Beschlussvorlage - B/16/5852-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt schlägt für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 folgende Personen vor:

 

Herrn/Frau ........................................................

 

Herrn/Frau ........................................................

 

Herrn/Frau ........................................................

 

Herrn/Frau ........................................................

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen Nr. B/14/0043-01, B/14/0825-01, B/15/0647-01 B/16/0921-01 und B/16/2705-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 13 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen.

Nach § 14 Abs. 4 SGG werden dabei die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken, von den Kreisen und den kreisfreien Städten aufgestellt.

 

Es ist zulässig und erwünscht, Personen vorzuschlagen, die bereits als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig gewesen sind. Folgende amtierende ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Oberhausen scheiden zum 31.12.2020 aus:

 

Guntram Großenbrink, Anja Kösling, Walter Paßgang.

 

Folgende Personen sind über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.12.2022 als amtierende ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht Duisburg tätig:

 

Hans-Josef Tscharke

Eugen Lenz

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

2. Wählbarkeitsvoraussetzungen/Ausschluss vom Amt/Ablehnungsrecht

 

Die entsprechenden Bestimmungen des SGG und der VwGO sind als Anlage beigefügt.

 

 

3. Anzahl der vorzuschlagenden Personen

 

Die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen für die Amtszeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 ist auf vier festgesetzt worden.

 

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Anlagen

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