Beschlussvorlage - B/16/5856-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpflichtungsbudgets in Höhe von 255.000,00 EUR bei der Investitionsmaßnahme 560212010108300 – Emmericher Straße – L 4, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen.

 

Deckungsvorschlag

Einsparung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Finanzstelle 560012010102900 – Mathildestraße , Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 405.000,00 EUR

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Konsequenzen

Bezug

 

 

M/16/2114

B/16/3347

B/16/4763

B/16/5409

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Arbeiten für den Ausbau der L 4 – Emmericher Straße von Habichtstraße bis Bahnstraße - wurden durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) im April 2019 öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 07.05.2019 statt. Die Auftragsvergabe der Bauarbeiten, die Beauftragung zur Umsetzung der Öffentlichen Beleuchtung sowie die Auftragsvergabe für den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator erfolgten im Jahre 2019. Mit den Bauarbeiten wurde im September 2019 begonnen.

 

Die Baumaßnahme wird aus der Finanzstelle 560212010108300 – Emmericher Straße – L 4 -, Finanzposition 785200 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – finanziert.

 

Im Jahre 2017 wurde ein Förderantrag auf Landeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau –FöRi-Kom-Stra gestellt, der mit Zuwendungsbescheid Nr. 1 vom 04.12.2019 bewilligt wurde. Durch die zu erwartenden Zuwendungen erfolgt eine 75 %ige Gegenfinanzierung der förderfähigen Gesamtkosten.

 

Im Zuge der Bauabwicklung wurden nun zusätzliche, in der Leistungsbeschreibung nicht enthaltene Leistungen, erforderlich. Diese Leistungen beinhalten u. a. die Herstellung von Kabelgräben für 1 KV, 10 KV und Beleuchtungskabel für die Oberhausener Netzgesellschaft mbH. Weiterhin wird  eine Absturzsicherung für Fußgänger und Radfahrer an den Winkelstützmauern am Nassenkampgraben sowie eine Drainageleitung unterhalb der Winkelstützmauern erforderlich und die Auftragsvergabe für die Begrünungsarbeiten (Baumpflanzungen). Die Kosten für diese zusätzlichen Arbeiten belaufen sich auf ca. 405.000,00 EUR.

 

Damit keine zeitlichen Verzögerungen in der Abwicklung der Baumaßnahme entstehen, wurde vom Bereich 5-6/Mobilität entschieden, diese zusätzlichen Arbeiten an die bauausführende Firma zu vergeben. Hierzu reichte die bauausführende Firma ein Nachtragsangebot ein. Der Nachtrag wurde durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, Kanäle und Straßen sachlich und fachlich geprüft. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Kosten mit der Oberhausener Netzgesellschaft mbH gegengerechnet. Die Kosten, die die Oberhausener Netzgesellschaft mbH übernehmen muss, sind zur Zeit noch nicht bezifferbar und erst nach Abschluss der Baumaßnahme mit entsprechenden Aufmaßen abzurechnen. Der Abschluss der Baumaßnahme ist für Februar 2021 kalkuliert.

 

Durch die unerwartete Kostensteigerung wird für die Beauftragung des Nachtrages außerplanmäßiges Verpflichtungsbudget in Höhe von 405.000,00 EUR benötigt. Auswirkungen auf den Finanzplan 2020 ergeben sich nicht. Die Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushalt 2021 kassenwirksam.

 

Es wird versucht, eine Refinanzierung (75 %) der entstandenen Mehrkosten herbeizuführen. Eine Zusage des Zuwendungsgebers liegt noch nicht vor.

 

Entsprechende Anpassungsbedarfe bei der Veranschlagung der Ein- und Auszahlungen im Haushalt 2021 werden mit der Haushaltsanmeldung zum Haushalt 2021 angemeldet.

 

Zur Abwicklung und Fertigstellung des Förderprojektes „Ausbau der L 4 – Emmericher Straße“ sind außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 405.000,00 EUR erforderlich und unabweisbar.

 

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