Beschlussvorlage - B/17/0044-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- entsendet mit Wirkung zum 01.12.2020 in den Aufsichtsrat der STOAG

 

als Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Oberhausen

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  9. __________________________________

sowie

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    (als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW))

als Vertreter/Vertreterinnen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

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  2. __________________________________
  3. __________________________________
  4. __________________________________
  5. __________________________________

 

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Konsequenzen

Bezug

  • DS: B/16/0067-01 vom 30.06.2014 (STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH, hier: Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern in die Gesellschaftsorgane - Aufsichtsrat und - Gesellschafterversammlung)
  • DS: B/16/5471-01  vom 17.02.2020 (STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG), hier: Nachbesetzung für den STOAG-Aufsichtsrat)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

  1. Ausgangslage

Der Aufsichtsrat der STOAG setzt sich gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 15 Mitgliedern zusammen, von denen 5 Arbeitnehmervertreter/innen sind, die vom Rat nach Maßgabe des § 108a Abs. 3 GO NRW entsandt werden.

  1. Amtszeit

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages an die Wahlperiode des Rates der Stadt gebunden. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages führt der alte Aufsichtsrat seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrats weiter.

  1. Aktuelle Besetzung

Derzeit ist der Aufsichtsrat der STOAG durch folgende vom Rat der Stadt entsandte Mitglieder besetzt:

als Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Oberhausen

  • Kirsten Oberste-Kleinbeck,
  • Ulrich Real,
  • René Pascheberg,
  • Denis Osmann,
  • Christa Müthing,
  • Marita Wolter,
  • Birgit Axt,
  • Werner Nowak
  • Hans-Otto Runkler,

sowie Apostolos Tsalastras als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW.

als Vertreter/Vertreterinnen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

  • Michael Stemmer,
  • Herbert Michalik,
  • Manfred Michalik,
  • Norbert Ricken und
  • Thorsten Kamps.
  1. Verfahren

In Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, bestellt gemäß § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW der Rat der Stadt die Personen, welche die Stadt im Aufsichtsrat vertreten. Sofern mehr als ein/e Vertreterin zu benennen ist, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt dazu gehören (§ 113 Abs. 2. S. 2 GO NRW).

Gemäß § 50 Abs. 4 S. 1 GO NRW ist das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, wenn zwei oder mehr Personen im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 S. 1 GO NRW erfolgt durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 ff. GO NRW. Danach werden die Aufsichtsratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.

Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeister enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 4 S. 1 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.

Fünf der 15 Aufsichtsratsmandate bei der STOAG sind gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages mit Arbeitnehmervertreter/innen zu besetzen, die vom Rat nach Maßgabe des § 108a Abs. 3 GO NRW entsandt werden. Grundlage für die Entsendung ist eine von der Betriebsversammlung zu erstellende Vorschlagsliste, die mindestens die doppelte Zahl an zu entsendenden Vertretern/innen enthalten muss. Die Wahl der vorzuschlagenden Arbeitnehmervertreter/innen fand am 13.05.2020 statt. Die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste ist in absteigender Reihenfolge geordnet, das heißt, der/die Bewerber/in mit den meisten Stimmen steht an erster Stelle - gefolgt von den Bewerber/innen mit der jeweils nächstgeringeren Stimmenanzahl. In seiner Sitzung am 25.06.2012 (DS: A/15/2155-01) hat der Rat eine Erklärung beschlossen, nach der die Arbeitnehmervertreter/innen für den Aufsichtsrat der STOAG in der Reihenfolge der betrieblichen Vorschlagsliste bestellt werden sollen.

Am 27.11.2020 ist eine Aufsichtsratssitzung angesetzt. Aufgrund der gemäß § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bestehenden Ladungsfrist von zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung kann wegen der Verlegung der konstituierenden Ratssitzung vom 02. auf den 16.11.2020 zur Aufsichtsratssitzung der STOAG am 27.11.2020 nicht mehr ordnungsgemäß eingeladen werden. Daher erfolgt die Entsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder erst mit Wirkung zum 01.12.2020, damit mit die geplante Aufsichtsratssitzung mit den bisherigen Mitgliedern des Aufsichtsrates noch stattfinden kann.

Die Aufsichtsratssitzung am 27.11.2020 wird somit im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages mit dem alten Aufsichtsrat durchzuführen sein.

Kurzfassung

- entfällt -

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Anlagen

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