Beschlussvorlage - B/16/5878-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

1)      die Einrichtung von

  • 35,5 Neustellen sowie als Kompensation die Einsparung von 12,5 Stellen (Ausweitung des Stellenplans um 23,0 Stellen) im Rahmen der Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes,
  • 2,5 Stellen plusKITA aufgrund von Neuberechnung der Förderung und
  • 2,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Ackerstraße (alle Stellen sind in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren),

 

2)      die Verlängerung von 12,5 Zeitstellen (befristet bis zum 31.08.2020, neu: 31.08.2021) im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung, städtische Kindertageseinrichtungen um 1 weiteres Jahr,

 

3)      die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 658.125,00 EUR (ant. Personalkosten für 2020) im Deckungsring Personal (D00000001) anzusetzen.

 

Deckungsvorschlag:

 

-          Refinanzierung für zusätzliche 23,0 Stellen Novellierung und 2,5 Stellen KTE Ackerstraße über die Landesförderung in Form von 40,2% der jeweiligen Kindpauschalen (vorab nicht zu beziffern)

-          100% Refinanzierung für die Verlängerung der 12,5 Zeitstellen und die Einrichtung der 2,5 Stellen plusKITA.

-          Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

  • Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2020 vom 03.12.2019
  • Ratsvorlage DS-Nr. B/16/5423-01 vom 17.02.2020 – Umsetzung der Novellierung KiBiz (Anlage 1)
  • Ratsvorlage DS-Nr. B/16/5431-01 vom 17.02.2020 – Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen (Anlage 2)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X] zusätzliche Personalkosten in Höhe von 658.125,00 EUR für
    2020 und ca. 2.275.000,00 EUR jährlich ab 2021

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Profile am 23.06.2020 genehmigt.

 

In Oberhausen wächst die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Damit steigt auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schulantritt. Dieser Umstand macht für die städtischen Kindertageseinrichtungen eine Fortführung der Platzausweitungen der vergangenen Jahre im gleichen Maße auch für das Kindergartenjahr 2020/2021 erforderlich.

 

Die Zeitstellen, die zum KJ 2020/2021 ablaufen, sind um jeweils ein Jahr zu verlängern. Für diese Stellen besteht eine 100 %ige Förderung.

 

 

KTE Ackerstr.

 

Im Kindergartenjahr 2020/2021 wird die Städtische Kindertageseinrichtung Ackerstr. baulich um 3 weitere Gruppen erweitert. Die Not- bzw. Vorläufergruppe, die zurzeit noch in der Kindertageseinrichtung vorgehalten wird, zieht in den Erweiterungsneubau. Für 2 Erweiterungsgruppen ist die Einrichtung von weiteren Stellen erforderlich.

 

Erfordernis:

Aufstockung von 89 Fachkraftstunden

 

Umsetzung:

Einrichtung von 2,5 Fachkraftstellen, eingruppiert in S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE.

 

 

plusKITA

 

Das Land NRW hat am 03.12.2019 das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung verabschiedet, mit dem das novellierte Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern– KiBiz- ab dem 01.08.2020 in Kraft getreten ist.

 

Am 12.02.2020 hat der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Umsetzung der Novellierung des KiBiz die Vorlage zur Verteilung der Zuschüsse nach § 45 KiBiz im Sinne des § 44 KiBiz und Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtung zustimmend beraten und der Rat der Stadt hat diese Vorlage am 17.02.2020 beschlossen.

 

Danach erhalten insgesamt 17 städtische Kindertageseinrichtungen die Anerkennung als plusKita mit jeweils einer Fördersumme von mindestens 30.000,-Euro (1,0 Stelle = 65.000,- EUR) in der Regel für die Dauer von 5 Jahren. Diese Gelder sind für die Personalkosten einer pädagogischen Fachkraft im Umfang von mindestens einer 0,5 Stelle einzusetzen.

