Antragsvorlage - A/16/5927-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: „Schulsozialarbeit stärken und weiterentwickeln“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Patrick Brenger
- Verantwortung:
- S. Bongers , K. Oberste-Kleinbeck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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31.08.2020
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Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die folgende Resolution (Adressaten: Landesregierung und Landtag NRW):
Schulsozialarbeit leistet einen wertvollen Beitrag, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien die Chance auf Teilhabe zu ermöglichen. Schulsozialarbeit hilft, Bildungsarmut und soziale Ausgrenzung zu vermeiden und bildet dadurch einen unverzichtbaren Baustein für eine präventive Sozialpolitik an Schulen.
Durch die Ankündigung der Landesregierung, die bisher erfolgte Landesförderung in Höhe von 47,7 Millionen Euro im Rahmen der BuT-Schulsozialarbeit für 2021 nicht mehr fortzusetzen, sind in Oberhausen aktuell 14,5 Stellen aus diesem Förderprogramm gefährdet.
Die Förderung der Schulsozialarbeit erfolgt zurzeit auf drei unterschiedlichen Finanzierungswegen, aus Mitteln der kommunalen Jugendhilfe, aus Landesmitteln für spezifische Schulformen und aus BuT-Mitteln des Bundes, die nach dem Wegfall bisher durch Landesmittel ersetzt wurden. Diese differenzierte und unklare Finanzierung verursacht zum Teil befristete Arbeitsverhältnisse, in der Folge eine hohe Fluktuation bei der Besetzung der Stellen und verhindert dadurch eine qualifizierte und kontinuierliche pädagogische Arbeit.
Notwendig ist daher ein verlässliches Gesamtkonzept der Schulsozialarbeit zur Optimierung ihrer Strukturen und ihrer Steuerung. Die Einbeziehung des „Starke-Familien-Gesetzes“ der Bundesregierung bietet dabei die Chance, durch zusätzliche Fördergelder nicht nur eine solide und verlässliche Basis zur Finanzierung zu schaffen, sondern darüber hinaus die bestehenden Strukturen der Schulsozialarbeit zu stärken und weiter auszubauen.
Bei der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung der Schulsozialarbeit müssen folgende Eckpunkte Berücksichtigung finden:
• Beendigung der unklaren Zuständigkeiten und Finanzierungen. Eine effektive und qualifizierte Schulsozialarbeit sollte durch ein allein zuständiges Ministerium verantwortet werden.
• Erarbeitung einheitlicher Qualitätsstandards für die Schulsozialarbeit. Klärung und Festlegung von Fach- und Dienstaufsicht. Zu definieren ist ein verbindlicher Betreuungsschlüssel auf der Grundlage eines Sozialindexes.
• Qualifizierung und berufliche Perspektiven für das Personal der Schulsozialarbeit durch Absicherung der Arbeitsverhältnisse und durch Angebote der Fort- und Weiterbildung.
• Garantie für eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Schulsozialarbeit. Falls das Gesamtkonzept bis Ende 2020 noch nicht vorliegt, sind die BuT-Mittel in Höhe von rund 47 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit über das Jahr 2020 hinaus durch Landesmittel abzusichern.
