Berichtsvorlage - M/16/5924-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Quartalsbericht 2020 zur Entwicklung der Erzieherischen Hilfe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.09.2020
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Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Der vorliegende erste Quartalsbericht des Jahres 2020 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die im Jahr 2017 unter Beteiligung der Firma con_sens entwickelten sowie beschlossenen Veränderungen an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten.
Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des Jugendhilfeausschusses über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.
Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.
Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LogoData, wurden zum 21.08.2020 erhoben und beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor genannte Verfahren beglichen werden.
Deshalb gilt hierbei (wie bereits in dem vorherigen Bericht) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.
2. Aufbau des Quartalsberichts
Ergänzend zu den Darstellungen des 1. Quartals 2020, soll in diesem Bericht ebenfalls auf das 2. Quartal 2020 eingegangen werden.
Auch wenn bei der Darstellung zum 2. Quartal wahrscheinlich relativ viele Rechnungsläufe fehlen, so kann es jedoch in der Tendenz dargestellt werden.
Durch die Auswirkungen der Pandemie erscheint eine valide Prognose für den Jahresabschluss 2020 noch schwieriger als ohnehin.
Dennoch sollen somit die „Einbrüche“ im Bereich der erzieherischen Jugendhilfe im zweiten Quartal abgebildet werden.
Weiterhin soll in diesem Bericht ein Schwerpunkt auf den Verlauf der stationären Hilfen gegeben, sowie ein kurzer Überblick zum Produktbereich 06 (also der Übersicht des Haushalts des Jugendamtes) und damit der Größenordnung der erzieherischen Jugendhilfe dargestellt werden.
3. Übersicht 1. und 2. Quartal 2020

Die Pandemie zeigt auch bei den HzE Ihre Auswirkungen; rein fiskalisch betrachtet sind diese aktuell eher als „positiv“ zu bewerten.
Allerdings sind, in Anknüpfung an die letzte Berichterstattung (Jahresbericht 2019 vgl. M/16/5731-01), die Haushaltsansätze „nur“ noch ca. vier Prozent (bezogen auf das 1. Quartal 2020) unterschritten.
Dies ist hauptsächlich auf die weiterhin sinkende Fallzahl bei den UMA-Hilfeempfängern zurückzuführen.
Hier mussten nur etwas mehr als die Hälfte der angesetzten Mittel aufgewendet werden.
Tatsächlich sind die Aufwendungen im zweiten Quartal teilweise deutlich zurückgegangen.
An dieser Stelle aber auch nochmal der Hinweis, dass aller Wahrscheinlichkeit nach diverse Rechnungsläufe (zumindest für den Juni) fehlen.
Hauptsächlich ist die aktuelle Entwicklung durch die Eingliederungshilfen nach §35a und dort bei den ambulanten Hilfen, also den Integrationshilfen / Schulbegleitungen, zu begründen.
Dies ist durch die lange Zeit der Schulschließungen zu erklären und die Unmöglichkeit der Träger dieses Angebot dort zu erbringen.
Durch das SodEG (Sozialdienstleister Einsatzgesetz) werden zumindest bis zu 75% der Ausfälle der Träger übernommen.
Weiterhin erarbeitet die Fachverwaltung momentan einen Lösungsvorschlag, in welcher Form die Träger der Eingliederungshilfe (Schulbegleitung / Integrationshelfer) bei einer möglichen zukünftigen Schulschließung diese Leistung dennoch erbringen können.
Eine Prognose auf Grundlage des Mittelwerts der beiden ersten Quartale würde sich folgendermaßen darstellen:

Somit erscheint nach aktueller Lage auch dieses Jahr eine Einhaltung der Haushaltsansätze für realistisch.
Allerdings wird sich diese Entwicklung ohne eine entsprechende Anpassung zukünftig wahrscheinlich nicht wiederholen.
Im folgenden Kapitel soll dies verdeutlicht werden.
4. Entwicklung stationäre Hilfen
Es wurde in der Vergangenheit in der Quartalsberichtserstattung häufig auf die durchschnittliche Steigerung der Kosten der HzE hingewiesen.
Diese liegt im Durchschnitt (NRW und auch bundesweit) der letzten Jahre bei ca. fünf bis sieben Prozent. Vorstehende Aussage lässt sich mit der Darstellung der Entwicklung der Ausgaben HzE bundesweit des statistischen Bundesamtes/destatis.de belegen.
Aufgrund der Potenziale der besseren Steuerung innerhalb des Fachbereichs der HzE, wurde eine Konsolidierung pro Jahr von 2% vereinbart, welche in den letzten beiden Jahren (und wahrscheinlich auch in diesem Jahr) durch die Einhaltung der Haushaltsansätze erreicht wurde.
Am Beispiel der Steigerungen bei den stationären Hilfen, soll auf die benannte Problematik und den daraus resultierenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht werden:



