Beschlussvorlage - B/16/5917-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung der Tennisanlage des Buschhausener TC (BTC) von der Sportanlage an der Erlenstraße zur Sportanlage an der Dachstraße 8, 46045 Oberhausenhier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beteiligung der Stadt Oberhausen an den Kosten der Verlagerung der Tennisanlage im konsumtiven Haushaltsplan 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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01.09.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 wie folgt zu:
Auftrags-Nr.: 250008010390
Kostenart: 523700 Erstattungen an private Unternehmen
Titel: Neubau einer Tennisanlage inkl. Vereinsheim, Dachsstraße 8
Haushaltsmittel: 730.997,73 €
Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit
Sachverhalt
Begründung
Nach Unterzeichnung des zwischen der logport ruhr GmbH (logport) und der Stadt Oberhausen für die Baumaßnahme „Neubau einer innerörtlichen Umgehungsstraße zur Erschließung des Waldteichgeländes/Weierheide, Bebauungsplan 735“, geschlossenen Projektsteuerungs- und Finanzierungsvertrags („ProFi-Vertrag“) erfolgte die haushaltsmäßige Veranschlagung der vereinbarten finanziellen Beteiligung der Stadt Oberhausen an dem Projekt erstmals im Haushaltsjahr 2019.
Wegen der sich abzeichnenden Verzögerung beim Bau der Tennisanlage erfolgte eine Neuveranschlagung der investiven Mittel im Haushaltsjahr 2020.
Die Auszahlung des Betrages an logport sollte wie vertraglich vereinbart, nach Abnahme aller Arbeiten und Übergabe der Tennisanlage am 31.07.2020 erfolgen.
In der ersten Hälfte des Jahres 2020 wurden zudem die folgenden außerplanmäßigen Ausgaben für die Errichtung einer neuen Tennisanlage fällig, die ursächlich damit begründet waren, dass verschiedene Leistungen nicht in dem „ProFi-Vertrag“ geregelt sind. Konkret geht es um die folgenden Leistungen:
Stromnetzanschluss, Tennisanlage Dachsstraße 8: 5.821,88 €
Erdgasanschluss, Tennisanlage Dachsstraße 8: 5.174,46 €
Kanalanschluss, Tennisanlage Dachsstraße 8: 10.000,70 €
Wasseranschluss, Tennisanlage Dachsstraße 8: 2.555,21 €
Fach- und sachkundige Begleitung des Projektes durch einen von
der Stadt beauftragten Landschaftsarchitekten, Fachrichtung Sport-
platzbau: 11.000,00 €
Darüber hinaus wurde eine außerplanmäßige Zahlung durch die
Stadt Oberhausen für das Honorar „Prüfung der Standsicherheit
(Prüfstatik)“ notwendig: 1.945,48 €
36.497,73 €
Insgesamt wurden im Jahr 2020 aus dem investiven Teil des Haushaltsplans Mittel für den Neubau der Tennisanlage an der Dachsstraße wie folgt veranschlagt bzw. außerplanmäßig bereitgestellt:
a) Planmäßige Investitionsmittel: 694.500,00 €
b) Außerplanmäßige Investitionsmittel: 36.497,73 €
insgesamt: 730.997,73 €
Mitte August 2020 wurde durch den Bereich 1-1/Finanzen festgestellt, dass die genannten Mittel aus finanztechnischen Gründen eigentlich hätten im konsumtiven Teil des Haushaltsplans 2020 veranschlagt und ausgezahlt werden müssen. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung wird also allein aus finanztechnischen Erfordernissen notwendig (keine Aktivierungsmöglichkeit der Mittel).
Hinweis:
Nach Fertigstellung der Tennisanlage geht das Eigentum der Anlage (Sportfunktionsgebäude und die Infrastruktur der Tennisplätze) in das Eigentum des BTC über und zwar als Ersatz für die an der Erlenstraße aufgegebene ehemalige Tennisanlage des Vereins.
Die Stadt bleibt Eigentümerin des Grundstücks auf dem sich die Tennisplätze und das Sportfunktionsgebäude befinden.
Für das betreffende Grundstück des Sportfunktionsgebäudes wurde zwischenzeitlich ein Erbbaurechtvertrag zwischen der Stadt und dem BTC geschlossen.
Infolgedessen dürfen die zum Neubau der Tennisanlage geleisteten „Investitionen“ nicht in das Anlagevermögen der Stadt Oberhausen einfließen. Die im Jahr 2020 veranschlagten Mittel für diesen Zweck in Höhe von 730.997,73 € müssen folglich im konsumtiven Teil des Haushaltsplanes 2020 außerplanmäßig veranschlagt werden. Die im Investitionsplan des Haushaltsplans 2020 veranschlagten Mittel für den Neubau der Tennisanlage werden demzufolge frei.
