Beschlussvorlage - B/16/5919-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 (1) S. 5 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 17.08.2020 (Drucksache-Nr. B/16/5857) gemäß § 60 (1) S. 4 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen Herr Oberbürgermeister D. Schranz und das Ratsmitglied Frau Sonja Bongers gemäß § 60 (1) S. 4 GO NW folgende Entscheidungen:

 

1. Überplanmäßige investive Mittel in Höhe von 1.220.000,00 EUR werden unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 785100 (Hochbaumaßnahmen) bereitgestellt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinnahmen in Höhe von 1.098.000,00 EUR unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 681003 (investive Zuschüsse vom Bund/KIF) sowie aktuelle Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 122.000,00 EUR.

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.

 

2. Außerplanmäßige investive Mittel in Höhe von 294.500,00 EUR werden unter der Investitionsnummer 330003010400120, (KIF I Elsa-Brändström-Gymnasium), Finanzposition 785120 (AiB Hochbau Ingenieurleistungen OGM) bereitgestellt.

 

Deckungsvorschlag:

 

Aktuelle Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 294.500,00 EUR.

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt.

 

 

Oberhausen, 17.08.2020 Oberhausen, 17.08.2020

 

gez. D. Schranz  gez. S. Bongers

Oberbürgermeister Ratsmitglied

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1783-01

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2039-01

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4023-01

„Durchführung des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)" und des "Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund; Kapitel 1 (KInvFG)"

hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Schulen

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Wie in der o. g. Drucksache-Nr. B/16/1783-01 bereits dargestellt, erhält die Stadt Oberhausen im Rahmen der Zuschussmaßnahme KInVFöG NRW eine Gesamtförderung in Höhe von 24.336.492,83 EUR. Teil dieser Maßnahme ist, wie vom Rat am 24.09.2018 in der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/4023-01 beschlossen, die Fassadenerneuerung am Gebäude A des Elsa-Brändström-Gymnasiums unter Berücksichtigung energetischer Aspekte.

 

Dabei werden an allen Seiten die vorhandenen Trapezblechverkleidungen ausgebaut. Die Ost- und Westfassade erhalten durchgehende Fensterbänder entsprechend der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Die verbleibenden Brüstungs- und Stützflächen erhalten eine Delugcolorfassade mit einer 17 cm starken Dämmung. An diesen Fassadenseiten wird ein Sonnenschutz vorgesehen.

 

Die Nord- und Südfassade erhalten eine LM-Profilsystemverkleidung, 1,5-2 mm stark, Bauhöhe 250-300 mm einschl. Systemunterkonstruktion mit einer 17 cm starken Dämmung entsprechend der gültigen EnEV.

 

Über ein energetisches Gutachten wurde die Förderfähigkeit der Baumaßnahme mit einem Gesamtvolumen von in 2018 ursprünglich kalkulierten 1,8 Mio. EUR an förderfähigen Baukosten belegt. Dem Einzelförderantrag wurde am 13.02.2019 durch die Bezirksregierung entsprochen und nach der seinerzeit gefertigten Mittelabflussprognose der OGM GmbH wurden für die Haushalte 2019/2020 Mittel in Höhe von 270.000,00 EUR bzw. 1.530.000,00 EUR bereitgestellt. Im Anschluss an den Vergabewettbewerb erfolgte die Auftragsvergabe (Fassadensanierung) im Wert von letztlich 1,85 Mio. EUR (Submissionsergebnis). Die Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Auftragswert (50.000,00 EUR) ist demzufolge auch im Investitionshaushalt abzubilden.

 

Entgegen der Mittelabflussprognose der OGM GmbH aus 2018 für das Haushaltjahr 2019 erfolgte ein kassenmäßiger Mittelabfluss der eingestellten 270.000,00 EUR nicht, so dass diese zusätzlich in 2020 bereitzustellen sind.