Sowohl die Fallzahlsteigerung, als auch die Steigerung der Kosten pro Fall (jeweils im Vergleich zum Vorjahr), liegen teilweise deutlich über der vereinbarten Steigerungsrate von drei Prozent.
Wenngleich auch die Vertragsverhandlungen und die Qualitätsdialoge in der Zukunft intensiver betrieben werden, muss die aktuell gewährte Steigerungsrate im Blick behalten werden.
Auskömmliche (die dennoch selbstverständlich ressourcenschonend gewählt werden) Haushaltsansätze sind nötig, um nicht wieder in hohe überplanmäßige Mittelbereitstellungen zurückzufallen.
5. Fazit
Zusammenfassend lässt sich nach aktueller Prognose festhalten, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den gesamten Deckungsring HzE in 2020 ausreichen werden. Denn gleichwohl es zu Überschreitungen der Haushaltsansätze in einzelnen Hilfearten/ Sachkonten kommt, liegt der gesamte „Deckungsring Hilfen zur Erziehung“ innerhalb der Haushaltsansätze.
Wiederum aber wird deutlich, dass die Steigerungsrate von 3 % dauerhaft nicht eingehalten werden kann, sondern eher von der bundesweiten Steigerung der Hilfen zur Erziehung ausgegangen werden muss, die bei ca. fünf bis sieben Prozent liegt.
Besonderes Augenmerk muss dieser vorliegende Bericht natürlich auf den Ausbruch der Pandemie im Frühjahr diesen Jahres legen, wenn gleich die fiskalischen Aspekte erst im zweiten und den darauffolgenden Quartalen einschätzbar und prognostizierbar sein werden.
Mitte März diesen Jahres kam der Ausbruch der Pandemie, verbunden mit den bekannten Einschränkungen im täglichen Leben und damit natürlich auch für die Arbeit mit Menschen im Rahmen der Jugendhilfe vor Ort. Reduzierung der Kontakte, Einführung von Schutzmaßnahmen, alternative Arbeitsformen, Regelungen und Vereinbarungen mit unseren Dienstleistern vor Ort zur weiteren Kooperation und natürlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Regionalteams – all dies musste zeitnah und relativ spontan und damit unvorbereitet entwickelt, kommuniziert und zum Schutze aller umgesetzt werden.
Wenn gleich paradoxerweise tatsächlich durch die Reduzierung der tatsächlich geleisteten Stunden vor Ort in den Familien rechnerisch Einspareffekte entstehen, waren natürlich alle strategischen und planerischen Maßnahmen, die im Wesentlichen auch eine gut funktionierende Kommunikation, möglichst im Face-to-face Kontext erfordern, auch erheblich erschwert und zum Teil komplett ausgesetzt.
Um neben der Erfordernissen aus der täglichen Arbeit die im Jahresbericht 2019 benannten Jahresziele 2020 noch erfolgreich angehen und mindestens für eine weitere Umsetzung planen zu können, ergibt sich diese Möglichkeit voraussichtlich erst im dritten Quartal und wird dann hoffentlich nach langsamen Wiederaufleben des Tagesgeschäftes möglich werden.
Alle vom Fachbereich benannten Themen behalten natürlich ihre Relevanz und müssen weiterhin offensiv angegangen werden, um als Konsequenz aus der Beobachtung der Fallzahlentwicklung, nicht zuletzt auch im Vergleich zu anderen Kommunen auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben. Hier zählt neben dem Fokus auf das Pflegekindersystem genauso der Blick auf die Arbeit mit jungen Erwachsenen.
Parallel wird die Kooperation von Jugendhilfe im Kontext Schule einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden. Daneben werden die Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Dienstleistern innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe zu intensivieren sein.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Pandemie uns alle vor ungeahnte Herausforderungen gestellt hat, der wir uns stellen mussten und gestellt haben.


Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
