Beschlussvorlage - B/16/5807-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister auf die Vorberatung durch den Finanz- und Personalausschuss.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Verlängerung der Laufzeit von zwei Zeitstellen im Bereich 5‑6/Mobilität im Rahmen des Förderprojekts „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bis zum 31.12.2024.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Personalkosten für das Jahr 2020 sind bereits im Personalkostenhaushalt enthalten. Die für die Jahre 2021 bis 2024 einzuplanenden Personalkosten werden zu einem Anteil von 55% im Rahmen des Förderprojekts „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ refinanziert.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangssituation:

 

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ wurden der Stadt Oberhausen Bundesmittel für insgesamt vier Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bewilligt. Für zwei dieser Maßnahmen – „Dynamische Wegweisung Neue Mitte“ und „Verkehrsdatenerfassung im Stadtgebiet Oberhausen“ – hat der Fördergeber Personalmittel für jeweils eine Ingenieurstelle im Umfang von 60% der zuwendungsfähigen Personalkosten und eine Laufzeit von 16 Monaten zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24.09.2018 der Einrichtung von zwei entsprechend befristeten Stellen im Fachbereich 5-6-10/ Verkehrsplanung, Signalwesen zugestimmt (Drucksache Nr. B/16/3828-01).

 

Aufgrund veränderter Bedingungen wurde der Stadt Oberhausen seitens des Fördergebers die Möglichkeit gegeben, die bereits bewilligten Anträge erneut in den 4. Förderaufruf des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ einzustellen. Die aktuellen Förderbedingungen bedeuten für die Stadt Oberhausen nicht nur eine höhere Förderquote von 70% (anstatt der zuvor bewilligten 60%), sondern auch eine längere Laufzeit für die gesamte Maßnahmenabwicklung  (bis zum 31.12.2024).

 

Die Maßnahmen des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bieten die Möglichkeit, Konzepte für eine effiziente und nachhaltige Gestaltung des Verkehrssystems umzusetzen und sind für die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten von grundlegender Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf den am 12.02.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) ausgehandelten Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Oberhausen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Oberhausen hingewiesen (M/16/5609-01). In enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden umfangreiche Maßnahmenpakete erarbeitet, die so schnell wie möglich die Einhaltung des NO2-Grenzwertes an der Mülheimer Straße sicherstellen sollen. Dabei sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren. Die Stadt Oberhausen hat sich dazu verpflichtet, mit der Umsetzung der 28 Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket 1 fortzufahren bzw. unverzüglich zu beginnen und dabei den für die jeweilige Maßnahme einzuhaltenden Zeitplan zu beachten. Zu den Maßnahmen gehört u.a. auch das umweltorientierte Verkehrsmanagement im Umfeld der Mülheimer Straße. Im Rahmen des umweltorientierten Verkehrsmanagements werden Verkehrsdaten mit Anzeigetafeln kombiniert, um den Verkehr letztlich auf Grundlage von Umweltparametern zu steuern und so zu einer maßgeblichen Reduzierung der Umweltbelastung beizutragen. Die Projekte „Dynamische Wegweisung Neue Mitte“ und „Verkehrsdatenerfassung im Stadtgebiet Oberhausen“ sind daher als Bestandteil dieses Maßnahmenpakets zwingend fortzuführen.

 

 

Zum aktuellen Sachstand der Fördermaßnahmen berichtet die Fachverwaltung wie folgt:

 

 

 

Dynamische Wegweisung Neue Mitte

 

Im Rahmen der befristeten Stelleneinrichtung wird zur personellen Begleitung der Maßnahme eine Ingenieurin mit einer Vergütung nach EG 12 TVöD bis zum 31.12.2020 beschäftigt.

 

Die Vergabe der Bauleistungen in Höhe von 2.471.978,82 EUR erfolgte bereits im September 2019. Die ersten beiden dynamischen Wegweisungsschilder wurden am 19.12.2019 in Betrieb genommen, die weiteren folgen in diesem Jahr.

