Beschlussvorlage - B/16/5787-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über das Aussetzen der Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im offenen Ganztag im Zuge von Covid-19 für die Monate Juni und Juli 2020 in Höhe von 50%.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Uebing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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31.08.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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03.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen trifft folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen erlässt den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).
Durch den Erlass der Erhebung der Elternbeiträge zu 50% für die Monate Juni und Juli 2020 entstehen im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 80.426,- EUR unter dem Auftrag: 310006010190-Kindergärten, Kostenart: 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 283.714,- EUR unter dem Auftrag:330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte.
Deckungsvorschlag:
Das Land NRW hat angekündigt, den mit dem hälftigen Erlass der Beitragserhebung für die Monat Juni und Juli 2020 einhergehenden Ertragsausfall zu 50% zu übernehmen. Damit wären rd. 364.160,- EUR vom Beitragsausfall für die Monate Juni und Juli 2020 durch die Erstattung des Landes gedeckt.
Sachverhalt
Begründung
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) wie sämtlichen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 Nr. 3 IfSG) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen.
Die Kommune hat in Einvernehmen mit dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden im April und Mai 2020 auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen verzichtet. Hierzu wird auf die Vorlagen B/16/5610-01 und B/16/5665-01 verwiesen.
Ab dem 08.Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Um die Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli 2020 den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich das Land und die Kommunen je zur Hälfte.
Am 27.05.2020 wurde im Kabinett der Landesregierung NRW eine Regelung zur 50-prozentigen Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli im Kitabereich verabschiedet. Nach Aussage des MSB, umfasst diese Regelung auch die OGS-Elternbeiträge, auch wenn dies nicht dezidiert aufgegriffen wurde.
Die Elternbeitragssatzungen eröffnen keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes bzw. während des eingeschränkten Betriebs die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß §§ 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.
Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.
In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, ist durch eine Ratsentscheidung die Rechtsgrundlage für die hälftigen Erlasse der Elternbeitragspflicht für die Monate Juni und Juli 2020 zu schaffen.
Wenn man die Sollstellung für das Jahr 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 364.140 Euro für die Monate Juni und Juli 2020 zu rechnen, der sich wie folgt aufteilt:
Elternbeiträge OGS : 80.426,- EUR
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 283.714,- EUR
Gesamt: 364.140,- EUR
Aufgrund der anhaltenden öffentlichen Diskussion wurde bereits Ende Mai 2020 seitens der Stadt Oberhausen der Lastschrifteinzug der Elternbeiträge für den Monate Juni und Juli 2020 ausgesetzt. Sollten Zahlungspflichtige nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wurden diese gebeten, bestehende Daueraufträge für die Monate Juni und Juli 2020 auszusetzten bzw. Einzelüberweisungen nicht vorzunehmen. Die Eltern erhalten für die Beitragsmonate Juni und Juli 2020 einen gesonderten Bescheid, der die 50%ige Beitragsermäßigung berücksichtigt.
