Beschlussvorlage - B/16/5936-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsmittelnim Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfehier: Kindertageseinrichtung (KTE) Stemmersberg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen
1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;
2. beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen wie folgt:
Finanzstelle | Auftrag | Bezeichnung | Kostenart | Bezeichnung | Betrag in EUR |
PN 0601 | 310006010124 | KTE Stemmersberg | 521150 | Aufwendungen für Sanierung, Gebäude- Grundstücksunterhaltungen OGM | 285.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Finanzplan). Auswirkungen auf den Ergebnisplan ergeben sich keine.
Sachverhalt
Begründung
Der Standort der städtischen Kindertageseinrichtung (KTE) Stemmersberg liegt innerhalb eines denkmalgeschützten Gebäudes. Hierdurch war es bislang nicht möglich, die KTE Stemmersberg u3-fähig zu machen. An der KTE Stemmersberg werden entsprechend nur ü3-Kinder betreut.
In den Räumlichkeiten wurden Ende 2017 starke Rissbildungen im Deckenbereich festgestellt. Anhand eines externen Gutachtens einer Ingenieursgesellschaft wurde im Jahr 2018 mit der zwingend erforderlichen Sanierung in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde begonnen. Die Teilsanierung für die Bereiche mit der größten Gefahr im Verzug wurde aus den objektspezifischen Maßnahmen finanziert.
Mit Blick auf erwartete, weitere unabdingbare Sanierungsarbeiten wurde unter Berücksichtigung der noch notwendigen Abstimmungen hinsichtlich noch auszuführender Arbeiten und unklaren Kostenannahmen eine Rückstellung gebildet.
In 2019 sind weitere Prüfungen und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Im Erdgeschoss wurden drei Gruppenräume sowie die Küche und Toilettenräume saniert.
Für die weiteren, dringend notwendigen Sanierungsarbeiten an den Innenstuckdecken im Kellerbereich und im ersten Obergeschoss sowie an der Balkonanlage stehen nun keine Mittel aus den objektspezifischen Maßnahmen mehr zur Verfügung. Zur Vermeidung einer Sperrung des Hauses und einer daraus resultierenden Verschärfung der bereits ausgelasteten KTE-Betreuungssituation innerhalb Oberhausens sind die ausstehenden Maßnahmen kurzfristig zwingend umzusetzen.
Die gebildete Rückstellung muss somit in Anspruch genommen werden.
Der endgültige Restaufwand konnte erst abschließend im Juli 2020 ermittelt werden. Die verwaltungsinternen Abstimmungen und Klärungen mit der OGM GmbH verzögerten sich innerhalb der Urlaubszeit, so dass erst Mitte/Ende August die Vorlage gefertigt werden konnte. Da der Finanz- und Personalausschuss bereits Anfang September tagt, kann die gesetzte Frist zur Abgabe der Vorlage nicht mehr eingehalten werden. Auf eine Vorberatung durch das zuständige Gremium wird daher verzichtet.
Aufgrund der Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung findet lediglich eine Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan statt. Somit ergeben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2020.