 

 

Veränderung der Finanzierung:

 

Antrag 2018

Antrag 2020

Gesamtauszahlungsbudget

2.278.028,00 EUR

2.769.881,02 EUR

Bundesförderung

1.366.816,00 EUR

1.938.916,00 EUR

Beteiligung „Centro“

300.000,00 EUR

300.000,00 EUR

Verbleibender Eigenanteil

611.212,00 EUR

530.965,02 EUR

 

Abbildung im Haushalt:

Finanzstelle 560012010102400 – Wegweisung Osterfelder Straße

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Finanzposition 681000 – Investitionszuweisungen vom Bund

Finanzposition 681700 – Investitionszuschüsse von privaten Unternehmen

 

Für die Weiterführung und Fertigstellung der im Jahre 2019 begonnenen Maßnahme wurde im Haushalt 2020 ein Auszahlungsbudget in Höhe von 2.004.490 EUR berücksichtigt. Diesbezügliche Verpflichtungen sind bereits im Vorjahr eingegangen worden.

Die Einzahlungen (Finanzposition 681000 – Investitonszuw. vom Bund) werden ab dem Jahre 2020ff erwartet. Im Haushalt 2020 wurden Einzahlungen in Höhe von 1.703.130 EUR berücksichtigt. Die genauen Einzahlungsbeträge können erst mit dem Zuwendungsbescheid konkretisiert werden und werden evtl. unterjährig überplanmäßig vereinnahmt.

 

Verkehrsdatenerfassung im gesamten Stadtgebiet Oberhausen

 

Die eingerichtete Zeitstelle wurde mit einem staatlich geprüften Techniker besetzt, da sich kein/e geeignete/r Ingenieur/in auf die ausgeschriebene Ingenieurstelle der Fachrichtung Elektrotechnik beworben hat. Die Vergütung richtet sich nach EG 10 TVöD.

 

Die Vergabe der Bauleistungen in Höhe von 2.013.925,89 EUR erfolgte am 17.12.2019. Die Arbeiten zur Installation der Sensoren haben bereits begonnen und die ersten Daten, welche aus dem neuen System generiert werden, können für Verkehrsbeobachtungen oder Verkehrslenkungen verwendet werden. Die weiteren Arbeiten werden im Jahr 2020 ausgeführt.

 

Veränderung der Finanzierung:

 

Antrag 2018

Antrag 2020

Gesamtauszahlungsbudget

1.980.068,00 EUR

2.323.041,01 EUR

Bundesförderung

1.188.040,00 EUR

1.626.128,00 EUR

Verbleibender Eigenanteil

792.028,00 EUR

696.913,01 EUR

 

Abbildung im Haushalt:

Finanzstelle 560012010104701 – Verkehrsdatenerfassung

Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen

Finanzposition 681000 – Investitionszuschüsse vom Bund

 

Für die Weiterführung und Fertigstellung der im Jahre 2019 begonnenen Maßnahme wurde im Haushalt 2020 ein Auszahlungsbudget in Höhe von 1.812.000 EUR berücksichtigt. Diesbezügliche Verpflichtungen sind bereits in Vorjahren eingegangen worden.

Die Einzahlungen (Finanzposition 681000 – Investitonszuw. vom Bund) werden ab dem Jahre 2020ff erwartet. Im Haushalt 2020 wurden Einzahlungen in Höhe von 1.268.400  EUR berücksichtigt. Die genauen Einzahlungsbeträge können erst mit dem Zuwendungsbescheid konkretisiert werden und werden evtl. unterjährig überplanmäßig vereinnahmt.

 

Somit verringern sich die Eigenmittel in allen Projekten von 2.125.528 EUR um 263.294,97 EUR auf 1.862.233,03 EUR. Der darin enthaltene Drittmittelanteil der Neue Mitte Projektentwicklung Ltd. & Co. KG in Höhe von 300.000 EUR bleibt weiterhin bestehen und ist bereits vereinnahmt worden.

 

Finanzmittel sind bei den Finanzstellen 560212010101600 – V2X-Mülheimer Straße, Finanzposition 785310 – AiB Betriebsanlagen -, 560012010102400 – Wegweisung Osterfelder Straße, 560012010104701 – Verkehrsdatenerfassung und  560012010104702 – Radnavigations App, Finanzposition 785200 –AiB Tiefbaumaßnahmen im Haushalt 2020 bzw. in der Finanzplanung 2021 berücksichtigt.

