Beschlussvorlage - B/17/0081-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, dass in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister/-innen gewählt werden.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung:

 

Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung ohne Aussprache aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW findet entsprechende Anwendung. Der Bezirksbürgermeister und die Stellvertreter dürfen nicht zugleich Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürgermeisters sein (§ 36 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).

 

Zunächst ist die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/innen im Beschlusswege festzulegen.

 

In den letzten beiden Wahlzeiten hat es in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen jeweils zwei Stellvertreter gegeben. Aus Vertretungsgründen hat sich diese Regelung im Alltag bewährt.

 

Die Verwaltung schlägt daher der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wieder die Festlegung der Anzahl der Stellvertreter/-innen auf zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister/-innen vor.

 

 

 

 

 

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