Antragsvorlage - A/16/5804-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen – Ermittlung, Belebung und Gestaltung von Angsträumen im Oberhausener Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung
1. möglichst methodisch gestützt zu ermitteln, welche subjektiv wahrgenommenen Angst- bzw. Stressräume im Oberhausener Stadtgebiet existieren. Dabei sind Bürgerinnen und Bürger aktiv zu beteiligen, indem sie die Möglichkeit erhalten, der Verwaltung gegenüber niedrigschwellig (auch digital) Angsträume benennen zu können.
2. bei jenen Angsträumen, die vermehrt als solche wahrgenommen werden, zu prüfen, ob durch den Einsatz der mobilen Wache zielgerichtet das Sicherheitsgefühl erhöht werden kann.
3. darüber hinaus subjektive Angsträume im Rahmen städtischer Gestaltung und Planung bewusst zu berücksichtigen und zudem in Gesprächen – auch mit der Polizei, Kulturschaffenden etc. – zu klären, mit welchen Maßnahmen das subjektive Sicherheitsempfinden in den identifizierten Angsträumen gesteigert werden kann.
Sachverhalt
Begründung
Obwohl Oberhausen mittlerweile eine vergleichsweise sichere Stadt ist, existieren hier, wie in anderen Städten, sogenannte Angsträume. Dabei handelt es sich um öffentliche oder halböffentliche Orte, an denen Menschen Angst haben, Opfer von Kriminalität zu werden.
Wenngleich es nach wie vor nicht trivial ist, solche Orte zu lokalisieren, sollte durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger das Ziel verfolgt werden, eine Lokalisierung anzustreben, um auf dieser Basis kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen anzustoßen, die den Eindrücken entgegensteuern. Dabei könnte ebenso mit vermehrter Präsenz der mobilen Wache reagiert werden wie mit dem regelmäßigen Rückschnitt von dicht bewachsenen Bereichen, mit Lichtelementen oder alternativen Gestaltungen sowie mit einer konkreten Belebung der Orte (kulturelle Angebote). Langfristig sollte vor allen Dingen auch stadtplanerisch eine Antwort auf die identifizierten Angsträume erfolgen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