 

Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2021f durch den Rat der Stadt im November 2020 (Einhaltung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung).

 

Organisatorische und personelle Maßnahmen

 

Für die Maßnahmen „Dynamische Wegweisung Neue Mitte“ und „Verkehrsdatenerfassung im gesamten Stadtgebiet Oberhausen“ ist es zwingend notwendig, dass das Personal auch über das Bauende hinaus zur Betreuung der Projekte zur Verfügung steht. Nur dann können Verkehrsszenarien in der praktischen Anwendung beurteilt und weiter optimiert werden. Insbesondere die Evaluierung unmittelbar nach Bauende, das anschließende Qualitätsmanagement sowie die zahlreichen Auswertungen und Verkehrsoptimierungen für die aktuellen und weiteren Projekte aus dem Masterplan „Saubere Luft“ erfordern, dass das vorhandene und eingearbeitete Personal bis zum Ende des Förderzeitraums (31.12.2024) beschäftigt wird. Die Zusage des Fördermittelgebers liegt vor.

Bezogen auf die Personalkosten hat der Fördergeber für die vorgenannten Maßnahmen zuwendungsfähige Beträge auf der Grundlage der jeweiligen TVöD-Tabellenentgelte der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters berücksichtigt.

 

Die Finanzierung der Stellen stellt sich bezogen auf die aktuell vorliegenden Werte wie folgt dar:

 

Projekt „Dynamische Wegweisung Neue Mitte“

 

 

Jahr

 

Kosten Stadt OB

Ingenieur, EG 12, inkl. AG-Beiträge

Zuwendungsfähiger Betrag laut Finanzierungsplan

Zuwendung (= 70% des zuwendungsfähigen Betrages)

 

Eigenanteil

2020

58.639,40 €

46.182,84 €

32.327,99 €

26.311,41 €

2021

64.726,81 €

50.977,20 €

35.684,04 €

29.042,77 €

2022

64.726,81 €

50.977,20 €

35.684,04 €

29.042,77 €

2023

71.840,66 €

56.579,88 €

39.605,92 €

32.234,74 €

2024

71.840,66 €

56.579,88 €

39.605,92 €

32.234,74 €

 

Projekt „Verkehrsdatenerfassung im gesamten Stadtgebiet Oberhausen“

 

 

Jahr

 

Kosten Stadt OB

Techniker,

EG 10 *, inkl. AG-Beiträge

Zuwendungsfähiger Betrag laut Finanzierungsplan

Zuwendung (= 70% des zuwendungsfähigen Betrages)

 

Eigenanteil

2020

69.349,05 €

54.617,52 €

38.232,26 €

31.116,79 €

2021

69.349,05 €

54.617,52 €

38.232,26 €

31.116,79 €

2022

69.349,05 €

54.617,52 €

38.232,26 €

31.116,79 €

2023

69.349,05 €

54.617,52 €

38.232,26 €

31.116,79 €

2024

75.372.11 €

59.361,12 €

41.552,78 €

33.819,33 €

* Die Personalkosten der Entgeltgruppe 10 TVöD liegen betragsmäßig über den Kosten der Entgeltgruppe 12 TVöD, da der Techniker einer höheren Erfahrungsstufe (Stufe 4) zugeordnet ist

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt 55% der tatsächlich anfallenden Personalkosten. Die Stadt Oberhausen hat somit 45% der Personalkosten als Eigenanteil zu tragen. Eine Verringerung dieses Anteils könnte sich allenfalls im Projektverlauf durch Mittelverschiebungen im Rahmen des bewilligten Budgets ergeben und müsste gegebenenfalls beantragt werden. Weitere Maßnahmen zur Finanzierung des Eigenanteils können nicht dargestellt werden.

 

Vor dem Hintergrund der Bedeutung und Tragweite der Projekte in Bezug auf eine effiziente und nachhaltige Gestaltung der Verkehrssysteme, sowie auf die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte, wird aus organisatorischer Sicht vorgeschlagen, die im Rahmen der o.g. Fördermaßnahmen eingerichteten Zeitstellen entsprechend der Förderzusage bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

 

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