Beschlussvorlage - B/17/0037-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt -jeweils mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- beschließt:

1)      Folgende bisher vom Rat der Stadt entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der ENO werden mit sofortiger Wirkung abberufen.

  1. Herr Wolfgang Große Brömer
  2. Frau Regina Boos
  3. Herr Hans Josef Tscharke
  4. Herr Dr. Martin Goeke

 

2)      Der Rat der Stadt entsendet mit sofortiger Wirkung für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates

  1. __________________________________
  2. __________________________________
  3. __________________________________
  4. __________________________________

als Vertreter/Vertreterinnen der Stadt in den Aufsichtsrat der ENO.

 

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Konsequenzen

Bezug

  • Drucksache Nr. B/16/2771-01 vom 27.09.2017

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Ausgangslage

Der Aufsichtsrat der ENO setzt sich gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages der ENO („Gesellschaftsvertrag“) aus 14 Mitgliedern zusammen, wovon 7 Mitglieder von der Stadt Oberhausen entsendet werden. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages bestimmt, dass der Oberbürgermeister zu den Aufsichtsratsmitgliedern der Stadt Oberhausen gehört.

 

  1. Amtszeit

Die Amtszeit des Aufsichtsrates der ENO ist nicht an die Wahlperiode des Rates gebunden und endet gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages mit Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021; mithin voraussichtlich im Frühjahr / Sommer 2022. War für ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschafterin Stadt Oberhausen seine Zugehörigkeit zum Rat oder der Verwaltung bestimmend, so endet nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat spätestens 3 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Rat oder der Verwaltung. Die Nachbesetzung erfolgt für die verbleibende Amtszeit. .

 

  1. Aktuelle Besetzung

Derzeit ist der Aufsichtsrat durch folgende vom Rat der Stadt entsandten Mitgliedern besetzt:

  • Große Brömer, Wolfgang,
  • Boos, Regina,
  • Tscharke, Hans-Josef,
  • Gäng, Thomas,
  • Gödderz, Sandra,
  • Dr. Goeke, Martin

sowie Oberbürgermeister Daniel Schranz als Mitglied gemäß § 10 Abs. 2. Satz 2 des Gesellschaftsvertrages.

 

  1. Verfahren

Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Organen und Gremien zuständig.

Die Aufsichtsratsmitglieder Regina Boos, Hans-Josef Tscharke, Wolfgang Große Brömer und Dr. Goeke gehören dem Rat der Stadt mit Ablauf der aktuellen Wahlperiode am 31.10.2020 nicht mehr an. Das Verfahren für die Bestimmung der Nachfolge der vier ausgeschiedenen Mitglieder richtet sich gemäß § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW.

Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeister enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.

Kurzfassung

-                      entfällt -

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Anlagen

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