Beschlussvorlage - B/16/5827-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

  1. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Auftragsnummer

Bezeichnung

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010700

Berufskolleg

521150

Sanierungs-aufwendungen

323.200,00

 

 

 

 

 

330003010700

Berufskolleg

521160

Sanierungs-aufwendungen Ing.-Leist. OGM

32.400,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/3070-01: Dringlichkeitsentscheidung
Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ (GS2020); hier: weitere Maßnahmen 2017 ff.

 

Drucksache-Nr.: B/16/3149-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ (GS2020); hier: weitere Maßnahmen 2017 ff.

 

Drucksache-Nr.: B/16/5742-01: Herrichtung des Standortes der ehemaligen „Hauptschule Eisenheim“ für eine Grundschulnutzung im Rahmen „Gute Schule 2020“ („GS 2020“); hier: über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Finanzierungsprogrammes Gute Schule 2020 wurde eine Dachsanierung am Hans-Böckler-Berufskolleg beschlossen und durchgeführt (vgl. Drucksache-Nr. B16/3149-01)

 

Im Laufe dieser Deckensanierung sind an den oberen Wandbereichen und besonders an den Anschlussbereichen zwischen den Wänden und der austragenden Decke lokale Betonabplatzungen festgestellt worden.

 

Nachdem nähere Untersuchungen vorgenommen worden sind, bestätigte sich, dass Gefahr im Verzug besteht. Die Wandbereiche wurden äquivalent zu den Arbeiten an der Dachuntersicht einer Betonsanierung unterzogen. Hierbei wurden die losen Betonränder in den Wandbereichen entlang der Treppenhäuser außen abgeschlagen. Der dann freiliegende Bewehrungsstahl musste mit einem Korrosionsschutz zur Erhaltung überzogen werden. Anschließend wurden die Schadstellen wieder verschlossen.

 

Damit weder statische Gefährdungen von den Mängeln ausgehen noch herunterfallende Brocken Personen gefährden, wurden die Arbeiten umgehend durchgeführt. Eine Finanzierung musste im Nachgang geklärt werden.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme konnten keine Angebote eingeholt werden. Es musste umgehend gehandelt werden, so dass erst mit Durchführung der Arbeiten der Aufwand vollends erfasst werden konnte. Die entsprechenden Rechnungen der ausführenden Firmen liegen der OGM GmbH mittlerweile vor.

 

Eine Finanzierung über das Finanzierungsprogramm wird nicht angestrebt, da die Sanierung zwar im Anschluss einer „Gute Schule 2020“-Maßnahme erfolgt, jedoch waren die notwendigen Arbeiten ein separater Bauabschnitt. Eine Beantragung der Mittel im Nachgang der erfolgten Arbeiten wird als finanzierungsschädlich angesehen.

 

Eine Finanzierung der Sanierung durch den zuständigen Hauptunternehmer ist nicht möglich, da die Mittel der objektspezifischen Maßnahmen, die bis 2021 aufgebraucht sein müssen, erschöpft sind.

 

Eine Sanierung über das Instandhaltungsbudget im Rahmen des üblichen Ticketsystems kommt nicht in Betracht, da die erfolgte Maßnahme das übliche Maß der reinen Instandhaltungsaufgabe überschreitet. Für die erfolgte Umsetzung sind somit zusätzliche Mittel aufzubringen. Da die Arbeiten bereits erledigt sind, haben die ausführenden Firmen und die OGM GmbH einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung. Die Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden, um einen ordnungsgemäßen Gesamtabschluss zu gewährleisten.

 

 

Loading...