Berichtsvorlage - M/16/5835-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Service-Angebote der WBO - Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbHAntrag der SPD-Fraktion gemäß § 4 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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19.08.2020
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Sachverhalt
Bezug
Drucksache Nr. A/16/5587-01 vom 16.03.2020
Sachdarstellung
In dem Antrag der SPD-Fraktion zum Thema "Service-Angebote der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen" gemäß § 4 der Geschäftsordnung vom 16.03.2020 – angenommen in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.05.2020 - wurde die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen um Prüfung folgender Punkte gebeten:
- Die Einführung eines „Express-Service für Sperrgut“ bei den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen. Für diesen Service sollten Kooperationen mit sozialen Trägern in Betracht gezogen werden.
- Sperrgutabholung aus der Wohnung oder dem Haus
- Die Anschaffung von Containern für Elektrokleingeräte und sichere Standorte für die Container
Zu 1: Einführung eines Express-Service für Sperrgut
Die WBO ist grundsätzlich in der Lage einen Express-Service für die kurzfristige Abholung von Sperrmüll unter folgenden Bedingungen einzurichten:
- Aufgrund der erforderlichen Mindestvorlaufzeit kann die Abholung bereits am nächsten Werktag erfolgen, wenn bis 12:00 Uhr eine Buchung erfolgt. Mit diesem System sind somit kurzfristige Termine möglich, falls die Abholung an einem bestimmten Tag außerhalb des regulären Sperrmülltermins erfolgen soll.
- Kosten für die Abholung hat die WBO ermittelt. Eine Abholung am übernächstenWerktag oder später würde 55,00 € kosten, bei Abholung am nächsten Werktag betrüge das Entgelt 75,00 €.
- Der Betrag für diesen Extraservice wäre direkt an die WBO zu zahlen und würde nicht in den Gebührenhaushalt der Stadt eingerechnet.
- Die Abholung sollte nur über Vorkasse an die WBO GmbH erfolgen, damit das Buchungsverfahren einfach und transparent gehalten werden kann und nachträgliche aufwendige Mahnverfahren bei Nichtbezahlung für die WBO GmbH vermieden werden.
- Aktuell ist aufgrund der raschen Abwicklung des Zahlungsverkehrs hierfür ausschließlich der Bezahldienst PayPal geeignet.
Zu 2: Sperrgutabholung aus der Wohnung oder dem Haus
Die Sperrmüllabholung direkt aus der Wohnung oder dem Haus ist das klassische Betätigungsfeld der privaten und karitativ tätigen Entrümpelungsdienste. Alle aktuell bekannten Oberhausener Unternehmen haben die Erlaubnis, in Oberhausener Haushalten abgeholten Sperrmüll kostenfrei am Wertstoffhof bzw. an der Annahmestelle von Remondis abzugeben. Im Gegenzug verpflichten diese sich, den Kunden hierfür keine Entsorgungskosten zu berechnen. Die Entrümpelungsfirmen bieten hier bereits eine gute Leistung an und entlasten durch diese Zusammenarbeit die Sperrmüllabholung der WBO nicht unwesentlich. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, gegen dieses gut funktionierende und bewährte System durch ein identisches System der WBO in Konkurrenz zu treten.
Als Alternative zur Sperrmüllabholung aus dem Haus könnte die WBO unter entsprechenden Rahmenbedingungen die Bereitstellung von Sperrmüll- und Mischmüllcontainern anbieten, welche direkt bei der WBO bestellt und bezahlt werden müssten.
Zu 3: Anschaffung von Containern für Elektrokleingeräte und sichere Standorte für die Container
Die in einigen Städten bestehende Sammlung von Elektrokleingeräten in Containern (z. B. Mülheim an der Ruhr) ist vor dem Hintergrund der Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus als kritisch anzusehen. Dieser Umstand hat in den betreffenden Kommunen dazu geführt, dass die Fortführung dieser Sammlung dort noch ungewiss ist.
Bei der versuchsweisen Aufstellung eines Sammelcontainers auf dem Sterkrader Wochenmarkt wurde festgestellt, dass – obwohl die Sammlung gut angenommen wurde – eine personalintensive Betreuung zwingend erforderlich ist.
Aktuell gibt es in Oberhausen aber bereits ein bürgerfreundliches System für die Entsorgung von Elektrokleingeräten. Neben der kostenlosen Abgabe am Schadstoffmobil und Wertstoffhof erfolgt auch eine – ebenfalls kostenfreie - Mitnahme beim Sperrmüll im Rahmen der Elektrogroßgeräteabfuhr. Des Weiteren besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Rücknahmepflicht gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) für diejenigen Einzelhandelsgeschäfte, die über eine Verkaufsfläche von über 400 qm für Elektrogeräte verfügen.
In Abstimmung mit der WBO schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Anfahrplätze des Schadstoffmobils zu verändern und so zusätzliche Termine auch für Elektrokleingeräte an ausgewählten Standorten in Oberhausen mehrfach jährlich anzubieten, z. B. auf der Marktstraße in Alt-Oberhausen, auf den Marktplätzen in Osterfeld, Sterkrade, Schmachtendorf und Holten sowie ggf. an weiteren Orten. Die Aufnahme dieser neuen Standorte kann bei gleichzeitiger Reduzierung von anderen Standorten des Schadstoffmobils erfolgen, die bisher nur wenig genutzt werden und ist somit kostenneutral. Ob ausreichende Standflächen für das Schadstoffmobil an den oben genannten Stellen vorhanden sind, muss noch geprüft werden.
Um einen höheren Anreiz in der Bevölkerung zu schaffen, klein- und auch mittelgroße Elektrogeräte direkt selber am Wertstoffhof anzuliefern, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der WBO vor, die Einführung eines Belohnsystems (z. B. Verlosung von Gutscheinen) für Selbstanlieferer zu prüfen. Mit dieser Vorgehensweise erhofft man sich eine höhere Akzeptanz und Bereitschaft, die ausgedienten bzw. defekten Elektronikgeräte einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Zusätzlich wird in nächster Zeit eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit unter anderem durch Artikel in den lokalen Medien sowie dem Stadtmagazin Oh! über die verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten von Kleinelektrogeräten von der städtischen Abfallberatung durchgeführt.
Die Umsetzung der genannten Vorschläge könnte ohne größeren Aufwand und ohne Mehrkosten für den Gebührenhaushalt erfolgen.
Kurzfassung
Die WBO ist grundsätzlich in der Lage, einen Express-Service für die Sperrmüllabholung anzubieten. Sofern die Buchung bis 12:00 Uhr vorliegt, kann die Abholung bereits am nächsten Werktag erfolgen. Die Kosten hierfür betrügen 75,00 €, bei einer Abholung am übernächsten Werktag oder später 55,00 €.
Da die Sperrmüllabholung aus dem Haus oder der Wohnung das klassische Betätigungsfeld der privaten Entrümpelungsdienste ist, soll die WBO hier nicht als Konkurrent auftreten. Alternativ wäre die WBO in der Lage, Sperrmüll- oder Mischabfallcontainer anzubieten.
Vor dem Hintergrund der Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus rät die Verwaltung dringend von Sammelcontainern für Elektrokleingeräte ab. Stattdessen soll die Häufigkeit der Standtage des Schadstoffmobils an zentralen Stellen im Stadtgebiet auf erhöht werden bei gleichzeitiger Reduzierung wenig frequentierter Standorte. Außerdem wird über ein Belohnsystem für Selbstanlieferer am Wertstoffhof nachgedacht sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema verstärkt.