 

Aufgrund der Höhe der Mittelzuweisungen für jede einzelne KTE für das Kindergartenjahr 2020/2021 konnte der Stundenanteil ermittelt werden. Im Vergleich zu den Mittelzuweisungen des Landes im Kindergartenjahr 2014/2015 kommt es in einigen bestehenden plusKITA-Einrichtungen zu Abweichungen, sodass Vollzeitstellen geteilt werden können und Teilzeitstellen an neue PlusKita Einrichtungen verlagert werden können.

Für die 7 neu hinzugekommenen plusKITA-Einrichtungen ergibt sich daher rechnerisch eine Stellenausweitung von insgesamt 2,5 Stellen für plusKITA Einrichtungen.

 

 

Bereits anerkannte plusKITA 

Stellenanteil 2014/15

Stellenanteil 2020/21

Städt. KTE/ Familienzentrum City West

1,0

1,0

Städt. KTE Dellwig

0,5

0,5

Städt. KTE/ Familienzentrum Lirich

1,0

1,0

Städt. KTE Stader Weg

1,0

0,5

Städt. KTE/ Familienzentrum Stadtmitte

1,0

1,0

Städt. KTE Stemmersberg

1,0

1,0

Städt. KTE Strickersweg

0,5

0,5

Städt. KTE Tackenberg

1,0

0,5

Städt. KTE Vennepoth

1,0

0,5

Städt. KTE/ Familienzentrum Villa Kunterbunt I

1,0

0,5

Gesamt

9,0

7,0

      

Neu anerkannte plusKITA 

Stellenanteil 2014/15

Stellenanteil 2020/21

Städt. KTE Ackerstr

-

0,5

Städt. KTE Alsfeld

-

0,5

Städt. KTE Am Uhlandpark

-

1,0

Städt. KTE Biefang

-

0,5

Städt. KTE/Familienzentrum Holten

-

0,5

Städt. KTE Familienzentrum Rechenacker

-

0,5

Städt. KTE Villa Kunterbunt II

-

1,0

Gesamt

-

4,5

Stellen SOLL

 

11,5

 

 

Stellen Soll

Stellen IST

Stellenbedarf

11,5

9,0

2,5

 

Für die Ausweitung der plusKITA sind nach Verrechnung mit den bereits vorhandenen Stellen 2,5 zusätzliche Stellen, eingruppiert in S8a mit Zulage S8b TVöD SuE, einzurichten.

 

Durch die Zusammenführung von plusKITA und Sprachfördereinrichtungen sind nur noch Stellen für plusKita vorzuhalten. Die Stellen plusKITA werden zu 100% refinanziert.

Im Stellenplan wurden bislang 3,5 Stellen für Fachkräfte im Rahmen der Sprachförderung vorgehalten, diese Stellen können aufgrund der Neuberechnung eingespart werden.

 

 

Personalkraftstunden (PKS)

Hauptziele der Novellierung sind die Herstellung der Auskömmlichkeit und die Schaffung einer zukunftssicheren finanziellen Grundlage für die Kinderbetreuung in NRW.

Die zusätzlichen finanziellen Ressourcen dienen in erster Linie zur flächendeckenden Sicherung und Weiterentwicklung eines guten Personalschlüssels in der Kindertagesbetreuung.

Nach Herstellung der Auskömmlichkeit soll mit diesem neuen Gesetz der Betreuungsschlüssel bei der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit den Kindern so verbessert werden, dass in der Regel immer zwei pädagogische Kräfte anwesend sind. Über die jetzt erhöhten Kindpauschalen wird der Träger in die Lage versetzt, die im § 28 Abs 1 KiBiz geregelten Vorgaben an die Besetzung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtung auch dann vorzuhalten, wenn pädagogisches Personal aufgrund von Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht in der Einrichtung anwesend sein kann.

Mit der Novellierung wird das KiBiz übersichtlicher und in zahlreichen Punkten einfacher gestaltet. Im Bereich der Kindpauschalen wird die Finanzierungssystematik erleichtert, vereinfacht und entbürokratisiert.

