Beschlussvorlage - B/17/0025-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Mitgliedern und Stellvertreter/innen für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – benennt als Vertreterinnen/ Vertreter des Rates für den Arbeitskreis Bürgerbeteiligung
ordentliche Mitglieder Stellvertreter/innen
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Der Rat der Stadt hat am 19. Dezember 2016 die „Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Oberhausen“ (Leitlinien) beschlossen (Drucksache Nr. B/16/2095-01). Gemäß Ziffer II.1. der Leitlinien hat die Stadt als dauerhaftes Gremium ausschließlich für die Unterstützung und Förderung der Bürgerbeteiligung einen Arbeitskreis Bürgerbeteiligung. Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat hiernach acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder aus den drei Bereichen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik.
Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung („Geschäftsordnung AK“) wurde am 19.11.2018 vom Rat der Stadt beschlossen (Drucksachen-Nr.: B/16/4090-01), vgl. auch Ziffer II.1. der Leitlinien.
Die Amtszeit der Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung entspricht der Wahlperiode des Rates (Ziffer II.1. der Leitlinien). Die derzeitigen Arbeitskreismitglieder scheiden daher mit Ablauf des 31.10.2020 aus dem Arbeitskreis Bürgerbeteiligung aus.
2. Aktuelle Besetzung
Derzeit ist der Rat durch die Mitglieder Ulrike Willing-Spielmann (Stellvertretung Eugen Lenz) und Manfred Flore (Stellvertretung Regina Boos) im Arbeitskreis Bürgerbeteiligung vertreten.
3. Verfahren
Gemäß Ziffer 2. Abs. 1 Satz 2 Buchst. (c) der Geschäftsordnung AK werden die zwei Vertreter/innen für die Politik und Stellvertretungen im Arbeitskreis aus den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen gewählt. Das Wahlverfahren erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW, wobei der Oberbürgermeister Stimmrecht hat (Leitlinien und Geschäftsordnung AK verwenden jeweils die Formulierung „der Rat“).
Die weiteren Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung werden laut Geschäftsordnung AK und Leitlinien wie folgt bestimmt (vgl. insgesamt Ziffer II.1. der Leitlinien sowie Ziffer 2. Abs. 1 der Geschäftsordnung AK):
- Die Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft können sich nach einem Aufruf in den örtlichen Medien und auf der Homepage der Stadt Oberhausen bewerben. Aus den Bewerbungen werden zwei Vertreterinnen sowie zwei Vertreter der Bürgerschaft per Losverfahren ausgewählt. Für die Vertreter/innen aus der Bürgerschaft werden zusätzlich jeweils Stellvertreter/innen ausgelost. Das aktuelle Bewerbungsverfahren begann am 14. September 2020 und endet am 25. Oktober 2020.
- Die zwei Vertreterinnen / Vertreter für die Verwaltung sowie deren Stellvertreter/innen werden von der Oberbürgermeisterin / vom Oberbürgermeister benannt. Die Benennung erfolgt im Verwaltungsvorstand.
Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung ist am 3. Dezember 2020 geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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