Beschlussvorlage - B/17/0032-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan bzw. Gemeinsamer Flächennutzungsplan der StädteBochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen:Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des inter-kommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Regionaler / Gemeinsamer Flächen-nutzungsplan" (vbA RFNP/GFNP)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 0 / Strategische Planung
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - wählt als stimmberechtigte Mitglieder und als ihre persönlichen Vertreter/-innen des Ausschusses „Regionaler Flächennutzungsplan bzw. Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ (vbA RFNP/GFNP) folgende Ratsmitglieder:
1. _____________________ Vertreter/in zu 1. ___________________
2. _____________________ Vertreter/in zu 2. ___________________
3. _____________________ Vertreter/in zu 3. ___________________
4. _____________________ Vertreter/in zu 4. ___________________
5. _____________________ Vertreter/in zu 5. ___________________
Konsequenzen
Bezug
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) - Einrichtung eines verfahrensbegleitenden Ausschusses (Drucksache Nr. B/14/1466-01)
Beibehaltung des verfahrensbegleitenden Ausschusses 'Regionaler Flächennutzungsplan' (vbA RFNP) und Wahl seiner stimmberechtigten Mitglieder sowie der persönlichen Vertreterinnen und Vertreter (Drucksache Nr. B/15/0152-01)
Regionaler Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen: Beibehaltung des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Regionaler/Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA RFNP / GFNP) (Drucksache Nr. B/16/0023-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
- Einleitung
Im Frühjahr 2006 haben die Räte der an der Planungsgemeinschaft beteiligten sechs Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erstmalig mit übereinstimmenden Beschlüssen die Gründung eines interkommunalen Ausschusses (vbA RFNP) herbeigeführt, der das Aufstellungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) begleiten und als Schnitt- und Vermittlungsstelle zu den kommunalen Gremien fungieren sollte (siehe Drucksache B/14/1466-01).
Im Frühjahr 2010 sowie 2014 wurde die Beibehaltung des vbA RFNP beschlossen.
Der Ausschuss wurde ermächtigt, sich in seiner konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung zu geben, in der neben formellen Angelegenheiten auch seine Zusammensetzung sowie die Aufgaben und Ziele der Zusammenarbeit geregelt wurden. Die redaktionell angepasste Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.
Danach befasst sich der Ausschuss unbeschadet der Zuständigkeit der für formelle Beschlussfassungen festgelegten Stellen und Gremien mit regionalen Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale Ebene hinausgeht und die für den RFNP/GFNP mit den dazu gehörenden Themenfeldern bedeutsam sind. Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ausgerichtet. Er unterstützt die Entscheidungsfindung beim RFNP/GFNP und kann hierbei Moderations- und Koordinierungsaufgaben übernehmen.
- Interkommunale politische Begleitung durch den vbA RFNP/GFNP
Entsprechend der vereinbarten Zielsetzung, die Vermittlung der Inhalte und Verfahrensschritte in die politischen Gremien der beteiligten Städte zu unterstützen sowie die Abgabe von übereinstimmenden Beschlussfassungen für die kommunalen Gremien vorzubereiten, hat sich der Ausschuss seit seiner Gründung im Mai 2006 sowohl bei der Aufstellung des RFNP als auch im Rahmen der zahlreichen Änderungsverfahren bewährt.
- Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Regionalplanung
Nach der Übertragung der Regionalplanungskompetenz für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr (RVR) ist mit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) 2010 das Planungsinstrument Regionaler Flächennutzungsplan entfallen. Für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wurde mit § 39 LPlG eine Übergangsvorschrift normiert, die es der Planungsgemeinschaft weiterhin ermöglicht, den RFNP fortzuführen und zu ändern.
Mit dem Inkrafttreten des gegenwärtig durch den Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeiteten Regionalplans Ruhr wird der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft treten. Der bauleitplanerische Teil gilt als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der beteiligten Städte fort. Änderungen bedürfen dann nach wie vor der Beschlussfassung der Räte aller beteiligten Städte. Daher ist die Aufrechterhaltung eines interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses zur Vorberatung der Planungsinhalte und Verfahrensschritte sowie als Schnittstelle zu den kommunalen Gremien auch nach Überleitung des bauleitplanerischen Teils des RFNP in den GFNP erforderlich. Eine entsprechende Beschlussfassung ist durch die Räte zu Beginn der letzten Kommunalwahlperiode 2014 erfolgt.
