Antragsvorlage - A/16/5941-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bildung eines Seniorenausschusses.

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Sachverhalt

Begründung

 

Statistisch und umgangssprachlich gesehen, werden Personen ab 50 Jahre als Senior*innen bezeichnet. Die Interessen dieser über 93.000 in Oberhausen lebenden Senioren*innen werden derzeit durch einen Seniorenbeirat vertreten. Dieser Seniorenbeirat ist lediglich ein beratendes, nicht beschließendes Gremium auf kommunaler Ebene, um die Interessen der älteren Generation und besonderer Gruppen von Älteren in den politischen Prozess einzubringen. Der Seniorenbeirat ist ohne eigene Beschlusskompetenzen ausgestattet und kann dem Rat der Stadt nur Empfehlungen zuleiten. Er verfügt lediglich über ein geringes Budget, um einige Projekte und Veranstaltungen mit einem Zuschuss bis 2.000 EUR zu fördern. Damit kann der Seniorenbeirat der Bedeutung einer bedarfsgerechten Seniorenpolitik für Oberhausen nicht gerecht werden.

 

In der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates findet der Seniorenbeirat keine Erwähnung. In der Regel werden die Beschlüsse des Rates in Fachausschüssen vorberaten, die aber nach dieser Zuständigkeitsordnung auch eigene Entscheidungsbefugnisse haben. Eine Reihe von Ausschüssen sind nach der Gemeindeordnung vorgeschrieben, ansonsten bestimmt der Rat Anzahl und Größe der Ausschüsse.

 

Eine Politik für und mit Senior*innen setzt deren Einbeziehung in die Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse voraus. Zur positiven Gestaltung des demographischen Wandels ist das Engagement der Bürger*innen unverzichtbar. Viele Senior*innen sind bereit, ihre Kompetenzen und Erfahrungen für das Gemeinwohl einzubringen. Sie wollen aktiv an der Gestaltung von Gesellschaft und Politik mitwirken. Die Politik sollte ihnen diese Möglichkeit einräumen.

 

Dazu ist es dringend erforderlich, den derzeitigen Seniorenbeirat in einen vollwertigen und entscheidungsfähigen Seniorenausschuss umzugestalten, wie er bereits heute im politischen Leben vieler Städte und Gemeinden nicht mehr wegzudenken ist.

 

Der Seniorenausschuss ist ein wichtiges Gremium, um eigene Vorstellungen gegenüber den politischen Gremien, dem Rat der Stadt und den Trägern der Wohlfahrtspflege zu vertreten. Die Bildung eines vollwertigen Seniorenausschusses bestätigt die Wichtigkeit der Aufgabe und schafft ein Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen. 

 

Bei generationsübergreifenden oder Gesundheitsthemen kann die Entscheidung dann zukünftig im Seniorenausschuss vorberaten werden.

 

Die Zusammensetzung des Seniorenausschusses soll grundsätzlich die Mehrheitsverhältnisse im Rat wiederspiegeln und die wichtigen Träger der Wohlfahrtspflege berücksichtigen. Zu Mitgliedern sollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten neben Stadtverordneten auch andere, zum Rat wählbare sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie - nicht stimmberechtigte - sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bestellt werden können. 

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