Beschlussvorlage - B/16/5261-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungsempfehlungen zur sozialen Teilhabe von Oberhausener Seniorinnen und Senioren im Rahmen der Alten- und Pflegeplanung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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23.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die nachstehenden Handlungsempfehlungen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung von Anreizen für Investoren zur Errichtung und zum Betrieb von solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder –abteilungen sowie von Einrichtungen zur Pflege von Personen jüngeren Alters zu prüfen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Qualitätsstandards in der stationären Pflege nach Optimierungsbedarfen zu überprüfen und gemeinsam mit den Qualitätsbeauftragten der Einrichtungen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu initiieren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Pflegeakteuren in einen Dialog zur Weiterentwicklung der interkulturellen Pflege einzutreten und neue Angebote zu schaffen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob Investoren kommunale Immobilien für den Betrieb einer Demenz-Wohngemeinschaft angeboten werden können.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Wohnbedarfe der älteren Bevölkerung zu ermitteln und Maßnahmen zur Deckung (Beratung und Förderung) zu ergreifen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, durch gezielte Hinweise die Inanspruchnahme der Wohnberatung zu steigern.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat am 08.07.2019 beschlossen, dass die Stadt Oberhausen in vier Handlungsfeldern der pflegerischen und altersbedingten Versorgung stärker tätig wird. Hierzu sind dem Rat der Stadt Handlungsempfehlungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
1. Die Tages- und Kurzzeitpflege sowie die „Junge Pflege“ müssen ausgebaut werden. Hierzu zählt nicht nur die Erweiterung der Pflegeplätze, sondern auch die Entwicklung bzw. Verbesserung von Qualitätsstandards.
Der Ausbau des Tagespflegeangebots verzeichnet erheblichen Zulauf. Die zur Verfügung stehende Platzzahl ist inzwischen für den Bedarf auskömmlich. Es gibt bereits erste Signale, dass Tagespflegeeinrichtungen bei der Pflegeberatung der Stadt Oberhausen nach möglichen Gästen fragen.
Verbesserungsbedürftig ist nach wie vor die Versorgungslage für Personen, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder psychischen Krankheit in einer geschlossene Einrichtung unterzubringen sind. Maßgebliche Ursache einer unzureichenden Versorgungssituation ist der hohe Personalaufwand für diesen Personenkreis, der jedoch dem Vernehmen nach nicht auskömmlich refinanziert ist.
Bei der Tagespflege handelt es sich um eine Mischzuständigkeit (Pflegekassen, überörtlicher und örtlicher Sozialhilfeträger). Daher sind Einflussnahmen auf die Entgelthöhen sehr gering.
Der Mangel an solitärer Kurzzeitpflege ist allen Handelnden bekannt. Zur Abhilfe sind bereits zwei Modellvorhaben konzipiert, von diesen eins bereits praktiziert wird. Es handelt sich zum einen um die Separierung von Teilen der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze zu solitären Kurzzeitpflegeplätzen (Fix/Flex-Regelung) gegen Gewährung höherer Entgelte (Beschluss des Grundsatzausschuss stationäre Pflege vom 21.03.2018). Zum anderen ist geplant, ungenutzte Krankenhausplätze für Kurzzeitpflege zu nutzen (Mitteilung MAGS vom 25.07.2019). Eine Nutzung dieser Möglichkeiten seitens der Oberhausener Einrichtungen ist bislang nicht bekannt.
Das Betreiben einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung wird wegen hohen Verwaltungsaufwands und großem Finanzrisiko von Investoren meist abgelehnt. Der zusätzliche administrative und pflegerische Aufwand einer Neuaufnahme bei der Kurzzeitpflege wird aktuell nicht in den Pflegesätzen berücksichtigt.
Auch die „Junge Pflege“ stellt die Einrichtungsbetreiber vor große Herausforderungen. Das durchschnittliche Eintrittsalter in Oberhausener Pflegeeinrichtungen liegt bei 82 Jahren. Die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen unter 50 Jahren sind deutlich anders und innerhalb dieser Alterskohorte nochmals deutlich unterschiedlich. Um dem gerecht zu werden bedarf besonderer Konzepte, die oft kostenintensiv sind. Auch die zwischenmenschlichen Interaktionen gestalten sich deutlich schwieriger als in einer etwa gleichaltrigen Gruppe. Dies führt dazu, dass Investoren oft zur klassischen Pflegeeinrichtung tendieren.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen wird ein quantitativer Ausbau nur möglich sein, wenn Investoren für den Betrieb von Einrichtungen mit diesen speziellen Ausrichtungen seitens der Stadt Anreize gegeben werden. Welche das sein könnten, muss geprüft werden.
