Beschlussvorlage - B/17/0124-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt den Bau einer Fahrradabstellanlage mit acht Stellplätzen an der Helmholtzstraße.

 

Finanzmittel stehen unter der Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfügung und fließen im Haushaltsjahr 2020 ab.

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Konsequenzen

Bezug

 

Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: „Fahrradanlehnbügel an der Helmholtzstraße“ (A/16/5894-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, im Bereich der Helmholtzstraße 28 die Aufstellung von Fahrradanlehnbügeln für die Kunden der dort ansässigen Praxen zu prüfen.

 

Durch die Schaffung eines geeigneten Angebots von Fahrradabstellanlagen im Bereich der Helmholtzstraße wird die Nutzung des Fahrrades gefördert und eine Alternative zum Pkw angeboten. Bereits heute nutzen einige Kunden der Praxen das Fahrrad zur Anreise. Aufgrund der fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten werden die Fahrräder auf dem Gehweg abgestellt oder an den vorhandenen Bäumen angeschlossen. Es besteht ein Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum, da aufgrund der dichten Bebauung keine gut erreichbaren Fahrradabstellanlagen auf privaten Flächen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Da die Kunden in der Regel nur kürzere Aufenthaltszeiten von bis zu zwei Stunden haben, ist die Aufstellung einer Fahrradabstellanlage mit Fahrradanlehnbügeln sinnvoll. Die Aufstellung der Fahrradanlehnbügel kann nicht auf dem vorhandenen Gehweg erfolgen. Die Fahrradanlehnbügel würden den Gehweg soweit einengen, dass die erforderliche Restgehwegbreite nicht mehr vorhanden wäre. Der Gehweg wäre somit nicht mehr barrierefrei und es könnte eine Verkehrsgefährdung entstehen, da Fußgänger gegebenenfalls in den angrenzenden Hochbordradweg ausweichen.

 

Als geeignete Aufstellfläche bietet sich der vorhandene Pkw-Stellplatz mit 7,5 m Länge auf Höhe der Hausnummer 28 an (vgl. Abbildung 1).

 

Abbildung 1: Lage des Pkw-Stellplatzes für die Aufstellung von Fahrradanlehnbügel

 

Die Fahrradanlehnbügel werden mit einem Abstand von 1,5 m zueinander aufgestellt, um das Abstellen der Fahrräder beidseitig zu ermöglichen. Der Stellplatz kann daher zur Aufstellung von vier Fahrradanlehnbügeln genutzt werden (vgl. Abbildung 2). Um die Fahrradabstellanlage von der Straße abzutrennen bzw. das Einfahren von Fahrzeugen zu verhindern, werden zusätzlich drei Pfosten entlang des Straßenrandes aufgestellt. Die Fahrradabstellanlage wird zudem seitlich durch die bereits vorhandenen Baumscheiben abgegrenzt.

Abbildung 2: Fahrradanlehnbügel im Stellplatz

 

Durch die Umnutzung eines einzelnen Pkw-Stellplatzes können acht Fahrradabstellplätze entstehen, ohne den vorhandenen Rad- und Gehweg einzuschränken. Die Wegnahme des Pkw-Stellplatzes führt zudem nicht zu einer relevanten Veränderung der Parkraumauslastung in diesem Bereich.

 

Für die Aufstellung der Fahrradbügel und Pfosten entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.000 Euro, welche aus dem Straßenbauprogramm finanziert werden.

 

 

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