Beschlussvorlage - B/16/5874-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration ‚kinderstark – NRW schafft Chancen‘Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Auftrag 310006010160 „Kinderstark“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ im Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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26.08.2020
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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27.08.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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31.08.2020
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Erledigt
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Integrationsrat
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Vorberatung
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01.09.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.09.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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09.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von insgesamt 207.510,00 EUR in dem Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe beim Auftrag 310006010160 „Kinderstark“, Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ für das Haushaltsjahr 2020 zu.
Konsequenzen
Deckungsvorschlag:
Mehrertrag in Höhe von 166.003,-- EUR durch Zuwendungsbescheid vom 30.06.2020 beim Auftrag 310006010160 „Kinderstark“, Sachkonto 414100 „Zuweisungen vom Land“ durch Zuwendungen vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie Einsparungen in Höhe von 41.501,-- EUR beim Auftrag 310006050602 „Regionalteams“, Sachkonto 533166 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen - präventive Hilfen“.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Am 30.06.2020 wurden Mittel zum Aufbau kommunaler Präventionsketten für das Projekt „kinderstark – NRW schafft Chancen“ vom LVR bewilligt. Die Gesamtkosten betragen laut Finanzierungsplan für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 insgesamt 207.503,38 EUR.
Die Zuwendung vom LVR für dieses Projekt beträgt 166.003,-- EUR. Der von der Stadt Oberhausen zu leistende Eigenanteil in Höhe von 41.501,-- EUR wird aus dem „Präventionstopf“ bereitgestellt (Auftrag 310006050602 „Regionalteams, Sachkonto 533166 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen - präventive Hilfen“).
Sachdarstellung:
Durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) wurde am 17.04.2020 ein Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung zum Aufbau und Stärkung kommunaler Präventionsketten veröffentlicht. Antragsberechtigt sind alle Jugendämter in NRW.
Ziel der Landesregierung ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, in dem Kommunen beim Aufbau kommunaler Präventionsketten unterstützt werden. Dafür stellt das Land über den Projektaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“ im Jahr 2020 über 14,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Projektaufruf stellt gleichzeitig einen Einstieg in eine geplante auf Dauer angelegte Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstützung der Landesregierung dar, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für künftige Haushaltsjahre.
Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern. Die Förderung soll für präventive Projekte eingesetzt werden, die insbesondere darauf abzielen, die negativen Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen. Um möglichst alle (werdenden) Eltern, Kinder und Jugendliche zu erreichen, werden diese Projekte an Regelinstitutionen wie Geburtskliniken, ärztliche Praxen, Familienzentren, Kindertageseinrichtungen oder Grundschulen angeboten. Die Förderung hat das Ziel, erfolgreich bewährte Ansätze künftig in die Kommunalen Präventionsketten zu integrieren und zu verstetigen.
Die landesweite Fördersumme in Höhe von 14,3 Millionen Euro wird durch einen Verteilerschlüssel auf die Kommunen aufgeteilt: Orientiert am Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von 4 Jahren bis 17 Jahren, die im SGB II-Leistungsbezug leben und damit von Kinderarmut bedroht sind. Für die Stadt Oberhausen ergibt sich daher ein maximaler Förderbetrag von 227.699 Euro. Zusätzlich ist ein Eigenanteil von 20 Prozent der abgerufenen Fördersumme zu erbringen.
Der Oberbürgermeister beauftragte den Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes vom 19.05.2020 einen Antrag zu stellen und die politischen Gremien zu informieren. Darüber hinaus wurde der Bereich 0-4/Chancengleichheit mit der Koordination des weiteren Gesamtverlaufes im Rahmen des Landesprojektes ‚Kommunale Präventionsketten‘ und im Zuge dessen mit der Beteiligung der Arbeitsgruppe ‚Kommunale Präventionsketten‘ beauftragt.
Der am 04.06.2020 beim LVR-Landesjugendamt eingereichte Antrag enthält die nachfolgend beschriebenen Projekte, deren Gesamtkosten angesichts der halbjährlichen Förderlaufzeit 207.503,38 EUR betragen. Durch den LVR wurde am 30.06.2020 ein Zuwendungsbescheid gefertigt. Demnach erhält die Stadt Oberhausen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 eine Zuwendung in Höhe von 166.002,70 EUR Zusätzlich hat die Stadt Oberhausen einen Eigenanteil von 41.500,68 EUR zu erbringen. Die Mittel dazu sind im Haushalt des Fachbereiches 3-1-40/Erzieherische Hilfen enthalten.
Projekte zum Förderaufruf „kinderstark – NRW schafft Chancen“
- Familienzentren an Grundschulen – Federführung: Bereich 3-3/Schule
Familienzentren in Kindertageseinrichtungen (KTE) halten über die Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus ein sozialraumorientiertes Angebot der Familienbildung und Familienberatung bereit und sorgen für einen niederschwelligen Zugang der Familien zu unterschiedlichen Unterstützungsleistungen. Im Sozialraum 73 / Alstaden/Lirich soll an der Concordiaschule ein Familiengrundschulzentrum aufgebaut werden. Die Schule und die Schulkonferenz haben dem Vorhaben zugestimmt. Des Weiteren liegt die Zustimmung der Unteren Schulaufsicht Düsseldorf vor.
Angeboten werden soll im Rahmen des Familiengrundschulzentrums ein zielgruppenorientiertes Angebot für die Elternschaft. Die Angebote sollen für alle Eltern offen stehen (niederschwellig), die Angebote sollen vom Kind aus gedacht werden, die Angebote sollen im Sozialraum vernetzt werden und eine Verknüpfung mit dem Offenen Ganztag soll erfolgen.
