Antragsvorlage - A/16/5814-01
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Die Grünen, BOB, Die Linke.Liste, A.-C. Walther im Rat der Stadt Oberhausen gem. § 4 der Geschäftsordnung zum Antrag: „Finanzielle Hilfe für bedürftige Familien bei der Anschaffung von Geräten für den digitalen Unterricht" - Vorlage A/16/5675-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Brigitte Beba
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung,
- die Umsetzung der Zusatzvereinbarung des Bundes und der Länder zum DigitalPakt vorzubereiten und unverzüglich nach Inkrafttreten auf den Weg zu bringen.
- in enger Abstimmung mit den Schulen auf der Grundlage der erarbeiteten Medienkonzepte die Umsetzung der Maßnahmen zu planen und Standards für eine Medienausstattung, die den Ansprüchen eines qualitativ hochwertigen digitalen Unterrichts genügt, zu vereinbaren und dabei die standort- bzw. schulspezifischen, technischen, pädagogischen und schulstufenspezifischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die sich aus den schulischen Medienkonzepten ergeben.
- die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten vorrangig zu bearbeiten, um unverzüglich die Teilhabe am digitalen Lernen auf Distanz zu ermöglichen.
- den finanziellen Aufwand einer flächendeckenden Versorgung (inklusive Support und Wartung) der Geräte darzustellen und den zu ergänzenden kommunalen Eigenanteil abzubilden.
- zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten (Leasing, Kauf etc.) bestehen.
- um eine – auch pädagogische – sinnvolle Arbeit mit den digitalen Endgeräten zu ermöglichen, sind sie in das Eigentum des Schulträgers zu stellen, so dass sie mit den benötigten Anwendungen und Programmen versehen und an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können.
- die technischen Möglichkeiten zu prüfen, um zu verhindern, dass Endgeräte missbräuchlich genutzt werden können.
Sachverhalt
Begründung
Die Corona-Pandemie stellt auch unser Bildungssystem vor große Herausforderungen. Allen Beteiligten wird derzeit sehr viel abverlangt. Eltern und Lehrkräfte, sowie die Schülerinnen und Schüler mussten sich erst an die neuen Lernumstände gewöhnen und es gilt neue Herausforderungen zu bewältigen, die sich stark auf digitale Formate konzentrieren. Die digitale Ausstattung von Schülerinnen und Schülern gehört zur Bildungsgerechtigkeit. Das neue Sofortprogramm der Bundesregierung, das als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule in Kraft treten wird, schafft kurzfristig Lösungen für die digitale Lehre, um Kindern Zugang zu digitalen Endgeräten zu ermöglichen.
Durch ein Ausleihsystem ist die schulische Nutzung auch über die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler gesichert.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
