Antragsvorlage - A/16/5938-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion „Offen für Bürger“ in der Bezirksvertretung Sterkrade gem. § 2 der Geschäftsordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Sterkrade am 03.09.2020 hier: Sachstandsbericht zur Siedlung Dunkelschlag insbesondere zum Denkmalschutz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Offen für Bürger in der BV Sterkrade
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Werner Nowak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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03.09.2020
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Sachverhalt
Begründung
Anwohner der Siedlung Dunkelschlag, die zwischen Weiherstraße und Weseler Straße liegt, haben mich auf verschiedenen Unmut in der Siedlung unter anderem mit der Unteren Denkmalbehörde angesprochen.
Unter anderem ist ihnen nicht klar, ob und welche Festlegungen es für Veränderungen in der seit 1987 unter Denkmalschutz stehenden Siedlung gibt. Offenbar werden verschiedene Maßnahmen in der Siedlung als widersprüchlich zum Denkmalschutz erlebt.
So soll in einem Fall etwa ein Baustopp angeblich aus Denkmalschutzgründen verhängt worden sein, obwohl diese Maßnahme nur das Innere der Wohnung – ein Bad – betraf.
In einem anderen Fall ist der ehemalige Bürgerplatz an der Dammstraße zur Bebauung freigegeben und auch modern bebaut worden, der als sozialer Treff und Aufenthaltsraum für die Siedler diente.
Auf einer weiteren Freifläche, die von Firmen sowie der Bahn als Abstellplatz von Material, Werkzeug und Container genutzt wurde, ist ebenfalls gebaut worden.
Auch das Haus des Kohlenhändlers an der Schachtstraße ist nach Informationen der Bürger abgerissen worden. Nachbarn sprechen davon, dass die Bewohnerin mit Drohnenflügen über das Grundstück vom Eigentümer regelrecht „herausgeekelt“ worden sein soll.
Das sind nur wenige Beispiele, die unter den Anwohnern seit Jahren diskutiert werden.Der Sachstandsbericht soll daher informieren,
über die Zielsetzung des Denkmalschutzes in der Siedlung,
bzw. inwiefern es ein offizielles Regelwerk für den Erhalt der Siedlung gibt,
welche Bestandteile der Siedlung durch den Denkmalschutz als erhaltenswert definiert sind
sowie welche Veränderungen der Siedlungsstruktur und der einzelnen Gebäude möglich sind.
Zudem: Wie hat sich die Siedlung seit Bestehen des Denkmalschutzes entwickelt?
Und ferner soll erörtert werden, inwiefern die Eigentümer in der Siedlung an den Veränderungen beteiligt worden sind bzw. welche Formen der Beteiligung vorgesehen sind.