- Zusammensetzung des Ausschusses „Regionaler/Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ (vbA RFNP/GFNP)
Da der vbA RFNP/GFNP keine eigenen Entscheidungskompetenzen hat und um die Anzahl der Mitglieder im Sinne einer arbeitsfähigen Größe des Gremiums zu begrenzen, wird auf eine der unterschiedlichen Stadtgröße entsprechende Regelung zur Entsendung von Mitgliedern für den Ausschuss RFNP/GFNP verzichtet. Jede Stadt entsendet fünf stimmberechtigte Ratsmitglieder in den Ausschuss RFNP/GFNP. Hinzu kommen als nicht stimmberechtigte Mitglieder die fachlich zuständigen Beigeordneten bzw. Dezernenten der sechs Städte der Planungsgemeinschaft sowie als ständiger Gast eine Verwaltungsvertreterin/ein Verwaltungsvertreter des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses der beteiligten Städte werden jeweils von den Räten der Städte in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewählt. Wegen der lediglich entsprechenden Anwendung der Vorschrift hat der/die Oberbürgermeister/in jeweils Stimmrecht.
Nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW können sich die Ratsmitglieder zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. In diesem Fall liegt nur ein einziger Wahlvorschlag vor, für den wegen der Einvernehmlichkeit, mit der er aufgestellt ist, nicht erst im Wege der Verhältniswahl ermittelt zu werden braucht, wie viele Stimmen auf ihn entfallen. Es genügt vielmehr der einstimmige Beschluss des Rates der Stadt über die Annahme dieses Wahlvorschlages.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem anzuwendenden Verhältniswahlverfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt.
Ein einzelnes Ratsmitglied kann keinen Wahlvorschlag einreichen. Es kann sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer Gruppe zusammenschließen oder sich einer Gruppe oder Fraktion anschließen und dann mit dieser einen Wahlvorschlag einreichen.
Ist ein stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, so kann es sich durch sein zum/zur persönliche/n Vertreter/in gewähltes Ratsmitglied vertreten lassen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses können sich im Verhinderungsfall untereinander oder durch fachlich zuständige Verwaltungsangehörige vertreten lassen.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses „Regionaler Flächennutzungsplan/Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ werden für die Dauer der allgemeinen Wahlzeit der Vertretungen der Gemeinden gewählt.
- Sitzungsfolge und Sitzungsort
Die konstituierende Sitzung des Ausschusses RFNP/GFNP soll im 1. Quartal 2021 stattfinden. Im Folgenden sind laut Geschäftsordnung zunächst zwei bis vier Sitzungstermine pro Kalenderjahr geplant; weitere Sitzungen richten sich nach Bedarf. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Für die Sitzungen soll ein gemeinsamer Sitzungsort in einer der beteiligten Kommunen gewählt werden. Nach derzeitiger Absprache der Planungsverantwortlichen soll dieser weiterhin in der Stadt Essen liegen. Die Verwaltungen der sechs Städte werden ermächtigt, die notwendigen organisatorischen Regelungen hierfür zu treffen.
- Aufwandsentschädigungen, Pauschalen, Sitzungsgelder, Ersatz des Verdienstausfalls, Kinderbetreuungskosten
Die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses RFNP/GFNP erhalten von ihrer Kommune Aufwandsentschädigungen, Pauschalen, Sitzungsgelder, Ersatz des Verdienstausfalls sowie Kinderbetreuungskosten nach den jeweiligen für ihre Kommune geltenden Regelungen.
- Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle soll nach derzeitiger Absprache der Planungsverwaltungen weiterhin bei der Stadt Essen liegen. Die Geschäftsstelle koordiniert und unterstützt die Arbeit des Ausschusses „Regionaler/Gemeinsamer Flächennutzungsplan“, sie bereitet den kalenderjährlichen Sitzungskalender vor, erstellt und versendet die Einladungen zu den Sitzungen, übernimmt die Schriftführung der Sitzungen des Ausschusses und unterstützt den Vorsitzenden/die Vorsitzende bei der Führung der Geschäfte.
Über die weiteren Einzelheiten zu Einrichtung und Betrieb der Geschäftsstelle treffen die Verwaltungen der Mitgliedsstädte der Planungsgemeinschaft die erforderlichen Vereinbarungen.
- Gemeinsamer Beschluss
Diese Vorlage wird in den Räten aller sechs beteiligten Städte mit gleichem Wortlaut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
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1
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13,5 kB
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