Antragsvorlage - A/16/5802-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung

 

  1. bei allen zukünftigen Neubau-Maßnahmen für Gehwege, nicht Straßen gebundenen Radwegen und sonstigen asphaltierten Flächen, mit Ausnahme der eigentlichen Fahrbahnen, ausschließlich wasserdurchlässiges Pflaster in der dafür vorgeschriebenen Bettung und auf Tragschichten der geeigneten Sieblinie zu verwenden.

 

  1. bei Sanierungsarbeiten die bisher standardmäßig verwendeten Pflastersteine durch Sickerpflaster zu ersetzen.

 

  1. zu prüfen, ob für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen ggf. ein „Oberhausener Stein“ entwickelt werden kann, der als Standardstein Verwendung findet. Hierfür sind u.a. auch Gespräche mit Fraunhofer UMSICHT aufzunehmen, das einen Pflanzstein entwickelt hat, der sich durch besondere Materialeigenschaften auszeichnet (Wasserspeicher- und Wassertransporteigenschaften, Frostbeständigkeit) und der u.U. in modifizierter Form auch als Pflasterstein genutzt oder weiterentwickelt werden kann. 

 

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Sachverhalt

Begründung

Die heißen und extrem regenarmen Sommermonate der letzten beiden Jahre haben uns gezeigt, wie schnell der Grundwasserspiegel sinken kann. Wir wissen, dass es sich dabei nicht um singuläre Erscheinungen handelte, sodass wir zukünftig auch für diese Herausforderungen weitsichtige und innovative Lösung vorhalten müssen.

Auch unsere Straßenbäume, die einem solchen Stress nicht gewachsen sind, geraten zunehmend in Not. Sie leiden in bedrohlich großer Zahl unter sogenannter Wipfeldürre oder sterben sogar ganz ab – in Oberhausen mussten demzufolge schon einige 100 Bäume gefällt werden.

Selbst Jahrzehnte alte Bäume sind von dieser Entwicklung betroffen und im Gegensatz zu jungen, frisch gepflanzten Bäumen kann man diesen, selbst wenn es die technischen und finanziellen Voraussetzungen gäbe, nicht mit einfachen Wassergaben helfen, da die ernährenden Wurzeln weit unterhalb der in der Regel leider versiegelten Bereiche liegen.

Ein ausreichendes Wasserangebot, vor allem für unsere Bäume, ist aber ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer notwendigen klimaresilienteren Zukunft unserer Städte.

Hitze und die damit verbundene, tiefe Trockenheit unseres Bodens, sowie das Phänomen immer häufigeren Starkregens, führen dazu, dass das anfallende Wasser nicht mehr aufgenommen werden kann. Das wiederum hat zur Folge, dass das Wasser oberflächlich abgeleitet und direkt der Kanalisation zugeführt wird.

Dieser Kreislauf führt dazu, dass u.a. auch für unsere Bäume immer weniger Wasser verfügbar ist und durch die geringere Verdunstungsleistung der positive Einfluss auf das Mikroklima immer geringer ausfällt.

Sickerpflaster leitet anfallendes Wasser bis zu dessen Sättigung sofort in den Untergrund (ca. 7 bis 10 Liter pro m2 und Minute, das entspricht über 1,5 m3/sec x ha). Dieses Wasser steht dann

a) wieder den Bäumen zur Verfügung und

b) füllt auch die sinkenden Grundwasserreservoire.

Sickerpflaster trägt zudem auch überirdisch zu positiven Veränderungen bei. Transpiration und Evaporation über dem feuchten Pflaster erhöhen die Wassersättigung der Luft und damit die Luftqualität, was bei einer Verwendung über das gesamte Stadtgebiet sogar mesoklimatisch positive Wirksamkeit zum Beispiel bei der Bekämpfung von Hitzeinseln mit sich brächte.

Die Verwendung von Sickerpflaster, ist gegenüber dem bisher verwendeten Standardmaterial mit einem geringen finanziellen Mehraufwand zu sehen. Druckfestigkeit und Haltbarkeit entsprechen dem, der bisher verwendeten Standardpflaster.

Neben der Verwendung eines marktüblichen Sickerpflasters, besteht auch die Möglichkeit, Pflastersteine zu entwickeln, die sich optimal an die Gegebenheiten anpassen, die in Oberhausen vorliegen und auch bezogen auf die Verwendung von Streusalzen Beständigkeit aufzeigen. Dazu hat Oberhausen mit dem Fraunhofer UMSICHT einen sehr kompetenten und ortsansässigen Partner, mit dem innovative Lösungen gefunden werden können.

Ein Verzicht auf derart grundsätzliche Entscheidungen führt zwangsläufig zu immer höheren Kosten, wie sie beispielsweise bereits im Hauptausschuss am 11.05.2020 (Drucksache B/16/5635-01) genehmigt werden mussten, um nachlaufend gegen Trockenheitsverluste vorzugehen (künstliche Gießringe, Entwässerungsmulden, Baumrigolen).

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