Beschlussvorlage - B/16/5944-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung/Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Oberhausenhier: Nachbesetzungen für verschiedene Aufsichtsräte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
1) beruft Frau Sabine Lauxen mit Ablauf des 30.09.2020
a) als Mitglied im Aufsichtsrat der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) sowie
b) als stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA) ab,
2) entsendet Herrn Michael Jehn mit Wirkung ab dem 01.10.2020 für die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG)
a) als Aufsichtsratsmitglied gemäß § 113 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Aufsichtsrat der WBO sowie
b) als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied gemäß § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in den Aufsichtsrat der GMVA.
Konsequenzen
Bezug
- DS B/15/3073-01 vom 11.11.2013 (Entsendung/Bestellung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Oberhausen, hier: Nachbesetzungen für verschiedene Gesellschaftsgremien)
- DS B/16/0058-01 vom 30.06.2014 (GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA), hier: Entsendung von stellvertretenden Vertretern/ Vertreterinnen in den Aufsichtsrat)
- DS B/16/0059-01 vom 30.06.2014 (WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH), hier: Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen in den Aufsichtsrat)
- DS B/16/5459-01 vom 22.06.2020 (Wiederwahl einer Beigeordneten)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 113 GO Abs. 2 S. 1 NRW ist der Rat der Stadt für die Bestellung und Abberufung der Vertreter/innen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen und Gremien zuständig. Wenn mehrere Vertreter/innnen in den Organen von juristischen Personen zu bestellen sind, an denen die Stadt Oberhausen beteiligt ist, wird die Stadt nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister oder von einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt vertreten.
Als alleinige Gesellschafterin der STOAG entsendet die Stadt Oberhausen bei der WBO gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages acht Aufsichtsratsmitglieder und bei der GMVA gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages drei Aufsichtsratsmitglieder sowie die entsprechende Anzahl persönlicher Stellvertreter/innen.
Der Rat der Stadt Oberhausen entsandte mit Beschluss vom 11.11.2013 (DS: B/15/3073-01) Frau Sabine Lauxen gemäß § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW in die Aufsichtsräte der WBO sowie der GMVA. Die Amtszeit von Frau Sabine Lauxen als Beigeordnete endet mit Ablauf des 30.09.2020. Die Gesellschaftsverträge der WBO und der GMVA bestimmen, dass die Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern jeweils drei Monate nach Ausscheiden aus der Verwaltung endet. Somit werden eine Abberufung aus den jeweiligen Aufsichtsräten und eine Nachbesetzung der Aufsichtsratsmandate der Stadt Oberhausen erforderlich.
Kurzfassung
- entfällt -
