Beschlussvorlage - B/17/0007-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:

 

Die §§ 2, 21 und 23 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erhalten mit sofortiger Wirkung jeweils die aus der Anlage 1 ersichtliche Fassung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/0001-01

B/17/0006-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Korrespondierend zu den Drucksachen „Bildung und Besetzung von Ausschüssen des Rates“ (B/17/0001-01) sowie „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen“ (B/17/0006-01) und damit einhergehend unter Zugrundelegung der beabsichtigten Entscheidung des Rates, für die Wahlperiode 2020 bis 2025 einen Haupt- und Finanzausschuss zu bilden muss die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen („Geschäftsordnung“) redaktionell geändert werden.

 

Die Änderungen betreffen die §§ 2 Abs. 2, 21 Abs. 5 sowie 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung; sie können im Gesamtkontext der jeweiligen Regelung in der als Anlage 2 beigefügten Synopse nachvollzogen werden.

 

Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW).

 

Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Anlagen

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