Berichtsvorlage - M/16/5834-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung von zwei Naturschutzprojekten in Osterfeld und Sterkrade mit Fördermitteln des Landes im Rahmen des „Aktionsprogramms Grüne Lückenschlüsse“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Naturschutzbeirat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
13.08.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
19.08.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
01.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.09.2020
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
- Hintergrund
Im Rahmen der Ruhrkonferenz der Landesregierung NRW hat im Jahr 2019 das Themenforum Grüne Infrastruktur Metropolregion Ruhr stattgefunden, aus dem die beiden Leitprojekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ entstanden sind. Am 5. November 2019 hat das Kabinett die Förderung und Finanzierung der Projekte beschlossen. Zur Umsetzung beider Leitprojekte wurden vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) zusätzliche Mittel im Umfang von 111,6 Mio. € bis 2030 beantragt. Für das Jahr 2020 hat das MULNV für beide Projekte zusammen rd. 8,5 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Mit dem Projekt „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ soll die Grundlage geschaffen werden, um die Grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr langfristig zu stärken. Ziel ist es, ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen, die Biodiversität einschließlich der einzigartigen Industrienatur zu stärken und zu erhalten, um so die Lebensqualität im Ruhrgebiet zu erhöhen sowie zur Milderung der Klimafolgen beizutragen.
Ein Baustein dieses Leitprojekts ist das „Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse“, mit dem kurzfristig für 2020 Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von fast 2,2 Mio. € für Sofortmaßnahmen geschaffen wurden.
- Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse
Das Aktionsprogramm verfolgt das Ziel, Flächen zu sichern und zu entwickeln, um so Lücken im Gesamtsystem der Grünen Infrastruktur zu schließen. Da es sich bei den bereitgestellten Mitteln um Kassenmittel handelt, müssen die Maßnahmen im laufenden Jahr 2020 umgesetzt werden.
Die Maßnahmen werden zu 100 % gefördert. Antragsteller für alle Maßnahmen und Zuwendungsempfänger ist der Regionalverband Ruhr (RVR). Förderfähig sind grundsätzlich investive Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind, sowie Grundstückskäufe zur Lückenschließung im Netz der Grünen Infrastruktur (Flächensicherung) und Machbarkeitsstudien. Die Kriterien für eine Förderung wurden vom MULNV vorgegeben.
Die Städte, Gemeinden und Institutionen des Ruhrgebiets wurden Ende März 2020 vom RVR über das Förderprogramm informiert. Der RVR ist die Koordinierungsstelle, bei der bis zum 15.04.2020 Projektvorschläge in Form vorgegebener Maßnahmensteckbriefe eingereicht werden konnten. Nach einer Vorprüfung waren für die ausgewählten Projekte umfangreiche Unterlagen zusammenzustellen, die vom RVR in einem Gesamtantrag zusammengefasst wurden. Die Entscheidung über eine Förderung von Projekten lag beim RVR in Absprache mit dem MULNV auf Grundlage der gemeinsam entwickelten Kriterien. Am 16.07.2020 hat der RVR den Zuwendungsbescheid für 27 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 2,18 Mio. € erhalten. Als Zuwendungsempfänger leitet er die Mittel auf Basis von Weiterleitungsvereinbarungen an die Kommunen weiter.
- Maßnahmen der Stadt Oberhausen
Der Bereich Umwelt hat für 2 Maßnahmen eine Förderung beantragt und auch bewilligt bekommen. Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der Tatsache, dass wegen der personellen Situation keine grundlegenden neuen Überlegungen und Konzepte entwickelt werden konnten, wurde dabei auf bestehende Konzepte zurückgegriffen, die bereits von bzw. in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR) erarbeitet worden sind, aber bisher nicht finanzierbar waren. Dabei handelt es sich um folgende investive Maßnahmen:
- Stärkung des LSG Reinersbachtal in Oberhausen als Trittstein im regionalen Biotopverbund
- Besucherlenkung im Unteren Reinersbachtal in Oberhausen –
- Koppenburgs Mühlenbach – Freistellung eines verlandeten Gewässers in Oberhausen -
Für beide Projekte wurden jeweils 45.000 € beantragt. Die Förderung erfolgt zu 100 %, ein Eigenanteil der Stadt Oberhausen fällt nicht an. Aufgrund des vorgegebenen Zeitplans müssen die Maßnahmen bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.
