Beschlussvorlage - B/17/0081-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/-innen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- BV Alt-Oberhausen
- Bearbeitung:
- Norbert Dostatni
- Verantwortung:
- N. Dostatni
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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25.11.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung:
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung ohne Aussprache aus ihrer Mitte den Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter. § 67 Abs. 2 bis 5 GO NRW findet entsprechende Anwendung. Der Bezirksbürgermeister und die Stellvertreter dürfen nicht zugleich Bürgermeister oder Stellvertreter des Bürgermeisters sein (§ 36 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
Zunächst ist die Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/innen im Beschlusswege festzulegen.
In den letzten beiden Wahlzeiten hat es in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen jeweils zwei Stellvertreter gegeben. Aus Vertretungsgründen hat sich diese Regelung im Alltag bewährt.
Die Verwaltung schlägt daher der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wieder die Festlegung der Anzahl der Stellvertreter/-innen auf zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister/-innen vor.