Begleitet werden sollen die Projektentwicklung und die Durchführung durch das Jugendamt, den Bereich Schule, die Schulaufsicht sowie das Bildungsbüro. Parallel zu dem Projektbaustein „Familiengrundschulzentren“ beabsichtigt die Stadt Oberhausen im Rahmen der Präventionsketten „Lotsendienste in Familienzentren (Kindertageseinrichtungen)“ aufzubauen.
- Lotsendienst an Geburtskliniken – Federführung: Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie
Oberhausen nimmt seit dem Jahr 2013 an dem Bundesprogramm „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ teil. Entsprechend der im Bundeskinderschutzgesetz verankerten Stiftungszielen wurden in Oberhausen das Netzwerk Frühe Hilfen aufgebaut und niedrigschwellige psychosoziale Unterstützungsangebote für werdende Eltern und Eltern mit Säuglingen und kleinen Kinder bis zum dritten Lebensjahr erfolgreich installiert.
Um belastete Familien frühestmöglich zu erreichen und zu unterstützen, hat sich der „Lotsendienst - Frühe Begleitung Alsbachtal“ am Evangelischen Krankenhaus Oberhausen als festes Angebot der aufsuchenden Präventionsarbeit in Oberhausen bewährt. Der Lotsendienst ist ein wichtiges Element, um im Bereich der Primär- und Sekundärprävention eine bestehende „Lücke“ in der Unterstützung von Oberhausener Familien zu schließen.
Andere stationäre Einrichtungen, insbesondere die Geburts- und Kinderklinik der Katholischen Kliniken Oberhausen aber auch die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am Johanniter Krankenhaus Oberhausen, sind nicht über einen festen Lotsendienst mit den Frühen Hilfen vernetzt. Im Sinne einer flächendeckenden Versorgung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sind der Ausbau und die Ausweitung des Lotsendienstes auf die oben genannten Kliniken in Oberhausen erforderlich.
Durch die Projektförderung soll durch die Frühe Begleitung Alsbachtal bis zum Ende des Jahres 2020 ein Konzept entwickelt werden zur flächendeckenden und einheitlichen Vernetzung der stationären medizinischen Versorgung mit den Frühen Hilfen in Oberhausen als Teil der kommunalen Präventionskette.
- Kommunales Familienbüro – Federführung: Bereich 0-4/Chancengleichheit
Die Stelle der Netzwerkkoordination im Bereich 0-4 firmiert auch als „Familienbüro“, obwohl das mit einem Familienbüro im eigentlichen Sinne (Anlaufstelle für Familien), wie es viele Stadtverwaltungen vorhalten, nicht vergleichbar ist. Die familienspezifischen Leistungen werden durch den Bereich 3-1 / Kinder, Jugend und Familie (klassisches Jugendamt) erbracht.
Ausgehend von Diskussionen in der städtischen Projektgruppe zur Begleitung des Landesprogrammes „Kommunale Präventionsketten“ und der Ergebnisse des Familienberichtes 2017, in dem in der begleitenden Familienbefragung sehr deutlich wurde, dass von Familien in Oberhausen gewünscht wird, dass familienpolitische Leistungen transparenter organisiert und in einer zentralen Anlaufstelle gebündelt werden, soll im Rahmen einer Konzeptentwicklung eine Struktur für ein operativ arbeitendes Familienbüro diskutiert werden. Dazu wird die Stadt Oberhausen durch den Verein Familiengerechte Kommune begleitet.
- Lotsendienste in Familienzentren – Federführung: Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie
Im Rahmen eines Ausbaus aufsuchender Angebote ist in Oberhausen das Präventionspilotprojekt „Sozialarbeit im Familienzentrum“ geplant. An vier Oberhausener Familienzentren (KTE City West, KTE Lirich, KTE Stadtmitte, KTE Villa Kunterbunt I) in den stark von Kinderarmut betroffenen Stadtgebieten Mitte/Styrum und Alstaden/Lirich ist beabsichtigt, mit je einer Teilzeitkraft (19,5 Stunden) präventiv Hilfen durch Beratung und Begleitung anzubieten. Das benötigte Personal wird durch zwei Oberhausener Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Das Angebot richtet sich an Eltern von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Dabei sollen Familien mit Hilfebedarf präventiv unterstützt und begleitet werden. Etwaige Überforderungstendenzen können somit bereits möglichst früh erkannt und aufgefangen werden. Eine intervenierend agierende Hilfe kann nach Möglichkeit somit nicht erforderlich sein.
Das Angebot beinhaltet neben einer Sprechstunde vor Ort auch Angebote der Begleitung und Vermittlung zu weiteren wichtigen Anlaufstellen für die beabsichtigte Zielgruppe.
Im Rahmen der Ideenentwicklung zu den Förderbereichen wurde hinsichtlich des Förderbereiches ‚Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordination‘ auch die Möglichkeit zur Implementierung des Online Tools „Guter Start NRW“ für Oberhausen betrachtet. Aufgrund der kurzen Förderlaufzeit bis zum 31.12.2020 und der Erforderlichkeit einer Personalstelleneinrichtung zur Implementierung des Programms, wird die Beantragung von entsprechenden Fördergeldern für die nächste Förderperiode vorgesehen.
Eine regelmäßige Berichterstattung über das Gesamtprojekt und die einzelnen Förderbausteine wird erfolgen.
