Beschlussvorlage - B/16/5886-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss stimmt dem 2. Nachtrag zum Überlassungsvertrag vom 05.03.1964 (1. Nachtrag vom 29.10.1998) zu.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der mit Datum vom 05.03.1964 mit dem Reitclub Oberhausen 1950 e. V. (RCO) geschlossene Grundstücksüberlassungsvertrag (1. Nachtrag vom 29.10.1998) über Grundstücksflächen innerhalb des städtischen Grundstücks Bauerfeld 159, 46047 Oberhausen, läuft zum 31.12.2023 aus. Der Verein nutzt das Grundstück intensiv für seine Vereinszwecke.

 

Auf dem Grundstück hat der Verein außerdem im Rahmen eines Erbbaurechtes eine Reithalle, eine Wohnung und mehrere Zubehörräume errichtet. Das Erbbaurecht ist bis zum 31.12.2023 bestellt.

 

Der Verein nimmt an dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ teil und wird in diesem Zuge seine Reitanlage sanieren. Nach Nr. 4.2 der Förderrichtlinie „Moderne Sportstätte 2022“ muss der Verein ein mindestens 10-jähriges Nutzungsrecht über die Sportstätte nachweisen, um die Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch das Nutzungsrecht für das von der Stadt Oberhausen überlassene Grundstück.

 

Somit ist ein langfristiger Grundstücksüberlassungsvertrag (Laufzeit bis zum 31.12.2033) erforderlich, um dem Verein eine Partizipation am Förderprogramm zu ermöglichen (s. Anlage).

 

Die Laufzeit des Erbbaurechtes zwischen der Stadt Oberhausen und dem RCO wird parallel zu diesem Vertrag durch den Bereich 0-7/SIM ebenfalls bis zum 31.12.2033 verlängert.

 

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Anlagen

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