Beschlussvorlage - B/16/5760-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister auf die die vorherige Kenntnisnahme der Bezirksvertretung Sterkrade.

 

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung der Sanierungsmaßnahme sowie außerplanmäßige Mittel für notwendige Maßnahmen am Stadtmittehaus Sterkrade, Steinbrinkstraße 211-215 / Bahnhofstraße 51, 46145 Oberhausen, im Haushaltsjahr 2020 wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Investitionsnummer Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag EUR brutto

870001130101000 bebaute      785110 AiB Hochbau-      375.000,00
  Grundstücke  maßnahme
    OGM

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Eine aktuelle Verschlechterung des Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die diesbezügliche Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen unterjährig festgelegt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/4283-01  vom 17.12.2018

„Revitalisierung des Stadtmittehauses in Oberhausen-Sterkrade“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [  ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage

 

Bei dem stadtbildprägenden Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage des Stadtkerns Sterkrade handelt es sich um ein in den Jahren 1928 bis 1930 errichtetes Gebäude, das zuletzt in den Jahren 1975 bzw. 1979 umfänglich modernisiert wurde. Hinsichtlich eines Gebäudeteils erfolgte im Jahr 2010 eine Teilsanierung der inneren Decken- und Dachkonstruktion im Bürgersaal/Bürgerzentrum Sterkrade (Kleinstädter Bühne).

 

Im Rahmen der baufachlichen Betreuung durch die OGM GmbH ist das Erfordernis einer umfänglichen und zur Gewährleistung der Standsicherheit notwendigen Stahlstützenerneuerung im Hinterhof der „Kleinstädter Bühne“ sowie einer Erneuerung des Daches der „Kleinstädter Bühne“ festgestellt worden.

 

Um die dauerhafte Vermietbarkeit des Ladenlokals „Lantermann“ als Ankermieter im fußläufigen Teil der Bahnhofstraße zu gewährleisten, wurde das Erfordernis  einer barrierefreien Anbindung der oberen Geschäftsetage an den Hauptteil des Ladenlokales - die nur durch den Einbau eines Aufzuges erreicht werden kann - erkannt.

Gleichzeitig sollte durch begleitende Maßnahmen bezüglich des Sonnenschutzes und der Schaufensteranlagen eine nachhaltige Verbesserung der energetischen, aber auch der gestalterischen Situation erzielt werden..

 

Entsprechend hat der Rat der Stadt eine Umsetzung der Maßnahme im Dezember 2018 beschlossen. Die seinerzeitige Kostenschätzung der OGM GmbH belief sich auf 1.170.000,00 EUR brutto inkl. HOAI-Kosten und unterteilte sich in investive Kosten in Höhe von 800.000,00 EUR brutto inkl. HOAI-Kosten sowie konsumtive Kosten in Höhe von 370.000,00 EUR brutto.

 

 

Aktueller Stand der Sanierungsmaßnahme

 

Im Bereich der gewerblichen Mieteinheiten „Lantermann“ und „Schmelzer“ sowie der Kultureinrichtung „Kleinstädter Bühne“, aber auch im Bereich des Glockenturmes konnten unter Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde eine Vielzahl von Ertüchtigungs- und Sanierungsmaßnahmen mittlerweile zum Abschluss gebracht werden bzw. stehen lediglich noch Restarbeiten an

 

Beispielhaft können hier nachfolgende Maßnahmen angeführt werden:

 

-          Einbau eines Aufzuges im Modegeschäft Lantermann Steinbrinkstr.215

-          Ertüchtigung der elektrischen Anlage, Steinbrinkstr. 215 und Bahnhofstr.51,

-          Erneuerung der Schaufensterfront, Steinbrinkstr. 215 und Bahnhofstr.51,

-          Attika-Blende Modehaus Lantermann Steinbrinkstr. 215 und Bahnhofstr.51,

-          Erneuerung der Markisen Lantermann Steinbrinkstr. 215 und Bahnhofstr.51

-          Beleuchtung Glockenturm

-          Farbanstrich der Glockenetage Turm- Podest, Geländer, Turmhülle

-          Erneuerung des Aufzuges im Schuhhaus

-          Erneuerung des Oberboden auf den Verkaufsflächen im EG, 1.OG und der Treppenanlagen im Schuhhaus

-          Sanierung der korrodierten Stahlstützen im Hinterhof der Kleinstädter Bühne

-          Erneuerung des Wetterschutzgitters der Lüftungsanlage auf der „neuen“ Dachfläche,

-          Teilerneuerung der Holzvertäfelung an der Fassade Finanzstraße

Ausstehende Sanierungsmaßnahmen

 

Im Bereich der Kleinstädter Bühne konnte die Stahlstützensanierung im Hinterhof zwar abgeschlossen werden, allerdings musste hinsichtlich der Dach- und Fachwerkträgersanierung ein Baustopp verhängt werden, da die Fachwerkträger auf dem Dach sehr stark korrodiert sind.

 

Die entsprechende Planung der Abstützung und begleitenden Maßnahmen konnte abgeschlossen werden. Hier sind in Maurer-, Dachdecker-, Metallbau-, Sandstrahl- und Gerüstbauarbeiten durchzuführen.

 

 

Wesentliche Mehrkosten

 

Die OGM GmbH begründet in ihrer Stellungnahme einen Teil der Mehrkosten mit Auflagen der Unteren Denkmalbehörde im Zusammenhang mit der Gestaltung und farblichen Anpassungen der Attika/Schaufensteranlage sowie dem Beleuchtungskonzept für den Glockenturm.

 

Im Wesentlichen sind diese aber in dem erst im Zuge der Sanierungsmaßnahme erkennbaren Zustand der Fachwerkträger begründet. Allein hierfür werden die Mehrkosten mit rund 200.000 EUR/brutto beziffert.

 

Darüber hinaus mussten für den Einbau der Aufzugsanlage in der Gewerbeeinheit „Lantermann“

zusätzliche statische Maßnahmen ergriffen werden. Auch bei der Ertüchtigung der elektrischen Anlagen im Objekt konnte der Umfang der notwendigen Arbeiten im Vorfeld nicht sachgerecht eingeschätzt werden.

 

Letztlich hat sich der finanzielle Mehrbedarf zum Abschluss der notwendigsten Sanierungsmaßnahmen auf den im Beschussvorschlag dargestellten Betrag summiert.

 

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