Berichtsvorlage - M/16/5846-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Das Land stellt zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise über eine Million Euro bereit. Damit sollen insbesondere die Arbeit und Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort unterstützt werden, damit diese ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser umsetzen können. Die Stadt Oberhausen konnte 20.000 EUR beantragen. Im Zuge dessen wurden folgende Richtlinien zur Vergabe des Geldes erarbeitet:

 

1. Zuwendungszweck

 

1)                  Die Stadt Oberhausen verteilt die durch das Land NRW bereitgestellten Mittel nach Maßgabe dieser Richtlinie zur Förderung

2)                  Die Mittel dürfen für entstandene und entstehende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona - Pandemie ab dem 24.03.2020 eingesetzt werden.

3)                  Über die Zuwendung der Mittel entscheidet der Bereich Chancengleichheit.

 

 

2. Gegenstand der Förderung

 

1)                  Gefördert werden rechtsfähige Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine in Oberhausen, die hilfsbedürftige Menschen in der Corona - Krise unterstützen.

2)                  Bestehende und neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten insbesondere für Seniorinnen und Senioren oder erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen.

 

 

3. Art und Umfang der Förderung

 

1) Die Förderung erfolgt zweckgebunden.

2) Auslagen und Aufwände werden auf Nachweis erstattet, zum Beispiel für:

a) Material zum Nähen von Behelfsmasken (u.a. Anschaffung / Anmietung von Nähmaschinen, Stoff u.ä.)

b) Anschaffung von Schutzkleidung (Handschuhe, Mundschutz u.ä)

c) Einrichtung von Videokonferenzen (Lizenzgebühren) u.ä,

d) Erstattung von Fahrtkosten bei Nutzung von PKW und Lieferwagen oder des ÖPNV unter der Beachtung des Landesreisekostengesetzes

e) Öffentlichkeitsarbeit

3) Pro Organisation kann ein Höchstbetrag bis 1.000,00 EUR beantragt werden.

4) Ein Rechtsanspruch auf die gemäß dieser Richtlinien gewährten Zuschüsse besteht nicht.

 

 

4. Verfahren

 

1)                  Die Förderung ist schriftlich unter Beifügung von Nachweisen im Bereich Chancengleichheit zu beantragen.

2)                  Die Anträge sind bis zum 15. eines Monats zu stellen, letztmalig zum 15.11.2020

3)                  Die Auszahlung erfolgt nur so lange die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Gelder noch vorhanden sind.

4)                  Nachweise (Belege, Kassenzettel) etc. müssen bei der Beantragung eingereicht werden.

5)                  Sollte Unterstützung für ein zukünftiges Projekt beantragt werden, verpflichtet sich die Organisation, Nachweise über die Gelder bis zum 15.01.2021 einzureichen oder die nicht genutzten Gelder bis zum 15.02.2021 an die Stadt Oberhausen zurück zu zahlen.

 

Die Möglichkeit der Beantragung der Gelder wurde in der örtlichen Presse kommuniziert. Die Richtlinien sowie FAQ´s des Landes sind auf der Internetseite der Stadtverwaltung (www.oberhausen.de/ehrenamt) einsehbar.

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