Das Konzept zur Besucherlenkung im Unteren Reinersbachtal, von dem nun die unten erläuterten Teilmaßnahmen umgesetzt werden sollen, wurde bereits in einer Informationsveranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 04.07.2017 in Gänze vorgestellt. Die damaligen Anregungen aus der Bevölkerung wurden aufgegriffen und sofern möglich eingearbeitet. Über die nun anstehenden Maßnahmen beider Projekte – sowohl im Reinersbachtal als auch am Koppenburgs Mühlenbach – wird die Öffentlichkeit vor Beginn der Arbeiten im Herbst durch entsprechende Berichterstattung in der örtlichen Presse, im Stadtmagazin Oh! und auf der Homepage der Stadt Oberhausen informiert.
3.1 Freistellung eines verlandeten Gewässers am Koppenburgs Mühlenbach
Mit der Maßnahme „Koppenburgs Mühlenbach – Freistellung eines verlandeten Gewässers in Oberhausen“ wird ein von der BSWR erarbeitetes Konzept zur Wiederherstellung eines bedeutsamen Vogelhabitats durch Gehölzfreistellung im Wasser und am Ufer eines verlandeten Stillgewässers umgesetzt.
Der Bereich des Koppenburgs Mühlenbachs liegt im Landschaftsschutzgebiet 1.2.11 "Stadtwald Osterfeld / Revierpark Vonderort" und ist als Biotopkatasterfläche BK-4407-0050 („Feuchtgebiet am Koppenburgs Mühlenbach in OB-Osterfeld“) im landesweiten Biotopkataster erfasst. Östlich vom Koppenburgs Mühlenbach ist auf einer städtischen Fläche durch Bergsenkungen ein Flachwasserteich entstanden, in dem sich Röhrichte aus Schilf und Rohrkolben sowie Weidengebüsche entwickelt haben. Die Fläche stellt einen Trittstein und Lebensraum vor allem für gewässergebundene Arten im Siedlungsbereich dar. Das Gebiet hat damit für den Biotopverbund eine besondere Bedeutung (Verbundfläche VB-D-4407-011 im landesweiten Kataster).
Durch Gehölzsukzession verlandet und verarmt das ehemals artenreiche Stillgewässer, welches als wichtiges Trittsteinbiotop für zahlreiche Vogelarten, aber auch für verschiedene Libellen- und Amphibienarten von Bedeutung ist. Der freizustellende Bereich liegt abseitig vom Besucherdruck, der durch die umgebende Wohnbebauung vor allem durch Hunde ansonsten erheblich ist. Die BSWR hat anhand mehrerer Untersuchungen das Standortpotenzial und die Bedeutung für den Biotopverbund nachgewiesen, ein entsprechendes Konzept für die Wiederherstellung der ökologischen Funktionalität vorbereitet und der Unteren Naturschutzbehörde die Maßnahme empfohlen.
Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen (s. Objektplan im Maßstab 1:1.250 in Anlage 1):
- Schonende Herstellung der Zuwegung / Baustelleneinrichtung
Aufgrund der empfindlichen Bodenstrukturen und der besonderen Naturschutzbelange kommen bodenschonende Maschinen zum Einsatz. Der im westlichen Bereich verlaufende Koppenburgs Mühlenbach wird durch eine Behelfsbrücke gesichert.
- Flächige Freistellung durch ebenerdige Fällung
Die im westlichen Bereich zwischen dem Koppenburgs Mühlenbach und dem Rand des Stillgewässers vorhandene Gehölzsukzession, die überwiegend aus aufgestockten Weidenhorsten besteht, soll ebenerdig gefällt werden. Die lose Biomasse wird restlos abtransportiert und entsorgt.
- Rodung von flächigen Gehölzbeständen im und am Gewässer
Östlich angrenzend wird die im Bereich des Stillgewässers vorhandene Gehölzsukzession bis zu einer Wassertiefe von ca. 100 cm restlos einschließlich aller Wurzeln gerodet und ordnungsgemäß entsorgt.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer offenen, besonnten Wasserfläche, um das Potenzial der ursprünglichen Artenvielfalt wiederherzustellen und eine zentrale Trittsteinfunktion im umgebenden Biotopverbund zu erfüllen.
Nach Abschluss der Vorbereitungen und Ausschreibung der Arbeiten wird mit der Umsetzung frühestens im Oktober 2020 nach Ende der Vogelschutzzeit begonnen.
