Beschlussvorlage - B/17/0051-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

Antrag vom 24.04.2020 auf Fällung 1 Säuleneiche vor dem Grundstück Gutenbergstr. 15 sowie Rückschnitt von 3 weiteren Säuleneichen vor den Häusern Gutenbergstr. 15 a – 15 c.

 

 

Antrag: Fällung 1 Säuleneiche und Rückschnitt 3 Säuleneichen

Ergebnis:  Zustimmung (nicht wie beantragt)

Maßnahme:  Fällung von 4 Säuleneichen und Pflanzung von 3 Ersatzbäumen in Ortsnähe

 

Sachverhalt:

 

Für das zuvor mit einem Getränkemarkt sowie für Garagen und Parkplätze genutzte Grundstück an der Gutenbergstraße wurde im Jahr 2018 ein Bauantrag zur „Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit 32 seniorengerechten Wohneinheiten“ gestellt. Das Vorhaben wurde genehmigt, fertiggestellt und inzwischen auch bezogen. Vor den in geschlossener Bauweise errichteten, 6-geschossigen Gebäuden befinden sich zwischen Gehweg und Straße 4 städtische Säuleneichen, die in die den dortigen Parkstreifen unterbrechenden Baumscheiben gepflanzt worden sind (siehe Lageplan und Fotos im Anhang). Aufgrund der Situation, dass auf dem Grundstück zuvor kein Baukörper stand und insofern ausreichend Platz vorhanden war, konnten sich die Bäume bisher gut entwickeln. Aus Brandschutzgründen wird nun die Fällung bzw. der Rückschnitt der Bäume beantragt.

 

Bereits im Rahmen der Bauantragstellung wurde mit Datum vom 13.06.2018 vom Bauherrn die Fällung von Bäumen auf dem Grundstück Gutenbergstraße sowie die Fällung von 4 städtischen Straßenbäumen vor dem genannten Grundstück beantragt. Während die für das Bauvorhaben notwendigen Fällungen auf dem Privatgrundstück gemäß Baumschutzsatzung genehmigt wurden, wurde der ohne Begründung eingereichte Fällantrag für die städtischen Bäume auf Nachfrage der Verwaltung zurückgezogen mit der Erklärung „Die städtischen Bäume sollen nicht gefällt werden, dies war ein Fehler unsererseits.“

 

Im April 2020 nahm der Antragsteller erneut Kontakt zur Fachverwaltung auf und wies darauf hin, dass bei einer Anleiterprobe, die ebenfalls im April 2020 durch die Feuerwehr der Stadt Oberhausen durchgeführt wurde, die nun fertiggestellten Wohnungen am Objekt Gutenbergstr. 15 im Brandfall aufgrund des vor dem Haus stehenden Baumes nicht anleiterbar seien. Eine Rettung über die Straße sei somit nicht gewährleistet.

 

Der Bauherr betonte die Dringlichkeit, da einige Mieter bereits Ende April 2020 einziehen sollten. Die Fachverwaltung wies auf die rechtlich vorgeschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit städtischen Bäumen hin und bat um Einreichung des ausgefüllten Antrags.

 

Damit die Mieter zum geplanten Termin die Wohnungen beziehen konnten, erläuterte der Bauherr, dass ein zweiter Rettungsweg temporär eingerichtet wurde und somit übergangsweise genutzt werden könne. Einem fristgerechten Einzug der Mieter stand daher nichts entgegen.

 

Nach Aussagen der Feuerwehr ist der temporär errichtete zweite Rettungsweg keine dauerhafte Lösung.

 

In dem im April 2020 eingereichten neuen Fällantrag beschrieb der Bauherr, dass sich die Rettung von Personen aus dem Gebäudekomplex der Gutenbergstraße 15 nur durchführen lasse, wenn die Fällung der Säuleneiche vor Hausnummer 15 sowie der Rückschnitt von 3 weiteren Säuleneichen vor den Häusern 15 a – 15 c erfolgen würde. Eine gewisse Einschränkung der Rettungsmöglichkeit bliebe auch bei diesem Vorgehen bestehen, sodass der regelmäßige Rückschnitt der 3 Säuleneichen durch die Stadt Oberhausen gewährleistet werden müsste. Für die Feuerwehr der Stadt Oberhausen wäre diese Vorgehensweise jedoch als akzeptabel einzustufen.

 

Nach Eingang des Antrags wurden seitens der Verwaltung verschiedene Lösungsmöglichkeiten mit allen betroffenen Bereichen geprüft und erörtert, um die vorhandenen Straßenbäume nach Möglichkeit zu erhalten.

 

 

Baumkommission

 

Aufgrund der anhaltenden Prüfungen konnte der Vorgang zum Bereisungstermin am 24.09.2020 nicht den Baumkommissionsmitgliedern vorgestellt werden.

 

 

Empfehlung der Fachverwaltung:

 

Dem Antrag auf Fällung des Baumes vor dem fertiggestellten Gebäude Gutenbergstraße 15 wird unter Berücksichtigung der Vorgaben der Feuerwehr zum Schutz für Leib und Leben zugestimmt.

Aufgrund der Errichtung des Gebäudes, der Nähe zwischen Baum und Gebäude und der sich daraus ergebenen geminderten Entwicklungsmöglichkeiten für eine Neupflanzung, erfolgt die Fällung ersatzlos.

 

Weiter wird ebenfalls der Fällung der 3 Säuleneichen vor dem Gebäudekomplex Gutenbergstraße 15 a – 15 c zugestimmt. Der durch die Feuerwehr geforderte stetige Rückschnitt der Säuleneichen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aus Brandschutzgründen kann von Seiten der Verwaltung fachlich nicht mitgetragen werden, da es sich hier um einen massiven Eingriff in den Kronenaufbau handeln würde. Die Bäume könnten ihren natürlichen Habitus nicht entwickeln/beibehalten. Zusätzlich schwächt ein regelmäßiger Rückschnitt die Eichen in ihrer Vitalität, sodass diese im Zuge der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefällt werden müssten.

Als Ersatz werden Bäume kleinerer Art an Ort und Stelle gepflanzt.

 

 

 

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Anlagen

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