Beschlussvorlage - B/16/5858-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt den Auftrag an die OGM GmbH, einen ca. 40 m langen, barrierefreien Zugang zum Ostfriedhof/Urnenstelen zu planen und herzustellen.

 

Mittel in Höhe von ca. 40.000,00 € stehen bei der Finanzstelle 240013060190000 (Friedhöfe bei Finanzposition 785200/Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen) zur Verfügung.

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen-Nr.: A/16/3712-01, A/16/4701-01 und A/16/5772-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld hat auf Antrag der CDU-Fraktion „Weiterer Zugang zu den Urnenstelen auf dem Ostfriedhof über die Rothebuschstraße“ der Fachverwaltung einen Prüfauftrag erteilt. Das im Auftrag des Fachbereichs Friedhofswesen durch die OGM GmbH erarbeitete Konzept für das angedachte Bauvorhaben stellt die Fachverwaltung  nachstehend vor.

 

Der Verbindungsweg zwischen der Berg- und der Rothebuschstraße weist im östlichen Bereich Richtung Rothebuschstraße keine Zuwegung zu Feld 4 / Urnenstelen auf. Die Besucherinnen und Besucher aus Richtung Rothebuschstraße müssen derzeit einen verhältnismäßig langen Umweg über den mittig an dem Verbindungsweg gelegenen Zugang auf sich nehmen.

 

Vor dem Hintergrund, dass einige Bürgerinnen und Bürger körperliche Einschränkungen haben und auf Gehhilfen angewiesen sind, soll der Weg durch eine neue Rampe im östlichen Bereich deutlich (ca. 200 m) verkürzt werden. Es ist angedacht, die Rampe barrierefrei gemäß DIN 18040 auszugestalten und im Bereich der vorhandenen Böschung herzustellen. 

 

Das Regelwerk sieht vor, die Rampe in Teilabschnitte mit Steigungen und Ruhepodeste zu unterteilen. Die Abschnitte mit Steigung dürfen eine Länge von 6,00 m und ein Gefälle von 6 % nicht überschreiten. Nach einer Steigung ist jeweils ein Ruhepodest mit einer Länge von mindestens 1,50 m ohne Längsgefälle vorgesehen. Beidseitig wird ein rollstuhlgerechter Handlauf aus Stahl mit Korrosionsschutz freistehend angebracht.

 

Das anfallende Niederschlagswasser soll über die Schulter in die Nebenflächen entwässern. Daher erhält die  gesamte Rampe  ein Quergefälle von 1,5 %, um den Abfluss von Oberflächenwasser zu gewährleisten. Als Belag für die Rampe ist angedacht,  Pflastersteine ohne Phase zu verwenden. Diese haben den Vorteil, dass beim Befahren mit dem Rollstuhl oder Rollator die Erschütterungen auf ein Minimum reduziert werden.

 

In der Trasse der angedachten Rampe stehen eine Birke, ein Ahorn und zwei Buchen. Diese können bei Bau der in Rede stehenden Zuwegung nicht erhalten werden. Das Bauvorhaben wurde im Rahmen der Baumbereisung Osterfeld am 04.08.2020 der Baumkommission vorgestellt. Über die Fällung der beantragten Bäume wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 01.09.2020 entschieden. Bei einem positiven Beschluss können die zu fällenden Bäume auf dem Friedhofsgelände kompensiert werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...