3.2 Besucherlenkung im Unteren Reinersbachtal
Mit der Maßnahme „Stärkung des LSG Reinersbachtal in Oberhausen als Trittstein im regionalen Biotopverbund – Besucherlenkung im Unteren Reinersbachtal in Oberhausen“ wird ein von der BSWR erarbeitetes Besucherlenkungskonzept zum Erhalt und zur Förderung von mehreren gesetzlich geschützten Arten und Lebensraumtypen, die durch Besucherdruck massiv gefährdet sind, umgesetzt.
Das Untere Reinersbachtal gehört zum Landschaftsschutzgebiet 1.2.8 „Reinersbachtal“ und umfasst die Biotopkatasterfläche BK-4406-0032 („Reinersbachtal in Tackenberg“), die auf-grund der Vorkommen geschützter Arten und Lebensraumtypen als naturschutzwürdig ein-gestuft wurde. Als Biotopverbundfläche VB-D-4407-006 wird ihr im regionalen Verbund eine herausragende Bedeutung attestiert. Gleichzeitig liegt dieses wertvolle Gebiet inmitten des Siedlungsgebiets Tackenberg und ist dadurch einem starken Nutzungsdruck aus den umliegenden Wohngebieten ausgesetzt. Insofern geht es bei diesem Projekt um die Lösung eines ruhrgebietstypischen Konflikts zwischen dem naturschutzfachlichen Wert der Grünen Infrastruktur einerseits und ihrer Erholungsfunktion andererseits.
Für das Reinersbachtal liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahr 2016 vor. Die beantragten Maßnahmen sind Teil des umfassenden Besucherlenkungskonzeptes aus dem Pflege- und Entwicklungsplan zur Reduktion der auf das Schutzgebiet einwirkenden Störungen, um die schützenswerte Flora und Fauna und ihre Lebensräume im Gebiet zu schützen und zu erhalten. Die Stadt und der RVR sind Eigentümer der für die Maßnahme benötigten Flächen. Der mit dem RVR abgestimmte Pflege- und Entwicklungsplan wurde vom Naturschutzbeirat der Stadt Oberhausen befürwortet, und im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Jahr 2017 wurden der Bevölkerung das Konzept und die zugehörigen Maßnahmen vorgestellt.
Das nun geförderte Projekt umfasst folgende Teilmaßnahmen des Konzeptes:
(s. Objektplan im Maßstab 1: 2.000 in Anlage 2; darin sind neben den beschriebenen Teilmaßnahmen auch die weiteren Maßnahmen des Konzeptes abgebildet)
- Einbau von bodennahen Leitelementen aus Holz zur Besucherlenkung auf festgelegten Trampelpfaden
Die bodennahen Leitelemente aus Holz werden auf einer Gesamtlänge von 500 m entlang bereits vorhandener Trampelpfade bzw. Wege an zur Besucherlenkung strategisch sinnvollen Stellen und in der Nähe von ökologisch besonders empfindlichen Bereichen der gesetzlich geschützten Biotope angelegt.
- Entwurf und Aufstellung von Informationstafeln an den Hauptzugängen und innerhalb des LSG
An den fünf Haupteingangsbereichen zum Schutzgebiet werden Informationstafeln errichtet, die über die Bedeutung des Gebietes, seine Flora und Fauna, die Schutzwürdigkeit, aber auch die Wege informieren (s. Objektplan). Die Verortung von weiteren fünf Hauptinformationstafeln findet entsprechend des tatsächlichen Bedarfes und angepasst an die Gegebenheiten vor Ort statt. Innerhalb des Schutzgebietes werden temporäre Hinweisschilder aufgestellt, um die Sperrung von vorhandenen Trampelpfaden zu verdeutlichen und die Notwendigkeit der Sperrung zu erklären. Die Verortung von 16 Hinweisschildern kann dem Objektplan entnommen werden. Weitere vier Schilder werden – ebenso wie die 20 Hinweisschilder mit Erklärung im Bereich der Hausgärten – bei der Maßnahmenumsetzung bedarfsangepasst an zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegten Standorten aufgestellt.
- Einmalige Entsorgung von illegal deponierten Gartenabfällen
Die Position der Gartenabfälle, die restlos beseitigt und entsorgt werden sollen, kann im Objektplan nicht lagegetreu verortet werden. Die Leistung bezieht sich auf sämtliche Bereiche des Schutzgebietes, an die Gärten von Anliegern angrenzen.
