Beschlussvorlage - B/17/0071-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtteilprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"(vormals "Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag"hier: Beschluss der Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 für das Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.11.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Neufassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 für das Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/2190-01, Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2015 über das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ sowie über das „Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen – Brückenschlag“
Drucksache Nr. B/16/4366-01, Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 06.02.2019 über die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebietes „Soziale Stadt Brückenschlag“
Drucksache Nr. A/16/5019-01, Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 11.09.2019 über die Änderung der Richtlinie des Verfügungsfonds für das Projekt Brückenschlag
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Oberhausen – Brückenschlag“ (IHK Brückenschlag) sowie das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ beschlossen. Im Integrierten Handlungskonzept Brückenschlag ist als IHK-Teilmaßnahme Nr. N1 der Verfügungsfonds nach Nr. 17 Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 aufgeführt.
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat in der Sitzung am 06.02.2019 die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 17 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Brückenschlag“ beschlossen. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat in der Sitzung am 11.09.2019 eine Änderung der Richtlinie beschlossen.
Mit Hilfe des Verfügungsfonds werden insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadterneuerungsgebietes sowie für aktive Multiplikatoren und Akteure unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen. Projekte, die im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzt werden, zielen im Wesentlichen darauf ab, die Teilmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Oberhausen Brückenschlag sinnvoll zu ergänzen und in besonderem Maße die Mitwirkung der Stadtteilakteure sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen.
Konkret sind unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte folgende Punkte in der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 17 neu zu fassen:
- Aufgrund der im Jahr 2020 geänderten Programmstruktur der Städtebauförderung soll in der Richtlinie die aktuelle Programmbezeichnung „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ Verwendung finden und somit die bisherige Bezeichnung „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ ersetzen.
- Um die Antragstellung für den/die Antragsteller/in zu vereinfachen, soll zukünftig erst ab einem Betrag von 1.000,- EUR (netto) das Erfordernis bestehen, drei Vergleichsangebote einzuholen. Die Anhebung von 500,- EUR (netto) auf 1.000,- EUR (netto) entspricht den vergaberechtlichen Vorgaben.
Eine Gegenüberstellung der einzelnen Änderungspunkte der bisher gültigen Richtlinie und der Neufassung ist als Anlage 1 beigefügt. Die vollständige Neufassung der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 17 ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
12,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
694,2 kB
|
