Beschlussvorlage - B/16/5841-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 5 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied  Kirsten Oberste-Kleinbeck am  22.07.2020 (Drucksache B/16/ 5825-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Oberste-Kleinbeck gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde.

 

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 4 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Durch die Aussetzung der Erhebung der OGS-Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 entstehen im Haushalt 2020 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 321.700 EUR unter dem Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Kostenart 432100 – Benutzergebühren und ähnliche Entgelte.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50% zu übernehmen.“

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/5610-01

Dringlichkeitsentscheidung vom 02.04.2020

Drucksache B/16/5653-01

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 02.04.2020

Drucksache B/16/5665-01

Hauptausschuss 11.05.2020

Drucksache B/16/5787-01

Rat der Stadt am 22.06.2020

Drucksache B/16/5825-01

Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2020

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Land und die Kommunen haben im April und Mai 2020 auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen  verzichtet. Hierzu wird auf die Vorlagen B/16/5610-01 und B/16/5665-01 verwiesen.

 

Am 27.05.2020 wurde im Kabinett der Landesregierung NRW eine Regelung zur 50-prozentigen Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 im Kitabereich verabschiedet. Nach Aussage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW sollte diese Regelung auch auf die OGS-Elternbeiträge übertagen werden. Um die Eltern in der aktuellen Situation während der Pandemie finanziell zu entlasten und unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wurde durch die Ratsentscheidung vom 22.06.2020 die Rechtsgrundlage für die hälftigen Erlasse der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli  für die Beiträge im Kitabereich und im OGS-Beiträge geschaffen (siehe Drucksache B/16/5787-01).

 

Ende Mai 2020 hat der Städtetag NRW  seine Bedenken zur 50%-Regelung bei den OGS-Beiträgen geäußert, da eine gleichgerichtete 50%-Regelung für die OGS-Beiträge wie im frühkindlichen Bereich,  aufgrund des nicht vergleichbaren Betreuungsumfanges ab dem 08.06.2020 im Kitabereich, für kritisch angesehen wird. Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege befinden sich seit dem 08.06.2020 in einem  eingeschränkten Regelbetrieb.

 

In der Kabinettssitzung vom 23.06.2020 wurde erneut über die Elternbeiträge beraten. Inzwischen hat das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) hierzu einen Aktualisierungserlass-Nummer 2 „Umgang mit Beiträgen zur Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19“ vorgelegt. Danach bleibt es im Bereich der Kindertagesbetreuung bei der Reduzierung des Beitrags auf 50%. Für den Bereich der OGS ist eine andere Regelung getroffen worden. Auf die Erhebung der Elternbeiträge für schulische Gemeinschaftseinrichtungen  soll für die Monate Juni und Juli vollständig verzichtet werden. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwendig. Daher ist durch eine Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für die vollständige Aussetzung der OGS-Beiträge für die Monate Juni und Juli 2020 zu schaffen.

 

Die Stadt Oberhausen verzichtet bei der Erhebung der Kostenbeiträge zur Betreuung in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für Juni und Juli 2020. sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den  Monatsbeitrag für die Monate Juni und Juli 2020.

 

 

Wenn man die Sollstellung der OGS-Beiträge für das Jahr 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 321.700 Euro  für Juni und Juli 2020 zu rechnen.

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50% zu übernehmen.

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