  • Die zusätzliche U3-Pauschale für die Betreuung von unterdreijährigen Kindern, die am 1. März unter drei Jahren waren, wird in das Finanzierungssystem mit Kindpauschalen integriert. Hierfür sind 6,0 Stellen im Stellenplan vorgehalten, die eingespart werden können.
  • Der nach Gruppenanzahl differenzierte Zuschuss zur Unterstützung des Personals (Verfügungspauschale) wird ebenfalls in das Finanzierungssystem mit Kindpauschalen integriert. Hier sind 3,0 Stellen im Stellenplan vorgehalten und können durch die Inkludierung eingespart werden.

 

Für die 20 städtischen Kindertageseinrichtungen ergibt sich folgendes Berechnungsmodell (laut Anhang des § 33 KiBiz) um die Sicherstellung der Ausfallzeiten in Kindertageseinrichtungen gemäß § 28 (1) S. 5 KiBiz in Oberhausen zu gewährleisten:

 

Personalkraftstunden zur Sicherung der Ausfallzeiten:

 

Stundenvorgabe lt. Tabelle zu § 33 KiBiz (feste Stundenvorgabe ohne Berechnungsgrundlage)

Tatsächlicher Stundenbedarf (Berechnungs- grundlage tatsächliche Ausfallzeiten im Jahr 2019

1.547,48 Stunden

1.384,50 Stunden

39,68 Stellen

35,5 Stellen

 

Um die gesetzlichen Vorgaben durch die Novellierung des Kibiz einhalten zu können - hier die Besetzung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtung auch dann vorzuhalten, wenn pädagogisches Personal aufgrund von Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht in der Einrichtung anwesend sein kann -, wurden die Ausfallzeiten des Jahres 2019 händisch nach tatsächlichen Fehlzeiten durch die Fachverwaltung berechnet und ein tatsächlicher Bedarf von 35,5 zusätzlichen Stellen für alle städtischen Kindertageseinrichtungen festgestellt.

 

Defizite und Überhänge, die sich aus den Profilen der einzelnen Kindertageseinrichtungen des Kindergartenjahres 2019/2020 und des kommenden Kindergartenjahres 2020/2021 ergeben, wurden bereits eingerechnet.

 

Fazit:

Durch die Novellierung des KiBiz und die zwingende Vorhaltung von 2 pädagogischen Kräften fallen max. 39,68 Stellen geförderte Stellen zusätzlich an.

 

Auf der Grundlage der tatsächlichen Ausfallzeiten in städtischen KTE in 2019 konnte die Stellenausweitung auf 35,5 Stellen abgesenkt werden. Darüber hinaus können durch den Wegfall der U3-Pauschale, der Verfügungspauschale und der Sprachförderung insg. 12,5 Stellen eingespart werden. Der Bedarf an zusätzlichen Stellen kann dadurch auf 28,0 Stellen reduziert werden.

 

Max. Förderung    39,7 Stellen

 

Tatsächlicher Bedarf    35,5 Stellen

Einsparungen     12,5 Stellen

Stellenbedarf PKS    23,0 Stellen

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inkl. 2,5 Stellen KTE Ackerstraße    2,5 Stellen

inkl. 2,5 Stellen plusKITA     2,5 Stellen

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Stellenbedarf 2020/2021   28,0 Stellen

 

 

Durch den Ratsbeschluss vom 08.07.2019 (Drucksache Nr. B/16/4807-01) stehen 20 Berufspraktikant*innen zur (zugesicherten) Übernahme bereit.

Darüber hinaus sind die Stelleninhaberinnen der einzusparenden Stellen zu versorgen und können mit den Neustellen in Verbindung gebracht werden. So besteht eine gute Möglichkeit, die zusätzlichen Stellen trotz des bestehenden Fachkräftemangels adäquat zu besetzen.

 

Das Beteiligungsverfahren wird zeitgleich eingeleitet.

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