Beschlussvorlage - B/17/0045-01
Grunddaten
- Betreff:
-
WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) hier: Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - entsendet mit sofortiger Wirkung
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sowie
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-als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)-
als Vertreter/Vertreterinnen der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) in den
Aufsichtsrat der WBO.
Konsequenzen
Bezug
- Drucksache Nr. B/16/0059-01 vom 30.06.2014 (WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH), hier: Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat)
- Drucksache Nr. B/16/5944-01 vom 14.09.2020 (Entsendung/Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Oberhausen, hier: Nachbesetzungen für verschiedene Aufsichtsräte)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage
Der Aufsichtsrat der WBO setzt sich gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der WBO („Gesellschaftsvertrag“) aus 21 Mitgliedern zusammen, von denen 7 Arbeitnehmervertreter/innen sind.
Von den übrigen 14 Sitzen werden 8 durch die Stadt Oberhausen als alleinige Gesellschafterin der STOAG und 6 durch die private Gesellschafterin REMONDIS Kommunale Dienste West GmbH bestellt.
- Amtszeit
Die Amtszeit der seitens der Stadt Oberhausen für die STOAG entsandten Aufsichtsratsmitglieder ist gemäß § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages an die Wahlperiode des Rates der Stadt gebunden.
- Aktuelle Besetzung
Derzeit ist der Aufsichtsrat der WBO durch folgende vom Rat der Stadt entsandte Mitglieder besetzt:
- Karl-Heinz Emmerich,
- Sonja Bongers,
- Ulrike Willing Spielmann,
- Dirk Rubin,
- Andreas Blanke,
- Lühr Koch,
- Immanuel Schuler,
sowie Michael Jehn als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW.
- Verfahren
In Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Stadt mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, bestellt gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW der Rat der Stadt die Personen, welche die Stadt im Aufsichtsrat vertreten. Sofern mehr als ein/e Vertreterin zu benennen ist, muss der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt dazu gehören (§ 113 Abs. 2. Satz 2 GO NRW).
Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW ist das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, wenn zwei oder mehr Personen im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolgt durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder falls dieser nicht zustande kommt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach werden die Aufsichtsratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber/innen namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.
Der Katalog für den Ausschluss des Stimmrechts des Oberbürgermeister enthält in § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW nicht § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW, so dass bei diesen Entscheidungen des Rates der Stadt der Oberbürgermeister stimmberechtigt ist.
Kurzfassung
- entfällt -
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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