Berichtsvorlage - M/16/5844-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zur Vermeidung fortschreitender Versiegelung im urbanen Raum ist es aus ökologischen und wasserwirtschaftlichen Belangen das Ziel, das Regenwasser ortsnah wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen.

 

Im Zuge der Emscherrenaturierung und aller damit zusammenhängenden Maßnahmen werden bereits kontinuierlich Abkopplungsprojekte umgesetzt, bei denen das Regenwasser über ein separates Entwässerungssystem den Gewässern zugeführt wird. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Oberhausen den Oberbürgermeister ermächtigt, gegenüber der Emschergenossenschaft eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen (B/16/4910-01), deren Ziel es ist, unter anderem bis zum Jahr 2040 weitere 25 % der bisher an die Mischkanalisation angeschlossenen Flächen abzukoppeln und das dort anfallende Niederschlagswasser zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.

 

Erste Maßnahmen im Rahmen der „klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft haben durch die Förderung über den Klimafond des Landes NRW bereits in Oberhausen begonnen.

 

Mit Beschluss vom 22.06.2020 hat auf Antrag der CDU – Fraktion (A/16/5802-01) der Rat der Stadt auch beschlossen, dass

 

  1. bei allen zukünftigen Neubau-Maßnahmen für Gehwege, nicht Straßen gebundenen Radwegen und sonstigen asphaltierten Flächen, mit Ausnahme der eigentlichen Fahrbahnen, ausschließlich wasserdurchlässiges Pflaster in der dafür vorgeschriebenen Bettung und auf Tragschichten der geeigneten Sieblinie zu verwenden sind,

 

  1. bei Sanierungsarbeiten die bisher standardmäßig verwendeten Pflastersteine durch Sickerpflaster zu ersetzen sind und

 

  1. zu prüfen ist, ob für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen ggf. ein „Oberhausener Stein“ entwickelt werden kann, der als Standardstein Verwendung findet. Hierfür sind u. a. auch Gespräche mit dem Fraunhofer UMSICHT aufzunehmen, das einen Pflanzstein entwickelt hat, der sich durch besondere Materialeigenschaften auszeichnet (Wasserspeicher- und Wassertransporteigenschaften, Frostbeständigkeit) und der u. U. in modifizierter Form auch als Pflasterstein genutzt oder weiterentwickelt werden kann.

 

zu 1. und 2.

 

Mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses ist bereits bei der Planung und Prüfung der bautechnischen Maßnahmen darauf zu achten, dass diese funktional und zudem nachhaltig sind, d. h. dass sie später mit möglichst geringem Aufwand zu unterhalten sind.

 

Zukünftig werden im Rahmen von oben genannten Neubaumaßnahmen und Sanierungen die damit verbundenen fachlichen Prüfungen (Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, Bodenbelastungen, oberflächennahe Staunässe etc.) durchgeführt und die sich hierdurch sowie durch entsprechendes Pflastermaterial, eventuell ergebenden finanziellen Mehraufwände für die Erstellung erfasst und ggf. den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. In diesem Zusammenhang werden auch Fördermöglichkeiten über den Klimafond der Landesregierung und Alternativen zur Versickerung geprüft.

 

Der finanzielle Mehraufwand in der Unterhaltung, da wasserdurchlässige Flächenbeläge zur Gewährleistung der dauerhaften Funktionstüchtigkeit der Wartung und Pflege bedürfen, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Die „Drainfuge“ ist von Zeit zu Zeit einer Pflege und Reinigung sowie anschließende Neuverfüllung zu unterziehen und das Porenvolumen der vollflächig versickernden offenporigen Beläge muss durch regelmäßige Reinigung und Pflege offen gehalten werden. Im Winterdienst ist sicherzustellen, dass weder Streusalze noch abstumpfende Streumittel feinerer Körnung eingesetzt werden.

 

zu 3.

 

Der Einsatz des bei Fraunhofer Umsicht entwickelten Steins als Pflasterstein wird seitens des Fraunhofer Instituts kritisch beurteilt. Grundsätzlich würde sich das Material (Kalksandstein) zwar im Hinblick auf Festigkeiten etc. eignen. Allerdings hat das Material neben den Wasserleitungsfähigkeiten auch eine sehr gute Speicherkapazität für Wasser, was im Bereich der Vertikalen sinnvoll ist und den Bewuchs von Moosen fördert. Bei einer vertikalen Verlegung werden diese Eigenschaften jedoch zu einer Veralgung und Bemoosung führen und vermutlich Probleme in Bezug auf die Rutschgefahr und Reinigung bringen, was den Mehrwert der ggf. erhöhten Versickerungsleistung dann wieder aufhebt. Daher wird von einem Einsatz in der jetzigen Form eher abgeraten. Eine Weiterentwicklung wäre zwar grundsätzlich denkbar. Hier muss allerdings geprüft werden, ob dies vor dem Hintergrund bereits zahlreicher am Markt etablierter Produkte sinnvoll ist und ob dazu Budgets zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen auf dem Markt etablierten Stein auszuwählen, der die Bevölkerung durch seine Farbgebung darauf aufmerksam macht, dass hier ein „besonderes“ und funktionales Pflaster verlegt wurde.

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