Ziel der Maßnahme ist die Reduktion der massiv auf das Schutzgebiet einwirkenden Störungen durch Mensch und Hund. Anhand von Informationstafeln, Toreingangssituationen und Besucherlenkungselementen soll den Nutzern die Bedeutung der geschützten Biotope und deren Empfindlichkeit vermittelt werden.
Nach Abschluss der Vorbereitungen und Ausschreibung der Arbeiten wird mit der Umsetzung nach Ende der Vogelschutzzeit begonnen. Die Umsetzungsdauer beträgt ca. 6 - 8 Wochen.
Die Stadt Oberhausen begleitet die Maßnahmen der Besucherlenkung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Aufstellung von Hundekotbeutelspendern inkl. Entsorgung und die extensive Pflege durch einen beauftragten Schäfer, und wird zum dauerhaften Erhalt des mit der Maßnahme angestrebten Zielzustands ordnungsbehördliche Kontrollen durchführen.
- Weitere auf Oberhausener Stadtgebiet geförderte Projekte
Drei weitere Projekte in oder für Oberhausen hat der RVR selbst eingereicht:
Ökologische Umgestaltung Außenanlagen Haus Ripshorst
Mit mehreren Maßnahmen rund um das Haus Ripshorst soll die Biodiversität dauerhaft gesteigert werden. Darunter zählen die Pflanzung von Klimabäumen im Parkplatzbereich und die Anlage von Schnitt- und Schutzhecken, um dem Bauerngarten landschaftlich zu integrieren. Andererseits sollen die Gehölze als Insektennährgehölz das Nahrungsangebot für Insekten durch Früh- und Spätblüher im Jahresverlauf verlängern. Auf der gegenüberliegenden Seite soll eine drei Meter breite Bienenweide angelegt werden. Des Weiteren soll der vorhandene Teich erweitert werden, so dass dieser auch für Umweltbildung aktiv genutzt werden kann. Eine Steganlage sowie Sitzsteine sollen für geführte Besuchergruppen Aufenthaltsqualitäten schaffen und so für Naturerlebnis sorgen.
Machbarkeitsstudie / Weiterentwicklungskonzept Umweltbildungszentrum Haus Ripshorst
Das Haus Ripshorst beherbergt neben dem Besucherzentrum Emscher Landschaftspark weitere Institutionen mit Tätigkeitsschwerpunkten in der Vermittlung von Umwelt- und Naturschutzwissen. Dazu zählen die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR), der Naturschutzbund Oberhausen (NABU), die Station Umwelt und Natur e. V. (STAUN), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgeschäftsstelle der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband NRW e. V. und die Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU). Mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, inwieweit das Haus Ripshorst mit seinen Institutionen zu einem Umweltbildungszentrum weiterentwickelt werden kann. Eine angemessene bauliche Veränderung zur Schaffung weiterer Lehrstätten mindestens in Klassengröße, weiterer Büro- und Lagerräume sowie einer ergänzenden umweltpädagogischen Ausgestaltung der Außenanlage sollten dabei im Fokus der Betrachtung liegen.
Machbarkeitsstudie Besucherlenkung in der Rotbachaue
Das Projekt zur Besucherlenkung im FFH-Gebiet Hiesfelder Wald/Kirchheller Heide im Bereich des Rotbachs basiert auf einem Pflege- und Entwicklungskonzept der BSWR, das in enger Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden der Städte Oberhausen und Bottrop erarbeitet wurde. Ziel ist es die naturschutzfachlichen Anforderungen an das FFH-Gebiet mit den Bedürfnissen der Naherholung der Bevölkerung in Einklang zu bringen und den "Erlebnisraum" Kirchheller Heide regionaltouristisch aufzuwerten. Durch die Machbarkeitsstudie soll für die Besucherlenkung in der Rotbachaue ein umsetzungsfähiger Entwurfsstand des Konzepts erreicht werden.
Kurzfassung
Im Rahmen des „Aktionsprogramms Grüne Lückenschlüsse“ fördert das Land Projekte im Ruhrgebiet, um ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen und die Biodiversität zu stärken und zu erhalten. Der Bericht stellt die beiden Maßnahmen am Koppenburgs Mühlenbach und im Unteren Reinersbachtal vor, die von der Verwaltung beantragt wurden und nun realisiert werden können. Die Projekte werden zu 100 % vom Land gefördert und müssen in 2020 abgeschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
8,6 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
814,2 kB
|
