Beschlussvorlage - B/16/5784-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der vom Hauptausschuss am 23.03.2020 in Anwendung des §60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen aus dem Zuständigkeitsbereichs 3-3/Schule.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Melanie Knut-Sikora
- Verantwortung:
- Dr. Jordan-Ecker , Wischermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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31.08.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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03.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt die folgenden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2020 in Anwendung des §60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen:
a) Beratungsgegenstand:
Neubau Moltkeschule (Stadt Dinslaken) – Kostenbeteiligung der Stadt Oberhausen
TOP: Ö8, Drucksache Nr. B/16/5523-01
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass sich die Stadt Oberhausen nach Fertigstellung und Aktivierung des Neubaus „Moltkeschule“ an den jährlichen Abschreibungsaufwendungen in Form einer Kostenerstattung an die Stadt Dinslaken beteiligen wird.
Die damit voraussichtlich verbundenen Aufwendungen von rund 79.042 EUR jährlich werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2025 für die Dauer von 40 Jahren unter dem Auftrag: 330003010800 – Auswärtige Schulen, Kostenart: 523200 –Erstattung an Gemeinden (GV) in den Haushalt eingestellt.
b) Beratungsgegenstand:
Errichtung des dreijährigen Bildungsgangs „Fachkraft für Lagerlogistik“, gem. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO-BK), Anlage A. Der Bildungsgang soll einzügig zum Schuljahr 2020/2021 am Hans-Böckler-Berufskolleg errichtet werden.
TOP: Ö10, Drucksache Nr. B/ 16/5470-01
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. §81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG), die Errichtung des Teilzeitbildungsgangs „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Fachkraft für Lagerlogistik)“, gem. APO-BK, Anlage A 1.1 am Hans-Böckler-Berufskolleg, Kaufmännisches Berufskolleg der Stadt Oberhausen, Otto-Dibelius-Str. 9, 46045 Oberhausen, Schulnummer 172728, zum Schuljahr 2020/2021. Der Bildungsgang soll zunächst einzügig errichtet werden.
Sachverhalt
Begründung
Anstelle der ursprünglich für den 23.03.2020 geplanten Ratssitzung hat am selben Tage eine Sondersitzung des Hauptausschusses stattgefunden, um in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die auf der Tagesordnung vorgesehenen Entscheidungen an Stelle des Rates zu treffen. Die dafür erforderliche Dringlichkeit hat sich für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt aus den Infektionsrisiken bei Durchführung einer Ratssitzung ergeben und daraus, dass sämtliche Entscheidungen für die Fortführung der Verwaltungstätigkeit der Stadt erforderlich waren.
Dringlichkeitsentscheidungen, die der Hauptausschuss anstelle des Rates trifft, bedürfen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW (aktuelle Fassung) einer Genehmigung durch den Rat in seiner nächsten Sitzung.
Im Sinne einer möglichst effektiven Organisation der Sitzung des Rates der Stadt am 22.06.2020 hat sich die Verwaltung entschlossen, die Genehmigungen des Rates nicht mit einzelnen Genehmigungsvorlagen zu erbitten, sondern die entsprechenden Beschlussvorschläge jeweils bereichsbezogen in einer Drucksache zu bündeln. Darüber hinaus wird der Rat gebeten, zur Begrenzung des Umfanges der jeweiligen Genehmigungsdrucksachen die zu genehmigenden dringlichen Entscheidungen im Ratsinformationssystem ALLRIS (Sitzung des Hauptausschusses vom 23.03.2020) nachzuvollziehen. Die im Beschlussvorschlag genannten Drucksachen sind dieser Drucksache daher nicht beigefügt.
