Beschlussvorlage - B/16/5908-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekenntnis der Stadt Oberhausen zum Mehrgenerationenhaus Bürgerzentrum Alte Heid
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2020
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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23.09.2020
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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07.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Sozialausschuss.
- Das Mehrgenerationenhaus Bürgerzentrum Alte Heid wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden
sowie
weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.
- Die Stadt Oberhausen kofinanziert das Mehrgenerationenhaus in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 mit jährlich 10.000 EUR.
Sachverhalt
Begründung
- Beschlussvorschlag zu 1 (Verzicht auf Vorberatung durch den Sozialausschuss)
Am 19.08.2020 hat die Geschäftsführung des AWO Kreisverbandes Oberhausen e.V. der Sozialverwaltung mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ aufgelegt hat und die Bewerbungsunterlagen dort erst seit kurzem vorliegen. Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.2020.
Das BMFSFJ fördert die Mehrgenerationenhäuser im Wege einer Festbetragsfinanzierung mit bis zu 40.000€ jährlich (einschl. einer Kofinanzierung der Kommune von 10.000€). Eine Voraussetzung für die Förderung ist das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus, was durch einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt zum Ausdruck gebracht wird.
Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen war eine rechtzeitige Einbringung einer Beratungsvorlage zur Vorberatung durch den Sozialausschusses für die Sitzung am 26.08.2020 nicht mehr möglich. Damit über die AWO die Antragsfrist eingehalten werden kann, wird der Rat gebeten, auf die Vorberatung durch den Sozialausschuss zu verzichten.
- Beschlussvorschlag 2 und 3 (Bekenntnis der Kommune und Zusage der Kofinanzierung)
Im Jahre 2001 wurde das Projekt „Umnutzung eines Hochbunkers zu einem Bürgerzentrum“ im Zuge der IBA (Internationale Bauausstellung Emscherpark) abgeschlossen. Seitdem hat sich das Bürgerzentrum zu einem zentralen Anlaufpunkt im Stadtteil entwickelt. Das Haus konnte 2008 einen weiteren Meilenstein in der Entwicklung verzeichnen: es wuchs zu einem Mehrgenerationenhaus zusammen.
Mit dem Projekt „Mehrgenerationenhaus“ wird auf einen gesellschaftlichen Mix gesetzt, bei dem nicht nur private und freiwillige Initiativen ihren Platz haben. Mit den individuellen Bedürfnissen der Menschen im Mittelpunkt ist eine Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe für bezahlbare, moderne Dienstleistungen sowie ein lokaler Markt für familienunterstützende und generationenübergreifende Angebote entstanden.
Über die aktuellen Angebote des Mehrgenerationenhauses „Bürgerzentrum Alte Heid“ informiert quartalsweise der gedruckte und online zur Verfügung stehende Veranstaltungskalender. Hierzu gehören zum Beispiel:
– Generationengarten (täglich nach Absprache)
– jahreszeitliche Feste und Feiern
– Kurse für pflegende Angehörige
– Beteiligung an der Aktion „Lesestadt Oberhausen“
– Führungen / Veranstaltungen im Bunkermuseum
– Beteiligung am Stadtteilfest
– Veranstaltungen „Soziokultur in Oberhausen“
– Kunstausstellungen
– Eltern-Kind-Kurse
– Offener Treff (Bistro)
– Taschengeldbörse
– „KulturPott Ruhr“
– Kursangebote zu verschiedenen Themen
Der Mehrgenerationenansatz ist erfolgreich. Er hat entscheidend zur positiven Sozialraumentwicklung im Quartier beigetragen.
Das Mehrgenerationenhaus ist in seinem lokalen Umfeld anerkannt und aus der örtlich sozialen Infrastruktur nicht mehr wegzudenken Daher besteht Konsens darüber, das Mehrgenerationenhaus weiterzuentwickeln und die positiven inhaltlichen und strukturellen Prozesse zu verstetigen und nachhaltig zu sichern.
Der Rat der Stadt hatte bereits in seiner Sitzung am 26.09.2016 ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus im Sinne der Förderrichtlinien verabschiedet und eine Kofinanzierung von 10.000€ für den Förderzeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 beschlossen.
Die Rolle, die das Mehrgenerationenhaus in seinem lokalen Umfeld übernimmt, soll durch ein Folgeprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterentwickelt werden. Der neue Förderzeitraum umfasst die Jahre 2021 bis 2028. Unverändert ist eine jährliche Förderung aus Mitteln des Bundes in Höhe von 30.000 EUR sowie eine zwingend erforderliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 EUR jährlich durch die Kommune.
Die Kofinanzierung ist auch als Sachleistung zulässig. Die Beteiligung der Stadt Oberhausen erfolgt dergestalt, dass Räumlichkeiten im „Bürgerzentrum Alte Heid“ dem Mehrgenerationenhaus-Träger mietfrei zur Verfügung gestellt werden.
