Antragsvorlage - A/16/5803-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

1. die im Haushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen in die städtische Infrastruktur zu sichern und Verwaltungsverfahren nach Kräften zu beschleunigen, um das angestrebte Investitionsvolumen von ca. 120 Mio. Euro zu erreichen und durch Arbeit und Beschäftigung auch in Zeiten der Corona-Pandemie eine Perspektive für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten in unserer Stadt zu legen.

 

2. die zur Verfügung stehenden Fördermittel bis zum jeweils vorgesehen Zeitpunkt zu verausgaben.

 

3. die Umsetzung von offenen Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren voranzutreiben, um auch in Zeiten der Corona-Pandemie deutliche Signale für die weitere Entwicklung unserer Stadt zu legen.

 

4. dem Rat regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Investitionen sowie über den Bearbeitungsstand offener Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne Bericht zu erstatten.

 

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Sachverhalt

Begründung

Die Corona-Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang.

Zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Auswirkungen dieser Pandemie hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro beschlossen.

Am darauffolgenden Tag, dem 25. März 2020, hat der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sowie das Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz beschlossen. Zugleich hat der Deutsche Bundestag das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG festgestellt.

Die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zielen darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und Bürgern – und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft – in dieser außergewöhnlichen Notsituation stützen und die Folgen abmildern. Neben direkten staatlichen Hilfen in Form von neugeschaffenen oder ausgeweiteten Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger oder der Sofortliquidität für Solo-Selbstständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen ist der Weg zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen eröffnet, um so den Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen zu legen.

Dazu können wir in Oberhausen einen weiteren entscheidenden Beitrag leisten: Um Arbeit und Beschäftigung abzusichern, bedarf es dringend einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben.

Dringend notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur unserer Stadt dürfen gerade jetzt nicht verzögert erfolgen: Unsere Stadt kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass es keine Krise nach der Krise gibt.

Um die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt voranzubringen, ist es außerdem von immenser Bedeutung, dass erforderliche Planverfahren – sei es Flächennutzungspläne und / oder Bebauungspläne – zügig umgesetzt und abgeschlossen werden können, damit Raum für Investitionen zur Verfügung steht.

 

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