Beschlussvorlage - B/17/0067-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"(vormals "Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag")hier: Beschluss der Neufassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien (FRL) Stadterneuerung 2008 des Landes NRW für das Stadterneuerungsprojekt "Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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25.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Neufassung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 für das Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/2190-01, Beschluss des Rates vom 19.12.2016 über das Integrierte Handlungskonzept und die Festlegung des Programmgebietes „Soziale Stadt Brückenschlag (Oberhausen-Innenstadt/Lirich)“
Drucksache Nr. B/16/5263-01, Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vom 04.12.2019 über die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Brückenschlag“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Alt-Oberhausen beschlossen. Im Integrierten Handlungskonzept ist als IHK-Teilmaßnahme Nr. H6 der Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW 2008 aufgeführt.
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat in der Sitzung am 04.12.2019 die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds nach Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 im Stadterneuerungsgebiet „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ beschlossen.
Mit Hilfe des Verfügungsfonds soll aktiven Multiplikatoren und Akteuren unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen. Projekte, die im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzt werden, zielen im Wesentlichen darauf ab, die Teilmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Oberhausen Brückenschlag sinnvoll zu ergänzen und in besonderem Maße die Mitwirkung der Stadtteilakteure sowie der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstützen. Im Wesentlichen verfolgt der Verfügungsfonds Nr. 14 der Förderrichtlinien des Landes NRW 2008 folgende Ziele:
- Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel,
- Belebung und Stärkung der Innenstadt,
- Belebung des Einzelhandels und Stärkung der lokalen Ökonomie,
- Qualitätssicherung und Aufwertung von Wohn- und Arbeitsumfeld,
- Schaffung von Identität und Imagebildung,
- Stärkung der Stadtteilkultur,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt von Alt-Oberhausen.
Konkret sind unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte folgende Punkte in der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 14 neu zu fassen:
- Aufgrund der im Jahr 2020 geänderten Programmstruktur der Städtebauförderung soll in der Richtlinie die aktuelle Programmbezeichnung „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ Verwendung finden und somit die bisherige Bezeichnung „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“ ersetzen.
- Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass sich der bisherige notwendige einheitliche Beschluss des Vergabegremiums (vgl. Richtlinie, Pkt. 4 Art und Höhe der Förderung (Abs. (3)) bei einem Antrag an den Verfügungsfonds oberhalb der Wertgrenze von 5.000,- EUR als nicht praktikabel erwies, da unterschiedliche Interessen dazu führen konnten, ein Projekt komplett zu blockieren. Aus diesem Grund soll zukünftig ein mehrheitliches Votum des Vergabegremiums ausreichen, um den entsprechenden Verfügungsfondsantrag oberhalb der Wertgrenze von 5.000,- EUR zu bewilligen. Auf einen gesonderten Antrag kann verzichtet werden.
- Um die Antragstellung für den/die Antragsteller/in zu vereinfachen, soll zukünftig erst bei einem Betrag von 1.000,- EUR (netto) das Erfordernis bestehen, drei Vergleichsangebote einzuholen. Diese Änderung entspricht den vergaberechtlichen Vorgaben.
Eine Gegenüberstellung der einzelnen Änderungspunkte der bisher gültigen Richtlinie und der Neufassung ist als Anlage 1 beigefügt. Die vollständige Neufassung der Richtlinie zum Verfügungsfonds Nr. 14 ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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503,5 kB
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