Die Qualitätsstandards in den Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden durch die städtische Wohn- und Teilhabebehörde sowie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Weitergehende Standards sind freiwillige Selbstverpflichtungen und können nur im Einvernehmen mit den dortigen Qualitätsbeauftragten und Betreibern erreicht werden. Somit besteht die einzige Zielerreichungsmöglichkeit im Einstieg in einen Dialog mit den o.a. Personen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass auch freiwillige Steigerungen des Qualitätsstandards durch die WTG-Behörde geprüft werden und somit Raum für Beanstandungen schaffen. Hier gilt es, eine enge Abstimmung zur WTG-Behörde herzustellen.
2. Das Angebot der „Interkulturellen Pflege“ muss weiterentwickelt und von der Stadt Oberhausen umfangreicher beworben werden.
Interkulturelle Pflege wird bereits in einem Arbeitskreis der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege intensiv behandelt. Da die Stadt selbst keine Pflege erbringt, ist die Weiterentwicklung abhängig von den Akteuren in der Pflegelandschaft. Über Modellansätze wäre die Sensibilisierung für die interkulturelle Pflege in stationären Einrichtungen möglich. Dazu gilt es mit diesen in einen Dialog zu treten, um die bereits vorhandenen Angebote auszubauen oder neue Angebote zu schaffen.
Eine Bewerbung kann aufgrund der Neutralitätsverpflichtung der Stadt nur im Rahmen einer Angebotsdarstellung erfolgen. Hier ist in erster Linie an die neue App „Gut versorgt in Oberhausen“ oder die Stadthomepage zu denken, wo die interkulturelle Pflege in einer eigenen Darstellung präsentiert werden könnte.
3. Der Angebotsausbau der Demenz-Wohngemeinschaften ist anzustreben. Die bisher noch ausreichende Anzahl von Demenz-Wohngemeinschaften muss zukunftsorientiert und bedarfsgerecht angepasst werden.
In Oberhausen gibt es derzeit 26 Demenz-Wohngemeinschaftsplätze, deren Versorger mit den zuständigen Sozialhilfeträgern eine Betreuungsvereinbarung geschlossen haben. Darüber hinaus gibt es noch 11 weitere Plätze, bei denen die Mieter*innen über individuelle Versorgungspläne Pflege und Betreuung erhalten. Die Unterversorgung ist offenkundig.
Investorenanfragen scheiterten bisher allesamt an geeigneten Immobilien. Daher muss geprüft werden, ob städtische Immobilien für eine solche Nutzung zur Verfügung stehen und angeboten werden könnten.
4. Der Umbau von bestehenden Wohnungen sollte gefördert werden. Bei dieser Planung ist Unterpunkt 8 aus dem interfraktionellen Antrag (A/16/4177-02) – Senioren im Mittelpunkt – zu berücksichtigen bzw. zu integrieren.
Hierbei ist unter anderem die frauengerechte Wohn- und Altersplanung in Bezug auf die Feminisierung des Alters zu beachten, und entsprechende Lösungsansätze sind zu erarbeiten. Die derzeitige Beratung im Bereich des seniorengerechten Wohnens muss hierfür neu konzipiert werden. Die Beratung sollte nicht nur passiv erfolgen, sondern ist auch aktiv zu gestalten. Zusätzlich zur Beratung über seniorengerechtes Wohnen muss auch eine Beratung für Wohnungsbaugesellschaften, freien Trägern, etc. angeboten werden.
Die Frage der Deckung unterschiedlicher Wohnbedarfe in der Stadt Oberhausen sollen im Rahmen des wohnungspolitischen Dialoges aufgegriffen werden. Dabei stehen die frauengerechte Wohnplanung, Fragen der Altersfeminisierung neben einer Reihe anderer wohnungspolitischer Themen zur qualitativen und quantitativen Bedarfsdeckung zur Diskussion. Voraussichtlich im Februar 2020 wird die Verwaltung eine Reihe wichtiger wohnungspolitischer Akteure zum Dialog einladen, u.a. auch mit dem Ziel, eine Verstetigung des Dialoges für die Zukunft herbeizuführen. Im Rahmen dieser Verstetigung sollen o.g. Fragestellungen auf die Agenda kommen. Insbesondere auch die Wohnungsgenossenschaften werden dabei aus Sicht der Verwaltung als wichtige Akteursgruppe identifiziert.
Die bereits bestehende Wohnberatung für Senioren*innen soll stärker als bisher in Anspruch genommen werden. Dazu ist das kostenfreie Angebot mehr zu bewerben. Angedacht sind weitere Auslagen von Informationsmaterialien (z.B. in den Quartiersbüros), Zeitungsinserate, Hinweise in amtlichen Schreiben, Puschnachrichten über die App „Gut versorgt in Oberhausen“.
