Beschlussvorlage - B/16/5873-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Herr Hans Müthing, wohnhaft Hoher Ring 14, 46145 Oberhausen wird für 5 Jahre zum Schiedsmann für seinen bisherigen Schiedsamtsbezirk 2.1 – Sterkrade-Mitte/Königshardt – in Oberhausen Sterkrade wiedergewählt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit der Wahl des Herrn Hans Müthing zum Schiedsmann durch den Rat der Stadt Oberhausen am 18.05.2020 sind fünf Jahre vergangen, sodass gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW eine Neu-/Wiederwahl erforderlich ist.

 

Da der Schiedsmann Hans Müthing während seiner bisherigen Amtszeit das Schiedsamt ordnungsgemäß verwaltet hat und auch bereit ist, das Schiedsamt weiter auszuüben, wird dessen Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Sowohl das Amtsgericht Oberhausen als auch die Schiedsamtsvereinigung haben auf Anfrage mitgeteilt, dass gegen die Wiederwahl des Schiedsmannes keine Bedenken bestehen, obwohl er bereits das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Erfordernisse des § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden durch den Schiedsmann Hans Müthing erfüllt.

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