 

Im Zuge der Öffnung der Fassade nach Einrüstung des Gebäudes wurde nach einer Sichtprobe in der Unterkonstruktion ein Anhaltspunkt für schadstoffbelastete Materialien festgestellt. Eine Beprobung bestätigte die Verwendung schadstoffbelasteter Materialien und Baustoffe in der Vergangenheit (Asbest und künstliche Mineralfasern, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden könnten).

 

Unter Anwendung der Technischen Regeln Gefahrenstoffe (TRGS) wurde ein Fachbetrieb mit der Demontage und Entsorgung der schadstoffbelasteten Materialien beauftragt. Die Kosten für diese ungeplante, jedoch unabdingbare Beauftragung im Zuge der unmittelbaren und konkreten Gefahrenabwehr belaufen sich auf rund 650.000,00 EUR.

 

Nach aktuellem Sachstand verzögert sich die Fertigstellung der Fassadensanierungsmaßnahme um rund 4 Monate. Durch die verlängerten Standzeiten der Einrüstung, zusätzliche Einhausungen an den bestehenden Gerüsten sowie die Errichtung und anschließende Demontage eines sog. „Löwengangs“ zum Schutz der Anwohner und Passanten im Fußgängerbereich der Otto-Dibelius-Straße entstehen der ausführenden Firma (Fassadensanierung) durch die OGM GmbH bestätigte Mehrkosten in Höhe von rund 250.000,00 EUR, wobei die entfallenden Auftragsanteile - Demontage und Entsorgung der ursprünglichen Fassade - hierbei bereits berücksichtigt wurden.

 

Der zusätzliche Finanzierungsbetrag in Höhe von insgesamt 1.220.000,00 EUR an förderfähigen Baukosten setzt sich somit wie folgt zusammen:

 

a) Nicht realisierter Mittelabfluss 2019      270.000,00 EUR

b) Differenz geschätzter/ vergebener Auftragswert (Fassadensanierung)   50.000,00 EUR

c) Auftrag Fachfirma Schadstoffbeeitigung und Entsorgung)  650.000,00 EUR

d) Auftragserhöhung/-Anpassung (Fassadensanierung) aufgrund

zusätzlicher Arbeiten im Rahmen der Schadstoffbeseitigung 250.000,00 EUR

 

Somit ergibt sich ein förderfähiges Gesamtbudget der Baumaßnahme in Höhe von 2,75 Mio. EUR. Nach aktuellem Sachstand können die Baukosten innerhalb des KIF 1-Gesamtbudgets dargestellt und somit eine 90 %-ige Refinanzierung über den Fördermittelgeber erreicht werden.

 

Hinsichtlich der nicht förderfähigen Ingenieurleistungen Dritter (OGM GmbH als Generalplaner) ergibt sich ein Gesamtvolumen in 320.000,00 EUR, wobei bereits im Haushaltsjahr 2019 ein Teilbetrag in Höhe von 25.500,00 EUR an die OGM GmbH überwiesen wurde. Der Restbetrag in Höhe von 294.500,00 EUR wird komplett im Haushaltsjahr 2020 kassenwirksam. Dieser investive Finanzbedarf ist außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Die OGM GmbH musste im Rahmen der dringlichen Gefahrenabwehr (Gesundheitsgefährdung) die erforderliche Schadstoffsanierung unmittelbar in Auftrag geben. Ohne eine zeitnahe Anpassung des Investitionshaushaltes in Form einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung kann weder eine Auftragserhöhung (Fassadensanierung) noch die Vergabe an die Fachfirma (Schadstoffbeseitigung) haushaltsrechtlich dargestellt werden. Darüber hinaus können bereits vorliegende und kurzfristig zu erwartende Rechnungen nicht bezahlt werden. Demzufolge kann nicht bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt am 14.09.2020 gewartet werden, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 (1) Satz 4 GO NRW einzuholen ist.

 

 

 

Loading...