ing. Reichling von der DB Netz AG wird den Projektsachstand in der Sitzung des Umweltausschusses am 30. November 2020 vorstellen. Eine Informationsveranstaltung für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner ist vorgesehen. Durch die aktuelle Covid-19-Situation kann jedoch noch nicht abgeschätzt werden, wie und wann eine solche Veranstaltung durchgeführt werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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