Beschlussvorlage - B/17/0027-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- wählt folgende 11 Mitglieder in den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Oberhausen:

 

ordentliche Mitglieder     Stellvertreter/innen

 

 

 

1.  ________________________  ________________________

 

 

2.  ________________________  ________________________

 

 

3.  ________________________  ________________________

 

 

4.  ________________________  ________________________

 

 

5.  ________________________  ________________________

 

 

6.  ________________________  ________________________

 

 

7.  ________________________  ________________________

 

 

8.  ________________________  ________________________

 

 

9.  ________________________  ________________________

 

 

10.  ________________________  ________________________

 

 

11.  ________________________  ________________________

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage

 

Bei den Kreispolizeibehörden bestehen gemäß § 15 des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen - Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) - Polizeibeiräte, deren 11 ordentliche und 11 stellvertretende Mitglieder gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 POG NRW von den Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte aus ihrer Mitte für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Rates gewählt werden.

 

Da die Wahlperiode des Rates und damit auch die Mitgliedschaft der derzeitigen Mitglieder des Polizeibeirats Oberhausen mit Ablauf des 31.10.2020 endet, ist eine Neuwahl für die Dauer der Wahlzeit 2020 bis 2025 erforderlich.

 

2. Aktuelle Besetzung

 

Derzeit ist der Polizeibeirat Oberhausen durch folgende vom Rat der Stadt gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder besetzt:

 

Mitglieder:     Stellvertretende Mitglieder:

 

1. Emmerich, Karl-Heinz   Brands, Beatriks

2. Flore, Manfred    Cordes, Hubert

3. Telli, Ercan      Bongers, Sonja

4. Schuler, Immanuel    Boos, Regina

 

5. Bandel, Frank    Benter, Christian

6. Müthing, Christa    Ingendoh, Holger

7. Rubin, Dirk     Köhler, Hans-Jürgen

8. Wissing, Matthias    Lenz, Eugen

 

9. Gödderz, Sandra     Opitz, Stefanie (BM)  

 

10. Norbert Müller     Dittmeyer, Jürgen

 

11. Karschti, Edith     Bruckhoff, Peter  

 

3. Verfahren

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 POG NRW im Wege der Listenwahl nach dem Hare/Niemeyer- Verhältniswahlsystem. Darüber hinaus bestimmt § 17 Abs. 1 POG NRW das Folgende:

 

Neben den Mitgliedern der Vertretungskörperschaften können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter, gewählt werden. Ihre Zahl darf jedoch die der Mitglieder aus der Vertretung nicht erreichen.

 

Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder des Polizeibeirates sein.

 

Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht (§ 17 Abs. 1 Satz 1 POG NRW: „Die Vertretungen…“).

 

Der Polizeibeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden sowie eine Schriftführerin / einen Schriftführer und für beide Funktionen je eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter (§ 18 Abs. 1 Satz 1 POG NRW).

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Anlagen

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